{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183229,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183229,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3229","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nachfolgeregelungen in KMU nicht behindern oder sogar verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, damit analog der Revisionspflicht f\u00fcr Unternehmungen drei Stufen, namentlich f\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Unternehmen, Grossunternehmungen und KMU, f\u00fcr die Mitarbeiterbeteiligungen unterschieden werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Im Jahr 2013 wurde von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung das Kreisschreiben Nummer 37 verabschiedet.</p><p>Dieses Kreisschreiben umschreibt den Tatbestand hinsichtlich Mitarbeiterbeteiligungen.</p><p>Es geht im Kreisschreiben hierbei nicht, wie der Titel vermuten l\u00e4sst, um Aktien, welche die Gesellschaft einem Mitarbeiter abgibt, sondern es geht grunds\u00e4tzlich um Nachfolgeregelungen.</p><p>Wichtig sind die Begriffserkl\u00e4rungen im Kreisschreiben (S. 3 und 4):</p><p>Mitarbeiter sind aktuelle, ehemalige und k\u00fcnftige Arbeitnehmende.</p><p>Arbeitgeber sind die Gesellschaft, gesellschaftsnahe Betriebe (Betriebsst\u00e4tten, Holding usw.) und nat\u00fcrliche Personen (Eigent\u00fcmer der Gesellschaft).</p><p>Fallbeispiel zur Erkl\u00e4rung des Problems:</p><p>Hans Fischer (65-j\u00e4hrig) besitzt einen KMU-Betrieb mit f\u00fcnf Angestellten. Er hat keine Kinder, welche den Betrieb einmal \u00fcbernehmen m\u00f6chten.</p><p>Bei Hans Fischer arbeitet seit Jahren Max Muster. Max Muster h\u00e4tte die F\u00e4higkeit, den Betrieb zu \u00fcbernehmen, und ist auch gewillt dazu.</p><p>Da die Firma nicht an der B\u00f6rse kotiert ist, muss der Verkehrswert ermittelt werden. Gem\u00e4ss Kreisschreiben 28 errechnen die beiden einen Wert von 1,2 Millionen Franken.</p><p>Die beiden erkennen, dass Max Muster niemals diese 1,2 Millionen Franken aufbringen kann.</p><p>Hans Fischer hat nun drei M\u00f6glichkeiten: Entweder er schliesst seine Unternehmung, er verkauft die Unternehmung an einen Fremden, oder er senkt den Preis.</p><p>Hans Fischer m\u00f6chte die Unternehmung nicht in fremde H\u00e4nde geben und entscheidet sich, den Preis zu senken. Hans Fischer nimmt freiwillig einen kleineren steuerfreien Kapitalgewinn in Kauf.</p><p>Die beiden vereinbaren einen Kaufpreis von 800 000 Franken. Gem\u00e4ss Kreisschreiben 37 handelt es sich nun aber nicht um einen freiwilligen Verm\u00f6gensverzicht, sondern um eine geldwerte Leistung.</p><p>Das Steueramt besteuert daher die Differenz von 400 000 Franken als steuerbares Einkommen bei Max Muster. Zus\u00e4tzlich werden auf diesen Betrag die Sozialleistungen erhoben.</p><p>Max Muster zahlt nun rund 100 000 Franken Steuern und der Betrieb rund 40 000 Franken Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge.</p><p>Wie das obige Beispiel zeigt, wird die Nachfolgeregelung von KMU massiv behindert, wenn nicht sogar verhindert. Dies gilt es zu korrigieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei einer Unternehmensnachfolge verf\u00fcgt die Erwerberin oder der Erwerber regelm\u00e4ssig nicht \u00fcber ausreichende Mittel, um den Kauf vollst\u00e4ndig selbst zu finanzieren. In solchen F\u00e4llen kann der Kauf teilweise fremdfinanziert werden. Die k\u00fcnftigen Ertr\u00e4ge aus dem Unternehmen werden dazu verwendet, das Darlehen zu verzinsen und innert n\u00fctzlicher Frist zu amortisieren. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Aktien des Unternehmens als Sicherheit verpf\u00e4ndet werden. Eine \u00dcbertragung des Unternehmens zu einem Vorzugspreis, d. h. zu einem Kaufpreis unterhalb des Verkehrswerts, ist in solchen F\u00e4llen nicht erforderlich.</p><p>Dessen ungeachtet gibt es Konstellationen, in denen ein Unternehmen zu einem Vorzugspreis ver\u00e4ussert wird. Typische Situationen sind die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder ein Management-Buy-Out. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen bei der Erwerberin oder dem Erwerber Schenkungssteuern (z. B. bei Familienmitgliedern) bzw. Einkommenssteuern (bei Arbeitnehmenden) anfallen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises \u00fcben die Steuerbeh\u00f6rden indes Zur\u00fcckhaltung, und die genannten Steuerfolgen treten nur ein, wenn ein klares Missverh\u00e4ltnis zwischen Unternehmenswert und Kaufpreis vorliegt. Um Rechtssicherheit zu erhalten, k\u00f6nnen die Parteien die Transaktion vorg\u00e4ngig den Steuerbeh\u00f6rden unterbreiten, um die Steuerfolgen im Voraus verbindlich zu kl\u00e4ren.</p><p>Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Die Praxis zeigt denn auch, dass Unternehmensnachfolgen ohne Weiteres m\u00f6glich sind und nicht an steuerlichen Hindernissen scheitern.</p><p>Der Motion\u00e4r will eine gesetzliche Neuregelung f\u00fcr F\u00e4lle, in denen das Unternehmen zu einem Vorzugspreis an Mitarbeitende ver\u00e4ussert wird. Er will dazu eine Unterscheidung von Arbeitgeberinnen in b\u00f6rsenkotierte Unternehmen, Grossunternehmen und KMU einf\u00fchren, wobei er offenl\u00e4sst, welche Regeln f\u00fcr diese unterschiedlichen Kategorien von Unternehmen gelten sollen. Unabh\u00e4ngig von seiner konkreten Ausgestaltung w\u00fcrde ein solches Konzept die verfassungsrechtlichen Grunds\u00e4tze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit verletzen, indem Mitarbeitende gr\u00f6sserer Unternehmen benachteiligt w\u00fcrden. Den quantitativen Abgrenzungskriterien zwischen Grossunternehmen und KMU w\u00fcrde unweigerlich etwas Willk\u00fcrliches anhaften. Die Situation l\u00e4sst sich nicht mit den Vorschriften zum Revisionsrecht vergleichen, wo es lediglich um administrative Erleichterungen geht.</p><p>Es besteht aus diesen Gr\u00fcnden und insbesondere im Lichte der bestehenden rechtsgleichen gesetzlichen Regelung keine Veranlassung zur Erarbeitung eines weiteren Erlasses in diesem Bereich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1524614400000)\/","SubmittedBy":"Walliser Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516197837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}