{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183283,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183283,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3283","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Pensionskassen beim Austritt der Versicherten ohne Information zum Erhalt des Vorsorgeschutzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, um Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 des Freiz\u00fcgigkeitsgesetzes dahingehend zu \u00e4ndern, dass Pensionskassen mehr Flexibilit\u00e4t erhalten. Sie sollen die M\u00f6glichkeit erhalten, die Freiz\u00fcgigkeitsleistung bei Ausbleiben einer Mitteilung bereits nach drei Monaten (statt sechs) und sp\u00e4testens nach einem Jahr (statt zwei) einer Freiz\u00fcgigkeitseinrichtung ihrer Wahl zu \u00fcberweisen.</p>","ReasonText":"<p>Im 21. Jahrhundert ist es den Versicherten zuzutrauen, innert Wochen ihrer fr\u00fcheren Pensionskasse mitzuteilen, wohin ihr Freiz\u00fcgigkeitsguthaben \u00fcberwiesen werden soll. Ihnen sechs Monate Zeit zu lassen ist \u00fcberholt und f\u00fcr Pensionskassen eine Belastung (da das Geld nicht angelegt werden kann, aber zum BVG-Zinssatz verg\u00fctet werden muss). </p><p>Seit dem 1. Januar 2017 werden alle Angaben zu Freiz\u00fcgigkeitsguthaben bei der Zentralstelle zweite S\u00e4ule gespeichert. Eine \u00dcberweisung zur Stiftung Auffangeinrichtung ist deshalb nicht mehr zwingend, da der Versicherte jederzeit bei der Zentralstelle nach dem Verbleib seines Guthabens nachfragen kann. Zudem gibt es einige Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen, die einen besseren Zins, Anlagefonds und ein besseres Betreuungsverh\u00e4ltnis als die Auffangeinrichtung bieten k\u00f6nnen. Es ist deshalb im Interesse des Versicherten, wenn die Pensionskasse die Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen ihres Vertrauens ausw\u00e4hlen kann. Ist er mit der Wahl seiner fr\u00fcheren Pensionskassen unzufrieden, so kann er innert weniger Tage und kostenlos die Einrichtung wechseln. Eine Flexibilisierung ist somit im Interesse aller Beteiligten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Verk\u00fcrzung der Sperrfrist von sechs Monaten auf drei Monate f\u00fcr die \u00dcberweisung der Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung w\u00fcrde zahlreiche unn\u00f6tige \u00dcberweisungen zur Auffangeinrichtung und von dieser wieder zu einer anderen Freiz\u00fcgigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung ausl\u00f6sen. Versicherte auf Stellensuche haben erfahrungsgem\u00e4ss dringendere Anliegen als die Meldung einer Freiz\u00fcgigkeitseinrichtung. Eine l\u00e4ngere Frist kommt ihnen daher entgegen. Das gilt auch f\u00fcr Versicherte, die zwischen zwei Arbeitsverh\u00e4ltnissen eine Auszeit einlegen. So kann vermieden werden, dass die Guthaben dieser Personen an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG transferiert werden, nur um kurze Zeit sp\u00e4ter von dieser auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers \u00fcberwiesen zu werden. Die Kosten f\u00fcr diese unn\u00f6tigen \u00dcberweisungen, Kontoer\u00f6ffnungen und Kontenschliessungen m\u00fcssten letztlich von den Versicherten getragen werden. Eine Verk\u00fcrzung der \u00dcberweisungsfrist w\u00e4re demnach nicht im Interesse der Versicherten und ist deshalb abzulehnen. Die von der Motion geforderte Verk\u00fcrzung der maximalen Frist von zwei Jahren auf ein Jahr w\u00e4re ebenfalls nicht sinnvoll, weil sie auch zu unn\u00f6tigen \u00dcberweisungen f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Freiz\u00fcgigkeitsleistungen geh\u00f6ren den Versicherten, nicht den Vorsorgeeinrichtungen. Die Versicherten sollen daher selbst bestimmen k\u00f6nnen, wer die Betreuung ihrer Guthaben \u00fcbernimmt. Die Auswahl der Freiz\u00fcgigkeitseinrichtung den Vorsorgeeinrichtungen zu \u00fcbertragen w\u00e4re demnach ein inakzeptabler Eingriff in die Verf\u00fcgungsmacht der Versicherten.</p><p>Die systematische \u00dcberweisung der Austrittsleistungen an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wenn die Versicherten keine Wahl getroffen haben, hat den Vorteil, dass diese ohne vorg\u00e4ngige Anfrage bei der Zentralstelle zweite S\u00e4ule wissen, wo sich ihre Freiz\u00fcgigkeitsguthaben befinden. So k\u00f6nnen auch das Entstehen von vergessenen Konten und unn\u00f6tige Zusatzbelastungen der Zentralstelle zweite S\u00e4ule vermieden werden. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weist zudem mit 5 Franken pro Jahr und Versicherten die weitaus tiefsten Verwaltungskosten auf, und sie verlangt keine Geb\u00fchren von den Versicherten.</p><p>Die heutige \u00dcberweisungspflicht an die von den Sozialpartnern gef\u00fchrte Auffangeinrichtung BVG bei Ausbleiben einer Meldung der Versicherten reduziert auch das Risiko, dass betr\u00fcgerische Anbieter diese Gelder \u00fcbernehmen und Verluste zulasten der Versicherten verursachen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Weibel Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516332410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}