{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183300,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183300,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3300","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unabh\u00e4ngige Strafuntersuchung bei Subventionsbetrug sicherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen, damit Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz stets von einer Bundesbeh\u00f6rde verfolgt und beurteilt werden, die nicht in die Gew\u00e4hrung der Subvention (Finanzhilfen, Abgeltungen usw.) oder in deren Aufsicht involviert ist. Die Regelung soll f\u00fcr alle Bereiche gelten, auf die das Subventionsgesetz direkt oder sinngem\u00e4ss anwendbar ist (z. B. Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs).</p>","ReasonText":"<p>Die Aufdeckung von Unregelm\u00e4ssigkeiten beim Bezug von Subventionen durch Postauto Schweiz hatte einen \u00fcberraschenden Nebeneffekt. Sie hat eine gesetzliche Regelung ins Bewusstsein gebracht, die der breiten \u00d6ffentlichkeit nicht bekannt war und auch nicht einleuchtet: Wenn es nicht um die Untersuchung von Straftaten gem\u00e4ss Strafgesetzbuch geht, sondern \"nur\" um mutmassliche Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz, werden diese in der Regel vom zust\u00e4ndigen Bundesamt verfolgt und beurteilt, im Fall von Postauto Schweiz also vom Bundesamt f\u00fcr Verkehr. Der Bundesrat hat jedoch entschieden - was zu begr\u00fcssen ist -, das Verwaltungsstrafverfahren dem Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) zu \u00fcbertragen. Im Gegensatz zu verschiedenen Beh\u00f6rden des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes nimmt das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement und damit auch das Fedpol keine Eignerinteressen wahr und ist an den Abgeltungen im regionalen Personenverkehr nicht beteiligt. Es kann das Verfahren daher unbefangener f\u00fchren, was f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit des Verfahrens zentral ist. Da sich die Frage der Unbefangenheit und Unabh\u00e4ngigkeit immer stellt, wenn ein Bundesamt einen Vorfall untersuchen muss, der auch das eigene Verhalten betrifft oder betreffen kann, sollte dieser Vorfall zum Anlass genommen werden, eine allgemeine Regelung ins Gesetz aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass es daf\u00fcr jedes Mal einen Beschluss des Bundesrates braucht, gerade auch weil solche Einzelfallentscheide unweigerlich einen politischen Aspekt haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a037 des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) erkl\u00e4rt f\u00fcr verschiedene Straftatbest\u00e4nde (Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenf\u00e4lschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung, Unterdr\u00fcckung von Urkunden und Beg\u00fcnstigungen) die Artikel\u00a014 bis 18 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR; SR 313.0) f\u00fcr anwendbar. Gem\u00e4ss Artikel\u00a039 SuG werden diese Widerhandlungen vom sachlich zust\u00e4ndigen Bundesamt nach dem VStrR verfolgt und beurteilt. Die sachliche Zust\u00e4ndigkeit zur Strafverfolgung und Beurteilung durch die Verwaltung wird im VStrR nicht geregelt, sondern richtet sich immer nach dem einzelnen, anwendbaren Verwaltungsgesetz.</p><p>Das Verwaltungsrecht \u00fcbertr\u00e4gt die Strafverfolgung und die Beurteilung der Widerhandlungen der Verwaltungsbeh\u00f6rde, wenn besondere Kenntnisse des betreffenden Verwaltungsbereichs erforderlich sind (Beispiele: Zollgesetz, SR 631.0, Kartellgesetz, SR 251, Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen, SR 784.40, Spielbankengesetz, SR 935.52). Die Unbefangenheit der mit dem Verwaltungsstrafverfahren beauftragten \u00f6ffentlichen Bediensteten wird in einem solchen Fall im VStrR mithilfe der \u00fcblichen Ausstandsregelung (Art. 29 VStrR) gew\u00e4hrleistet. Alle Untersuchungshandlungen sind zudem bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes anfechtbar (Art. 26ff. VStrR). Kommt es zu einer Verurteilung durch die Verwaltung, kann die Beurteilung durch das Strafgericht verlangt werden (Art. 72 VStrR); in dem Fall wird der ordentliche Rechtsweg befolgt (erstinstanzliches Gericht, Kantonsgericht, Bundesgericht).</p><p>Eine solche Kompetenzzuweisung gew\u00e4hrleistet, dass eine Sanktion unter W\u00fcrdigung aller massgebenden Elemente des Sachverhalts ausgesprochen wird. So verf\u00fcgt in erster Linie das zust\u00e4ndige Subventionsamt \u00fcber das n\u00f6tige Fachwissen, um allf\u00e4llige Verst\u00f6sse gegen die Vorgaben des SuG, z. B. bei Mehrfachleistungen oder Projekt\u00e4nderungen, beurteilen zu k\u00f6nnen. Die mit der Zust\u00e4ndigkeitskumulation verbundene Verfahrensbeschleunigung liegt im \u00dcbrigen auch im Interesse des Subventionsempf\u00e4ngers.</p><p>Im Fall der Postauto Schweiz AG bestand die Besonderheit darin, dass die Subventionsbeh\u00f6rde und der Subventionsempf\u00e4nger im Wirkungskreis desselben Departementes stehen und dass dieses Departement die Eignerinteressen in der Muttergesellschaft des Subventionsempf\u00e4ngers wahrnimmt. F\u00fcr solche (ausgesprochen seltenen) Spezialf\u00e4lle enth\u00e4lt Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 SuG eine sachgerechte L\u00f6sung, indem der Bundesrat eine andere Verwaltungseinheit als zust\u00e4ndig bezeichnen kann. Diese M\u00f6glichkeit in eine obligatorische und - wie es der Motion\u00e4r fordert - systematisch anzuwendende Vorschrift umzuwandeln erscheint ohne vertiefte Pr\u00fcfung der Vor- und Nachteile der m\u00f6glichen L\u00f6sungen verfr\u00fcht. Insbesondere sollte auch der Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Postauto Schweiz AG abgewartet werden.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass das geltende Recht ausreichend Handhabe bietet, um dem der Motion zugrunde liegenden Hauptanliegen - die Gew\u00e4hrleistung der Unabh\u00e4ngigkeit - zu entsprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516103070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}