{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183307,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183307,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3307","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geplante Geb\u00fchrenerh\u00f6hung an den ETH. Zulasten der Studierenden und der Kantone?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 26. September 2017 gab der ETH-Rat seine Absicht bekannt, die Studiengeb\u00fchren an den ETH um 500 Franken zu erh\u00f6hen. Bis zum Jahr 2020 sollen die j\u00e4hrlichen Geb\u00fchren von derzeit 1160 Franken auf 1660 Franken angehoben werden. Gleichzeitig k\u00fcndigte der ETH-Rat an, 30 Prozent der Mehreinnahmen in Abfederungsmassnahmen investieren zu wollen, um allen Interessierten den Zugang zu einem ETH-Studium zu erm\u00f6glichen. Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat der ETH-Rat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu dieser geplanten Geb\u00fchrenerh\u00f6hung konsultiert?</p><p>2. F\u00fcr das Stipendienwesen sind die Kantone hauptverantwortlich. Ist demzufolge zu erwarten, dass eine Annahme der geplanten Geb\u00fchrenanhebung Auswirkungen auf die H\u00f6he der Stipendien und die Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten h\u00e4tte? Wenn ja, in welchem Ausmass?</p><p>3. Gibt es eine Garantie, dass die von den ETH angek\u00fcndigten Abfederungsmassnahmen keine unerw\u00fcnschten oder kontraproduktiven Auswirkungen auf die derzeitigen Stipendien der Kantone und auf die laufenden Harmonisierungsbem\u00fchungen haben werden?</p><p>4. K\u00f6nnte sich der Bundesrat vorstellen, seine Unterst\u00fctzung der Kantone f\u00fcr die Stipendien zu erh\u00f6hen, um zu vermeiden, dass unter der Anhebung der ETH-Geb\u00fchren ausser den Studierenden und ihren Eltern auch noch die Kantone leiden?</p>","ReasonText":"<p>In einer Medienmitteilung k\u00fcndigte der ETH-Rat k\u00fcrzlich an, weitere Abkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der geplanten Erh\u00f6hung der Studiengeb\u00fchren und der versprochenen Begleitmassnahmen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang erscheint es besonders wichtig, dass die Kantone, die \u00fcber das Stipendiensystem den gleichberechtigten Zugang zu einem Studium garantieren, in die \u00dcberlegungen mit einbezogen werden. Namentlich ist zu \u00fcberlegen, inwiefern die angek\u00fcndigte ETH-Geb\u00fchrenerh\u00f6hung die kantonalen Ausgaben beeinflussen wird und in welchem Masse die von den ETH geplanten Abfederungsmassnahmen die Kantone dazu anregen k\u00f6nnten, ihre Unterst\u00fctzung dementsprechend zu reduzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a034d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 \u00fcber die Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erl\u00e4sst der ETH-Rat eine Geb\u00fchrenverordnung. Im entsprechenden Artikel ist auch festgehalten, dass die Studiengeb\u00fchren sozialvertr\u00e4glich zu bemessen sind.</p><p>Die von den ETH erhobenen Geb\u00fchren blieben in den vergangenen 20 Jahren praktisch unver\u00e4ndert, w\u00e4hrend die Studiengeb\u00fchren an verschiedenen kantonalen Universit\u00e4ten erh\u00f6ht wurden. Die Studiengeb\u00fchren an den ETH geh\u00f6ren derzeit zu den tiefsten unter allen Schweizer Hochschulen; dies, obwohl die ETH mit ihrer Ausrichtung auf naturwissenschaftliche und technische Disziplinen \u00fcberdurchschnittlich kostenintensive Studienbereiche abdecken und eine qualitativ hochstehende Ausbildung anbieten. Zu beachten ist, dass der Bund die ETH alleine finanziert, w\u00e4hrend die Kantone untereinander den Aufwand f\u00fcr die Ausbildung von ausserkantonalen Studierenden \u00fcber sogenannte IUV-Beitr\u00e4ge abgelten. Der ETH-Rat pr\u00fcft derzeit die R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung zur allf\u00e4lligen Anhebung der Studiengeb\u00fchren um 500 Franken (von 1160 auf 1660 Franken pro Jahr) und kl\u00e4rt noch die Unterst\u00fctzungsmassnahmen. Er hat auch Gespr\u00e4che mit den Studierendenverb\u00e4nden zum Thema gef\u00fchrt. Den Entscheid f\u00e4llt er bis zum Sommer 2018, um eine schrittweise Umsetzung ab Herbst 2019 zu erm\u00f6glichen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der ETH-Rat muss die EDK nicht konsultieren. Er hat zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 eine interne Vernehmlassung im ETH-Bereich sowie eine \u00c4mterkonsultation zur \u00c4nderung der erw\u00e4hnten Verordnung durchgef\u00fchrt. Allerdings beteiligt sich die EDK mit beratender Stimme an der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), die Empfehlungen f\u00fcr die Erhebung von Studiengeb\u00fchren formulieren kann (Art. 12 Abs. 3 Bst. c des Bundesgesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, HFKG, SR 414.20), dies bis jetzt aber nicht gemacht hat.</p><p>2. F\u00fcr die Vergabe von Finanzhilfen an Schweizer Studierende sind die Kantone zust\u00e4ndig. Wie sich die kantonalen Stipendienantr\u00e4ge infolge einer Erh\u00f6hung der Studiengeb\u00fchren entwickeln, ist schwer zu beurteilen. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die hohen Lebenskosten im Durchschnitt einen deutlich st\u00e4rkeren Einfluss auf das Budget von Studierenden haben als die Studiengeb\u00fchren. \u00dcberdies w\u00e4re die vorgesehene Anhebung um j\u00e4hrlich 500 Franken bescheiden, und die Studiengeb\u00fchren der ETH blieben damit auf einer mit den \u00fcbrigen Hochschulen der Schweiz vergleichbaren H\u00f6he. Die beiden ETH erarbeiten zudem Massnahmen, um die Auswirkungen einer solchen Erh\u00f6hung f\u00fcr die Studierenden abzuschw\u00e4chen. Geplant ist, dass 30 Prozent der Mehreinnahmen aufgrund der h\u00f6heren Studiengeb\u00fchren zur sozialen Abfederung eingesetzt werden sollen. Damit sollten m\u00f6gliche Auswirkungen auf die Kantone verhindert werden.</p><p>3. Die Ausgleichsmassnahmen wurden noch nicht beschlossen. Sie werden derzeit gepr\u00fcft, um insbesondere zu vermeiden, dass diese neuen Massnahmen die kantonalen Ausbildungsbeihilfen ersetzen. Mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) werden Bundesbeitr\u00e4ge nur an Kantone gew\u00e4hrt, die die wesentlichen Kriterien zur Harmonisierung im terti\u00e4ren Bildungsbereich gem\u00e4ss dem Stipendienkonkordat erf\u00fcllen.</p><p>4. Der Bundesbeitrag an die Kantone betrifft nur den Terti\u00e4rbereich. Er wird in pauschalisierter Form nach Massgabe ihrer Wohnbev\u00f6lkerung ausgerichtet. Das Parlament genehmigt den Zahlungsrahmen mit der Botschaft zur F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Eine von Ausgleichsmassnahmen begleitete bescheidene Erh\u00f6hung der Studiengeb\u00fchren an zwei universit\u00e4ren Hochschulen rechtfertigt nach Ansicht des Bundesrates keine neue Verteilung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515901507)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Steuer"}}