{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3309","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Smart Sanctions gegen die Urheber von Kriegsverbrechen in Syrien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu \u00fcberpr\u00fcfen und dar\u00fcber Bericht zu erstatten, ob die mit der Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen Syrien (SR 946.231.172.7) ergriffenen Sanktionen gezielt die tats\u00e4chlich verantwortlichen Personen treffen und ob die Zivilbev\u00f6lkerung vor negativen Folgen von Sanktionsmassnahmen gesch\u00fctzt sind.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat erliess am 18. Mai 2011 und totalrevidiert am 8. Juni 2012 die Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen Syrien (SR 946.231.172.7). Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die EU nach Ausbruch der Krise gegen Syrien verh\u00e4ngt hatte. Die EU und die Schweiz begr\u00fcndeten die restriktiven Massnahmen damals vorab mit \"der gewaltsamen Unterdr\u00fcckung der Zivilbev\u00f6lkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskr\u00e4fte\".</p><p>Mehr als sechs Jahre sp\u00e4ter hat sich das Kriegsgeschehen in Syrien stark ver\u00e4ndert. Zwar passten EU und Schweiz ihre Syrien-Sanktionen st\u00e4ndig an. Im Kern zielen sie aber immer noch auf die brutale Kampagne, die Bashar al-Assad und sein Regime gegen das eigene Volk f\u00fchren. Von den Sanktionen nicht erfasst werden jene M\u00e4chte, die von aussen das Kriegsgeschehen anheizen und ihrerseits an Kriegsverbrechen beteiligt sind. </p><p>Der Bundesrat betont in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3061, f\u00fcr ihn sei \"die Vermeidung negativer humanit\u00e4rer Auswirkungen von Sanktionen\" ein \"grosses Anliegen\": \"Gezielte Sanktionen sollen m\u00f6glichst direkt die verantwortlichen Personen treffen und die Zivilbev\u00f6lkerung vor negativen Folgen von Sanktionsmassnahmen sch\u00fctzen.\" Umso wichtiger ist es zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob deren Architektur erlaubt, \"die Zivilbev\u00f6lkerung vor negativen Folgen von Sanktionsmassnahmen\" zu \"sch\u00fctzen\". Die Verordnungs\u00e4nderung vom 10. M\u00e4rz 2017 verfolgte ausdr\u00fccklich dieses Ziel. Wurde es erreicht?</p><p>Zus\u00e4tzlich sollte gemeinsam mit den EU-Partnerstaaten die Wirksamkeit der Syrien-Sanktionen insgesamt \u00fcberpr\u00fcft werden. Treffen die Massnahmen tats\u00e4chlich die ganze Breite der Personen, die sich nicht an die Resolution 2401 des Uno-Sicherheitsrates vom 24. Februar 2018 halten? Diese fordert alle Konfliktparteien auf, die Feindseligkeiten auf dem gesamten syrischen Staatsgebiet f\u00fcr mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage einzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erliess am 18. Mai 2011 die Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen Syrien (SR 946.231.172.7) und schloss sich damit den EU-Sanktionsmassnahmen gegen\u00fcber Damaskus an. Die Massnahmen wurden seither in mehreren Schritten versch\u00e4rft. Letztmals wurden die Sanktionsmassnahmen am 27. M\u00e4rz 2018 angepasst, als vier Personen, die in das syrische Chemiewaffenprogramm involviert sind, den Sanktionen unterstellt wurden. Die Sanktionen bleiben damit auch weiterhin relevant.</p><p>Weder gezielte Sanktionen der EU noch solche der Schweiz k\u00f6nnen f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, s\u00e4mtliche Personen innerhalb und ausserhalb Syriens zu treffen, die f\u00fcr die Intensivierung des Kriegsgeschehens, die systematischen Verst\u00f6sse gegen das V\u00f6lkerrecht, insbesondere durch Angriffe auf die Zivilbev\u00f6lkerung, oder die Behinderung der humanit\u00e4ren Nothilfe in Syrien verantwortlich sind. Die Sanktionen sind Teil des aussenpolitischen Instrumentariums, das einen Beitrag zu einer politischen L\u00f6sung des Konflikts leisten soll. Die Schweiz unternimmt hierzu, genau wie die EU, gezielte Anstrengungen. So hat das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) Demarchen gegen\u00fcber mehreren involvierten Staaten unternommen und wiederholt zu einer raschen und wirksamen Einhaltung der Waffenruhe gem\u00e4ss der Resolution 2401 des Uno-Sicherheitsrates aufgerufen (z. B. Medienmitteilung vom 7. M\u00e4rz 2018). In der M\u00e4rz-Session des Menschenrechtsrates in Genf unterstrich die Schweiz diese Forderung. Die Schweiz setzt sich seit Jahren auf verschiedenen Ebenen f\u00fcr eine politische L\u00f6sung des Konflikts, f\u00fcr eine wirksame humanit\u00e4re Hilfe und f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Straflosigkeit in Syrien ein.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Ingold 17.3061 ausf\u00fchrlich dargelegt, dass ihm die Vermeidung negativer humanit\u00e4rer Auswirkungen von Sanktionen ein grosses Anliegen ist. Unparteiische Hilfsaktionen sollen nicht von Sanktionen betroffen oder gar als Formen der Terrorismusunterst\u00fctzung gewertet werden.</p><p>Nahrungsmittel und Medikamente unterstehen generell nicht den Sanktionsmassnahmen. Zudem enth\u00e4lt die Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber Syrien eine ganze Reihe von humanit\u00e4ren Ausnahmebestimmungen. Die zust\u00e4ndigen Stellen der Bundesverwaltung befassen sich seit Langem mit den Auswirkungen internationaler Sanktionen, einschliesslich der Massnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung, auf die humanit\u00e4re Hilfe. Sie stehen dazu in direktem Kontakt mit den humanit\u00e4ren Akteuren, um bei auftretenden Problemen konkrete L\u00f6sungen zu finden. In welchem Umfang die mit der Verordnungs\u00e4nderung vom 10. M\u00e4rz 2017 f\u00fcr humanit\u00e4re Akteure beschlossenen Erleichterungen f\u00fcr Kauf, Transport und Finanzierung von Erd\u00f6lprodukten (z. B. Benzin) in Syrien effektiv genutzt werden, kann nicht schl\u00fcssig beantwortet werden, weil die Inanspruchnahme dieser Ausnahme den Bundesbeh\u00f6rden nicht gemeldet werden muss.</p><p>Allerdings ist der Erlass solcher Ausnahmen nicht gleichbedeutend mit der Lieferung wichtiger G\u00fcter an die Zivilbev\u00f6lkerung. Nebst der rechtlichen Basis f\u00fcr solche Transaktionen braucht es auch die Bereitschaft privater Akteure, z. B. von Banken, Exporteuren, Transporteuren und Handelsgesellschaften, solche durchzuf\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat stellt diesbez\u00fcglich fest, dass private Akteure auch gegen\u00fcber legalen Gesch\u00e4ften mit Syrien aus Risiko\u00fcberlegungen angesichts des langj\u00e4hrigen bewaffneten Konflikts sehr zur\u00fcckhaltend sind. So sind die Schweizer Exporte nach Syrien von rund 271 Millionen Franken im Jahr 2010 auf bloss noch rund 28 Millionen Franken im Jahr 2017 eingebrochen. Den weitaus gr\u00f6ssten Teil der Exporte (rund 20 Millionen Franken) stellten im Jahr 2017 pharmazeutische Erzeugnisse dar.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515788227)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}