{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183310,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183310,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3310","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pistenfahrzeuge. Fahrerinnen und Fahrer unter Druck","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>W\u00e4hrend des Winters wurden verschiedene F\u00e4lle von schweren Unf\u00e4llen in Skigebieten gemeldet, die sich ausserhalb der Pisten\u00f6ffnungszeiten ereigneten und an denen Pistenfahrzeuge und Skitoureng\u00e4nger und -g\u00e4ngerinnen beteiligt waren. Die Rechtsprechung anerkennt zwar, dass die Verantwortung bei dem Schneesportler oder der Schneesportlerin liegt, wenn es auf geschlossenen Pisten zu einem Unfall kommt. Doch h\u00e4ufig wird von einer Kausalhaftung des Fahrers oder der Fahrerin des Pistenfahrzeugs ausgegangen, so wie wenn er oder sie in einen Verkehrsunfall auf der Strasse verwickelt w\u00e4re. Pistenfahrzeuge unterstehen auch tats\u00e4chlich dem Strassenverkehrsgesetz (SVG); sie gelten als Arbeitsmotorwagen und sind den Schneer\u00e4umfahrzeugen gleichgestellt (Art. 13 der Verordnung \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS). Manchmal werden solche Unf\u00e4lle sogar zu Widerhandlungen hinzugerechnet, die eine Fahrerin oder ein Fahrer mit dem Privatfahrzeug im Strassenverkehr begangen hat. Doch Pistenfahrzeuge verkehren nicht auf Strassen oder \u00f6ffentlichem Grund, sondern auf Privatgrundst\u00fccken (Alpen, Weiden usw.), die nur selten den Bahnbetreibern selbst geh\u00f6ren. Sie sind f\u00fcr einen speziellen beruflichen Einsatzzweck bestimmt, weshalb nicht nachvollziehbar ist, in welcher Weise sie die Verkehrssicherheit beeintr\u00e4chtigen sollen. Die heutige Situation f\u00fchrt zu tiefsitzender Verunsicherung beim Betriebspersonal der Bahnen, sodass verschiedene Angestellte - trotz ihrer Ausbildung - inzwischen z\u00f6gern, die Pisten ausserhalb der \u00d6ffnungszeiten mit einem Pistenfahrzeug zu befahren; dies, obschon die Sicherheitsverantwortlichen die Pisten f\u00fcr den n\u00e4chsten Tag vorbereiten, das heisst pr\u00e4parieren m\u00fcssen.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er f\u00fcr diese Fragen betreffend die Verantwortlichkeit der Fahrerinnen und Fahrer von Pistenfahrzeugen bei Unf\u00e4llen schon sensibilisiert worden?</p><p>2. Ist es richtig, die Pistenfahrzeuge den Schneer\u00e4umfahrzeugen nach Artikel\u00a013 VTS gleichzustellen?</p><p>3. Ist es wirklich gerechtfertigt, die Pistenfahrzeuge als Arbeitsmotorwagen nach Artikel\u00a013 VTS zu betrachten? Bei s\u00e4mtlichen in diesem Artikel aufgef\u00fchrten Fahrzeugarten wird davon ausgegangen, dass sie allenfalls auf \u00f6ffentlichen Strassen verkehren - selbst wenn es nur f\u00fcr kurze Zeit oder f\u00fcr sehr kurze Strecken ist -, was auf die Pistenfahrzeuge nicht zutrifft.</p><p>4. W\u00e4re der Bundesrat bereit, Massnahmen zu pr\u00fcfen, mit denen die Haftung der Fahrerinnen und Fahrer von Pistenfahrzeugen bei Unf\u00e4llen gelockert wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Die Haftungsregeln des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) gelten unabh\u00e4ngig davon, ob ein Motorfahrzeug den Schaden auf einer \u00f6ffentlichen oder nicht \u00f6ffentlichen Strasse verursacht. Der Halter eines Pistenfahrzeuges unterliegt einer Gef\u00e4hrdungshaftung, weil der Betrieb des Fahrzeuges eine besondere Gefahrenquelle darstellt. Der Halter wird von seiner Haftung befreit, wenn der Unfall durch grobes Verschulden eines Skifahrers verursacht wurde und weder den Halter noch den Lenker des Pistenfahrzeuges ein Verschulden trifft. Der Richter kann die Haftung des Halters mildern, wenn ein Verschulden des gesch\u00e4digten Skifahrers beim Unfall eine Rolle spielte.</p><p>Der Lenker eines Pistenfahrzeuges, der nicht auch dessen Halter ist, unterliegt keiner Kausalhaftung. Er haftet nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, das nachzuweisen ist. Der Richter kann dessen Haftung ausschliessen oder mildern, wenn ein Verschulden des gesch\u00e4digten Skifahrers beim Unfall eine Rolle spielte.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das geltende Recht somit gen\u00fcgt, um die Haftung der Halter oder Lenker von Pistenfahrzeugen zu mildern bzw. auszuschliessen.</p><p>2./3. Skipisten gelten als \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4chen. Auf \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur Fahrzeuge mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern verkehren. \u00dcberdies werden mit Pistenfahrzeugen Arbeiten verrichtet und in der Regel nicht Sachen transportiert. Folglich erachtet der Bundesrat deren Zulassung als Arbeitsfahrzeuge als korrekt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1524614400000)\/","SubmittedBy":"Roduit Benjamin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|48|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515803647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr|Sozialer Schutz"}}