{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183313,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183313,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3313","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erwerbsausfallentsch\u00e4digung. Leistungen zwischen Zivildienst und Milit\u00e4rdienst differenzieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung von Zivildienstleistenden zu reduzieren. Damit sollen die vergleichsweise schwierigeren Aufgaben von Milit\u00e4r- und Schutzdienstleistenden anerkannt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die vorliegende Motion soll als Variante der Motion 17.4279 mit dem Titel \"St\u00e4rken wir die Attraktivit\u00e4t der Armee und des Zivilschutzes durch die Erh\u00f6hung der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung\" verstanden werden.</p><p>Der Zivildienst setzt sich zulasten des Milit\u00e4rdienstes immer mehr durch. Dies geschieht ganz im Widerspruch zum Sinn der Bundesverfassung. Es wird immer deutlicher, dass der Milit\u00e4rdienst weniger attraktiv ist als der Zivildienst. Das VBS, namentlich die Armeef\u00fchrung, hat verschiedene Massnahmen erwogen, um dem entgegenzuwirken. Mit dieser Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine zus\u00e4tzliche gewichtige Massnahme zu treffen, n\u00e4mlich die Leistungen der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung je nach geleistetem Dienst zu differenzieren.</p><p>Zur Erinnerung: Diese Entsch\u00e4digung wird, genau wie die AHV, durch eine obligatorische Abgabe finanziert, die auf allen L\u00f6hnen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz erhoben wird. Die Abgabe wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen und muss nach Vollendung des 17. Altersjahrs, unabh\u00e4ngig von Geschlecht, Nationalit\u00e4t und Milit\u00e4rdienstpflicht, ausgerichtet werden. Alle Personen, ob berufst\u00e4tig oder nicht, die Milit\u00e4rdienst, Zivildienst oder Schutzdienst leisten, erhalten eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung.</p><p>Es ist wichtig, die besondere Anerkennung der Schweizer Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Milit\u00e4r- und Schutzdienstleistenden gegen\u00fcber jener f\u00fcr die Zivildienstleistenden hervorzuheben. Dies k\u00f6nnte erreicht werden, indem beispielsweise ab 2020 die Leistungen der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr Personen, die statt eines Milit\u00e4r- oder Schutzdienstes einen Zivildienst leisten, deutlich reduziert w\u00fcrden.</p><p>Diese Massnahme w\u00e4re eine besondere und wichtige Anerkennung milit\u00e4rdienstleistender Personen, die im Allgemeinen h\u00e4rteren Bedingungen ausgesetzt sind als Zivildienstleistende (Dienst weit entfernt von zu Hause, vorgegebene Daten und Art des Dienstes usw.).</p><p>Um auf ein bereits vom Bundesrat vorgebrachtes Argument zur\u00fcckzukommen: In meinen Augen stellt es keine Ungleichbehandlung dar, die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung zu differenzieren. Schliesslich sind die Unterschiede der Dienste unbestreitbar: Beschwerlichkeit, Disziplin und Risiko im Fall ernsthafter Krisen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Unabh\u00e4ngig von der Art der Dienstleistung erhalten erwerbst\u00e4tige Dienstleistende von der Erwerbsersatzordnung eine Grundentsch\u00e4digung von 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, wobei ein H\u00f6chstbetrag von 196 Franken pro Tag festgesetzt ist. Damit wird der dienstleistenden Person ein angemessener Lohnersatz garantiert. Richtet der Arbeitgeber w\u00e4hrend der Dienstleistung weiterhin Lohn aus, wird die Entsch\u00e4digung im Umfang der Lohnzahlungen an ihn ausgerichtet, um \u00dcberentsch\u00e4digungen zu vermeiden.</p><p>Die Anwendung unterschiedlicher Ersatzquoten bei der Bemessung der Erwerbsausfallentsch\u00e4digung von Milit\u00e4r- und Schutzdienstleistenden gegen\u00fcber den Zivildienstleistenden ist nicht gerechtfertigt (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Golay 17.4279). Der finanzielle Ausgleich des Erwerbsausfalls hat ausschliesslich das Ziel, den Schaden abzudecken, welcher durch die Verhinderung an einer Arbeitsleistung entsteht. Auch das Arbeitsvertragsrecht sieht bei der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers keine unterschiedliche Behandlung je nach Art der Verhinderung an der Arbeitsleistung vor (Art. 324b OR, SR 220).</p><p>Falls eine unterschiedliche Behandlung in Form einer Erh\u00f6hung der EO-Entsch\u00e4digung f\u00fcr Milit\u00e4r- und Schutzdienstleistende vorgenommen w\u00fcrde (wie in der Motion Golay 17.4279 vorgeschlagen) oder, wie in der vorliegenden Motion beantragt, \u00fcber eine Senkung der Entsch\u00e4digungsans\u00e4tze f\u00fcr Zivildienstleistende, w\u00fcrde dies zu einer Ungleichbehandlung gegen\u00fcber anderen Versicherten f\u00fchren. Eine Senkung der Entsch\u00e4digung bei Zivildienstleistenden w\u00fcrde auch die Arbeitgeber benachteiligen, welche Lohnfortzahlungen leisten m\u00fcssen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Golay Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515662030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Sozialer Schutz"}}