{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183328,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183328,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3328","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einbezug des Parlamentes in Liberalisierungsentscheide gem\u00e4ss Personenbef\u00f6rderungsgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes ge\u00e4ndert wird mit dem Ziel, dass das Parlament bei Entscheiden, bei denen es darum geht, mit anderen Staaten Vereinbarungen abzuschliessen, und welche die gegenseitige Anerkennung von Bewilligungen und von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen vorsehen, mitbestimmen kann.</p>","ReasonText":"<p>Im Gegensatz zur Schweiz ist in der EU der internationale Schienenpersonenverkehr liberalisiert. Jede Bahn kann Leistungen erbringen, ohne dass eine Kooperation mit einer nationalen Bahngesellschaft vorausgesetzt wird. Diese Regelung ist in der Richtlinie 2007/58/EG des dritten Eisenbahnpakets enthalten. Die EU-Mitgliedstaaten m\u00fcssen seit 2010 allen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten Zugang zur Infrastruktur erteilen, damit diese grenz\u00fcberschreitende Personenverkehrsdienste mit Kabotage erbringen k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a052 Absatz\u00a06 des Landverkehrsabkommens wendet die Schweiz gegen\u00fcber der EU das Prinzip der gleichwertigen Rechtsvorschriften an. Aufgrund dieser Bestimmung fordert die EU von der Schweiz, das dritte EU-Eisenbahnpaket zu \u00fcbernehmen. Der Bundesrat empfiehlt, die Liberalisierung grenz\u00fcberschreitender Verkehre, welche internationale Verbindungen auch ohne Kooperationen erm\u00f6glichen, zu pr\u00fcfen. Mit dieser Zielsetzung w\u00fcrde die Schweiz die Teile des dritten EU-Eisenbahnpakets \u00fcbernehmen, welche die Markt\u00f6ffnung des Schienenpersonenverkehrs beinhalten. Diese Markt\u00f6ffnung soll dem Bundesrat 2018 offenbar in einem Aussprachepapier vorgelegt werden. Gest\u00fctzt darauf wird der \u00dcbernahmebeschluss durch den Gemischten Ausschuss erfolgen. Eine Genehmigung oder Beratung durch das Parlament ist nicht erforderlich. Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 PBG kann der Bundesrat mit anderen Staaten Vereinbarungen abschliessen, welche die gegenseitige Anerkennung von Bewilligungen und von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen vorsehen.</p><p>Aufgrund der m\u00f6glichen Tragweite des Entscheids und der allf\u00e4lligen Auswirkungen insbesondere auf das Knoten- und Taktsystem des schweizerischen Verkehrs, die Trassensicherung, Tarifintegration, die L\u00f6hne oder Sozialvorgaben sollte das Parlament in diesen Entscheid einbezogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund pr\u00fcft derzeit, ob k\u00fcnftig neben internationalen Kooperationen von Bahnunternehmen (in der Regel ehemalige Staatsbahnen) auch Angebote von Dritten im grenz\u00fcberschreitenden Schienenpersonenverkehr zugelassen werden sollen. Solche Dritte w\u00fcrden eine nationale Personenbef\u00f6rderungskonzession ben\u00f6tigen, womit der Bund die Bedingungen steuern kann. Die Verbindungen m\u00fcssen \u00fcberwiegend dem internationalen Verkehr dienen. Kabotage darf nur als Nebenzweck erbracht werden.</p><p>Im Bereich des Personen- und G\u00fcterverkehrs auf Schiene und Strasse hat der Bundesrat gest\u00fctzt auf drei Bestimmungen die Kompetenz, selbstst\u00e4ndig Staatsvertr\u00e4ge abzuschliessen: Es sind dies Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber die Personenbef\u00f6rderung (PBG; SR 745.1), Artikel\u00a09a Absatz\u00a06 des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) sowie Artikel\u00a03a des Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG; SR 744.10). Das Parlament hat also dem Bundesrat in diesen Bereichen die Kompetenz zum Abschluss von Staatsvertr\u00e4gen abgetreten; dies mit gutem Grund, denn bei diesen Vereinbarungen von eher technischer Natur stehen weder zentrale Interessen des Landes auf dem Spiel, noch besteht ein grosser Entscheidungsspielraum. Es w\u00e4re ein schwerf\u00e4lliger und der Tragweite der Entscheide nicht angemessener Prozess, diese zahlreichen Vertr\u00e4ge und Vertrags\u00e4nderungen jedes Mal einer Genehmigung durch das Parlament zu unterziehen. Der Bundesrat erachtet es als zweckm\u00e4ssig, dass die Kompetenzdelegation in diesem Bereich beibehalten wird. Bei der Umsetzung der Anliegen der Schweizer Verkehrspolitik w\u00fcrde die Motion zu grossen Verz\u00f6gerungen f\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Parlament auch ohne \u00c4nderung von Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 PBG jederzeit die M\u00f6glichkeit hat, den Bundesrat aufzufordern, von einer allf\u00e4llig geplanten \u00dcbernahme des dritten EU-Eisenbahnpakets abzusehen. Im \u00dcbrigen m\u00fcssen alle in Kompetenzdelegation abgeschlossenen Vertr\u00e4ge im Staatsvertragsbericht aufgef\u00fchrt werden, womit das Parlament die M\u00f6glichkeit der nachtr\u00e4glichen Kontrolle hat. Das Parlament wird weiter \u00fcber die Kommissionen in die Entscheide einbezogen, insbesondere \u00fcber die Aussenpolitischen Kommissionen (APK), welche durch den Bundesrat gem\u00e4ss Artikel\u00a0152 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) \u00fcber die wichtigsten aussenpolitischen Gesch\u00e4fte informiert werden.</p><p>Die Markt\u00f6ffnung im grenz\u00fcberschreitenden Schienenpersonenverkehr hat in der EU die Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse nur geringf\u00fcgig beeinflusst. Die allermeisten dieser Verkehre werden weiterhin in Kooperationen zwischen zwei nationalen Eisenbahnunternehmen angeboten. Wo es Angebote durch Dritte gibt, sind diese zumeist inl\u00e4ndischer Natur (wie NTV in Italien, Leo in Tschechien oder die Westbahn in \u00d6sterreich). Solche nationalen Angebote sind explizit nicht Teil der vom Bund gepr\u00fcften moderaten \u00d6ffnung. Mit dieser \u00d6ffnung wird die M\u00f6glichkeit erg\u00e4nzender neuer Angebote geschaffen. Aufgrund der Konzessionspflicht k\u00f6nnen die Auswirkungen von Angeboten Dritter auf Knoten- und Taktsystem, Trassensicherung, Tarifintegration, branchen\u00fcbliche L\u00f6hne und Sozialvorgaben in die Beurteilung mit einbezogen werden.</p><p>Schliesslich bleibt festzustellen, dass es angesichts der Auslastung auf dem Schweizer Kern-Eisenbahnnetz sehr schwierig sein d\u00fcrfte, f\u00fcr wirtschaftlich interessante Verbindungen \u00fcberhaupt freie Trassen zu finden. Die Folgen der \u00d6ffnung d\u00fcrften also unbedeutend bleiben. Weiter gehende Bef\u00fcrchtungen erscheinen unbegr\u00fcndet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Hadorn Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|44|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516675933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}