{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183364,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183364,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3364","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strategische Ziele der Post auf die Grundversorgung und den Service public ausrichten!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die strategischen Ziele der Post st\u00e4rker auf die Erf\u00fcllung des Service-Public-Auftrages auszurichten. Insbesondere soll in den strategischen Zielen festgelegt werden:</p><p>1. dass die Post im Abgeltungs- und Grundversorgungsbereich nicht nach Gewinn strebt und auf die Quersubventionierung von Unternehmensbereichen ausserhalb der Grundversorgung verzichtet;</p><p>2. dass die Post im Grundversorgungsbereich fl\u00e4chendeckende Dienstleistungen zu angemessenen Preisen anbietet.</p>","ReasonText":"<p>In den strategischen Zielen des Bundesrates f\u00fcr die Schweizerische Post AG 2017-2020 werden widerspr\u00fcchliche Auftr\u00e4ge festgelegt. Auf der einen Seite fordert der Bundesrat die Gew\u00e4hrleistung der Grundversorgung als Kernauftrag des Service public. Auf der anderen Seite fordert er in allen Gesch\u00e4ftsfeldern \"marktf\u00e4hige Produkte\" und \"rentables Wachstum\". Auch die finanziellen Erwartungen an die Post sind heute in den strategischen Zielen des Bundesrates f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsfelder auf \"branchen\u00fcbliche Rendite\" ausgerichtet; dies, obwohl branchen\u00fcbliche Renditen bei subventionierten Leistungen ausgeschlossen sind.</p><p>Mit der starken Betonung von Finanzzielen und dem Auftrag einer \"nachhaltigen\" Steigerung des Unternehmenswertes setzt der Bundesrat falsche Anreize. Die Post AG ist ein Service-Public-Unternehmen im Alleineigentum des Bundes. Es soll die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherstellen. Gleichzeitig wird eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes (3.1.) verlangt. Dies zwingt die Post dazu, riskante neue Gesch\u00e4ftsfelder zu erschliessen und damit auch private Unternehmungen ausserhalb des Grundversorgungsauftrages zu konkurrenzieren. </p><p>In Artikel\u00a028 des Parlamentsgesetzes ist festgehalten, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat den Auftrag erteilen kann, \"f\u00fcr die verselbstst\u00e4ndigten Einheiten strategische Ziele festzulegen oder diese Ziele zu \u00e4ndern\". Indem das Parlament eine Anpassung der strategischen Ziele f\u00fcr die Post verlangt, kann es die Post als Unternehmen des Bundes st\u00e4rker auf die Gew\u00e4hrleistung der Grundversorgung verpflichten und qualitative Ziele (fl\u00e4chendeckende Versorgung zu angemessenen Preisen) festlegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wird abschliessend im Postgesetz (PG; SR 783.0) und in der Postverordnung (VPG; SR 783.01) geregelt. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer rechtlicher Grundlagen, die die Post ebenfalls einhalten muss, etwa im Bereich des Finanzmarktrechts, des Verkehrsrechts oder des Arbeitsrechts. Diese rechtlichen Grundlagen sind im Grundsatz gleichwertig. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei deren Umsetzung gewisse Zielkonflikte ergeben k\u00f6nnen. F\u00fcr die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen sind die jeweiligen Aufsichtsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig (Postcom, Bakom, Finma, BAV, Weko, P\u00dc usw.).</p><p>Der Bundesrat als Eigner steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen, aktuell f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2020. Dabei legt er Wert darauf, die sowieso geltenden rechtlichen Grundlagen im Rahmen der strategischen Ziele nicht zu wiederholen. Damit wird auch der Forderung der GPK-N zur Entschlackung der strategischen Ziele und der dort ge\u00e4usserten Skepsis gegen\u00fcber aufgabenbezogenen Zielen Rechnung getragen (vgl. Bericht der GPK-N \"Praxis des Bundes bei der Steuerung von Post, SBB und Swisscom\" (BBl 2012 8545)).</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates und im Einklang mit den Corporate-Governance-Regeln des entsprechenden Berichtes aus dem Jahr 2006 und dessen \u00dcberpr\u00fcfung im Jahr 2012 stehen die Verwaltungsr\u00e4te der bundesnahen Unternehmen in der Verantwortung, angesichts der vielf\u00e4ltigen und allenfalls sogar gegenl\u00e4ufigen Anforderungen von Markt, Regulator, Aktion\u00e4r(en) und anderen Anspruchsgruppen das bestm\u00f6gliche Ergebnis f\u00fcr das Unternehmen zu erreichen.</p><p>Im Rahmen der strategischen Ziele erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach dem Postgesetz (PG; SR 783.0) landesweit in guter Qualit\u00e4t gew\u00e4hrleistet. Damit wird auf die entsprechenden geltenden und einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben verwiesen.</p><p>Bei den finanziellen Zielen wird unter anderem erwartet, dass die Post den Unternehmenswert sichert bzw. steigert sowie in allen Gesch\u00e4ftsfeldern eine branchen\u00fcbliche Rendite erzielt. Die drei Gesch\u00e4ftsfelder der Post umfassen Kommunikation und Logistik, Finanzdienstleistungen sowie Personenverkehr. Die Herausforderungen sind in diesen Bereichen sehr unterschiedlich. F\u00fcr den Bundesrat ist klar, dass in gewissen Segmenten dieser Gesch\u00e4ftsfelder aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Rahmenbedingungen oder der Kunden- beziehungsweise Marktentwicklung keine Renditen erwirtschaftet werden k\u00f6nnen. Dass in die Offerten des Regionalverkehrs keine Gewinne eingeplant werden d\u00fcrfen, ist allen Verkehrsunternehmen bekannt; beim abgeltungsberechtigten Regionalverkehr gilt eine Rendite von null. Das Ergebnis des Gesch\u00e4ftsbereiches Postnetz ist trotz Kosteneinsparungen durch den Netzumbau nach wie vor stark negativ. Bei den Poststellen kann es somit h\u00f6chstens um die Stabilisierung oder Reduktion des Defizites gehen, nicht aber um Gewinne.</p><p>Die Post hat gem\u00e4ss Artikel\u00a016 PG die Preise f\u00fcr Dienstleistungen der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen, d. h. in der Regel kostendeckend, festzulegen. F\u00fcr Briefe und Pakete im Inland gilt zudem die Vorgabe der Distanzunabh\u00e4ngigkeit, und die Preise sind nach einheitlichen Grunds\u00e4tzen festzusetzen. Es muss also die Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden gew\u00e4hrleistet sein.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a019 PG darf die Post die Ertr\u00e4ge aus dem reservierten Dienst nur zur Deckung der Kosten aus der Grundversorgung verwenden, hingegen nicht zur Verbilligung von Dienstleistungen ausserhalb der beiden Grundversorgungsauftr\u00e4ge (Quersubventionierungsverbot).</p><p>Die Post muss gem\u00e4ss geltender Postgesetzgebung (Art. 14 PG) ein landesweit fl\u00e4chendeckendes Netz von bedienten Zugangspunkten und \u00f6ffentlichen Briefeinw\u00fcrfen betreiben. Sie kann die Zugangspunkte selbst (Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agenturen) f\u00fchren. Die Erreichbarkeit der Dienstleistungen der Grundversorgung in allen Regionen in angemessener Zeit ist ebenfalls in der Postgesetzgebung geregelt. So m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel\u00a033 VPG mindestens 90 Prozent der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung innert 20 Minuten eine Poststelle oder eine Agentur erreichen k\u00f6nnen. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten f\u00fcr die betroffenen Haushalte 30 Minuten. F\u00fcr die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt gem\u00e4ss Artikel\u00a044 VPG ein Erreichbarkeitswert von 30 Minuten.</p><p>Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich sp\u00fcrbar auf den Postbereich aus. So ist das j\u00e4hrliche Briefvolumen seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig, und auch die Einzahlungen am Schalter gehen deutlich zur\u00fcck. Positiv entwickelt sich demgegen\u00fcber das internationale Gesch\u00e4ft im Bereich der Dokumentenverwaltung. Da die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren muss (Art. 46 VPG), das heisst ohne Subventionen, ist sie darauf angewiesen, auf die \u00c4nderungen des Kundenverhaltens reagieren zu k\u00f6nnen, das Postnetz anzupassen und neue Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten zu entwickeln wie Drohnentransporte oder Dienstleistungen wie E-Voting.</p><p>Aufgrund der Forderungen von Politik, Beh\u00f6rden und Bev\u00f6lkerung nach regionalen und transparenten Erreichbarkeitskriterien f\u00fcr die Grundversorgung hat das UVEK eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche L\u00f6sungsans\u00e4tze zur Ausgestaltung des Postnetzes (insbesondere betr. Erreichbarkeitskriterien, Dienstleistungsbedarf, Dialog mit den betroffenen Gemeinden und der Bev\u00f6lkerung) erarbeitet. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Mitte 2018 - unter Ber\u00fccksichtigung der finanziellen Folgen - das weitere Vorgehen respektive Eckwerte f\u00fcr eine allf\u00e4llige Anpassung des Postgesetzes und seiner Verordnung festlegen. Eine Anpassung der strategischen Ziele f\u00fcr die Post ist deshalb nicht erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516050497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}