{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183395,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183395,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3395","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Waffenexporte und die schweizerische Asyl- und Migrationspolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Kriegsmaterialexporte sowie die Exporte anderer milit\u00e4risch verwendbarer G\u00fcter nicht die Anstrengungen der schweizerischen Asyl- und Migrationspolitik schw\u00e4chen. Insbesondere sind die Ausschlusskriterien im Kriegsmaterialgesetz (KMG) sowie im G\u00fcterkontrollgesetz (GKG) so zu erg\u00e4nzen, dass entsprechende Exporte in Krisengebiete vermieden werden, aus denen Menschen fl\u00fcchten.</p>","ReasonText":"<p>Der hohe Migrationsdruck auf die Schweiz und Europa hat seinen Ursprung in den meisten F\u00e4llen in Kriegsgebieten. Gleichzeitig erh\u00f6hen Kriegsmaterialexporte die Verf\u00fcgbarkeit von Waffen in Krisengebieten. Es w\u00e4re in vielerlei Hinsicht das Ergebnis einer zynischen Doppelmoral, wenn ausgerechnet die Schweiz daf\u00fcr mitverantwortlich w\u00e4re, dass noch mehr Menschen ihre Heimat verlassen und nach Europa fl\u00fcchten m\u00fcssen.</p><p>Das w\u00fcrde nicht nur unserer humanit\u00e4ren Tradition widersprechen, sondern auch jeglicher \u00f6konomischer Logik. Wer viel Geld in die Entwicklungshilfe investiert und gleichzeitig innenpolitische Herausforderungen rund um die Zuwanderung kennt, der sollte seine diesbez\u00fcglichen Anstrengungen nicht mit eigenen R\u00fcstungsexporten schw\u00e4chen. Und wenn namentlich die \"Hilfe vor Ort\" immer wieder - und richtigerweise - als sinnvolles Instrument der Migrationspolitik genannt wird, dann muss \"Hilfe vor Ort\" auch dahingehend zu verstehen sein, dass gerade Waffenexporte in solche Regionen unbedingt zu vermeiden sind.</p><p>Diesem Aspekt wird weder im Kriegsmaterialgesetz noch im G\u00fcterkontrollgesetz explizit Rechnung getragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es besteht keine Kausalit\u00e4t zwischen Schweizer Kriegsmaterialausfuhren und dem Migrationsdruck auf die Schweiz. Erstens ist Migration ein vielschichtiges Ph\u00e4nomen, das nicht nur Waffengewalt als Ursache kennt. Zweitens hat die Schweiz f\u00fcr verschiedene L\u00e4nder R\u00fcstungsembargos erlassen. Und drittens werden bei der Einzelfallpr\u00fcfung von Exportgesuchen anhand der Bewilligungskriterien der Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) Umst\u00e4nde im Bestimmungsland und in der jeweiligen Region ber\u00fccksichtigt, die Migrationsbewegungen verursachen k\u00f6nnen. Aufgrund dessen wurden in der Vergangenheit kaum Kriegsmaterialexporte in L\u00e4nder bewilligt, von welchen ein hoher Migrationsdruck auf die Schweiz oder unsere Nachbarl\u00e4nder ausgeht.</p><p>Die meisten Asylgesuche, welche zwischen 2013 und 2017 in der Schweiz sowie in unseren Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich eingegangen sind, stammen von Staatsangeh\u00f6rigen der folgenden f\u00fcnfzehn L\u00e4nder: Afghanistan, Albanien, \u00c4thiopien, Eritrea, Gambia, Irak, Kosovo, Nigeria, Pakistan, Russland, Serbien, Somalia, Sri Lanka, Syrien und Tunesien.</p><p>Der Bundesrat hat gegen\u00fcber verschiedenen Staaten Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von den Vereinten Nationen oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Diese verbieten in der Regel auch die Lieferungen von R\u00fcstungsg\u00fctern. Aufgrund dieser R\u00fcstungsembargos sind Lieferungen von Kriegsmaterial beispielsweise nach Eritrea, Syrien und Somalia ausgeschlossen.</p><p>Gem\u00e4ss den Bewilligungskriterien der KMV sind bei der Beurteilung von Ausfuhrgesuchen bspw. die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilit\u00e4t, die Situation im Innern des Bestimmungslandes und die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu ber\u00fccksichtigen. Verletzt ein Land Menschenrechte systematisch und schwerwiegend oder besteht unter anderem ein hohes Risiko einer Verwendung des auszuf\u00fchrenden Kriegsmaterials gegen die Zivilbev\u00f6lkerung, ist die Bewilligungserteilung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wurde zwischen 2013 und 2017 beispielsweise kein Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Afghanistan, \u00c4thiopien, Eritrea, Gambia, Irak, Nigeria, Somalia, Sri Lanka oder Syrien ausgef\u00fchrt. Nach Albanien, Kosovo, Pakistan, Russland, Serbien und Tunesien wurden Kriegsmaterialexporte nur sehr restriktiv, d. h. nur f\u00fcr spezifische Endempf\u00e4nger, bewilligt. Geliefert wurden nur G\u00fcter, welche grunds\u00e4tzlich keine Risiken f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung bergen. F\u00fcr Russland sind seit 2014 aufgrund des internationalen bewaffneten Konflikts keine Bewilligungen mehr erteilt worden.</p><p>Bei den besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern, die unter das G\u00fcterkontrollgesetz (GKG, SR 946.202) fallen, handelt es sich um G\u00fcter, die f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konzipiert sind, die aber weder Waffen, Munition, Sprengmittel noch sonstige Kampf- oder Gefechtsf\u00fchrungsmittel darstellen, sowie milit\u00e4rische Trainingsflugzeuge mit Aufh\u00e4ngepunkten. Darunter fallen beispielsweise Trainingssimulatoren oder milit\u00e4rische Schutzausr\u00fcstung. Die Risiken, die von diesen G\u00fctern ausgehen, sind nicht vergleichbar mit jenen von Kriegsmaterial. Deshalb ist auch die Gefahr eines Widerspruchs zur Asyl- und Migrationspolitik nicht gegeben.</p><p>Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass die Schweiz keine R\u00fcstungsausfuhren bewilligt, welche im Zusammenhang mit dem in der Motion genannten Migrationsdruck stehen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen erm\u00f6glichen eine wirkungsvolle Ber\u00fccksichtigung der Thematik.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536883200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion BD","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515037903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1527465600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Migration"}}