{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183414,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183414,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3414","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Rechtsgleichheit f\u00fcr religi\u00f6se Gemeinschaften in der Schweiz. Bericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Rechtsgleichheit unter dem Aspekt der Nichtdiskriminierung f\u00fcr verschiedene religi\u00f6se Gemeinschaften in der Schweiz hergestellt werden kann, und m\u00f6gliche Strategien aufzuzeigen, wie der multireligi\u00f6sen Realit\u00e4t der Schweiz rechtlich und im Sinne einer Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften Rechnung getragen werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Die Gesetzgebungen einer Mehrheit der Schweizer Kantone haben die M\u00f6glichkeit festgeschrieben, weitere Religionsgemeinschaften als die bereits \u00f6ffentlich-rechtlich anerkannten zu anerkennen. Es besteht aber eine Vielzahl von kantonalen Unterschieden betreffend Einschr\u00e4nkungen, wie im Kanton Baselland auf christliche und j\u00fcdische Glaubensgemeinschaften, betreffend fehlende gesetzliche Regelungen einer Anerkennung, wie in den Kantonen Bern, Luzern und Neuenburg, und betreffend fehlende Regelung der Voraussetzungen f\u00fcr eine Anerkennung, wie in den Kantonen Glarus, Graub\u00fcnden, Nid- und Obwalden. Es bleiben also lediglich neun Kantone, deren Verfassungen grunds\u00e4tzlich offen sind f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und welche zudem die daf\u00fcr notwendigen Kriterien und gesetzlichen Regelungen festgelegt haben. Das f\u00fchrt zu einer Rechtsungleichheit f\u00fcr religi\u00f6se Gemeinschaften, die durchaus diskriminierend empfunden werden kann, da der Weg der \u00f6ffentlichen und/oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Anerkennung nicht allen Religionsgemeinschaften offensteht.</p><p>Laut Artikel\u00a072 Absatz\u00a01 BV sind die Kantone f\u00fcr die Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Kirche und Staat zust\u00e4ndig. In Absatz\u00a02 wird aber festgehalten, dass auch der Bund im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit Massnahmen treffen kann zur Wahrung des \u00f6ffentlichen Friedens zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es am Bund aufzuzeigen, wie die verschiedenen Religionsgemeinschaften in den verschiedenen Kantonen besser integriert werden k\u00f6nnen und wie die Rechtsgleichheit und Nichtdiskriminierung f\u00fcr verschiedene religi\u00f6se Gemeinschaften in den verschiedenen Kantonen gew\u00e4hrleistet werden kann. Weiter soll der Bundesrat aufzeigen, was er im Rahmen des aktuellen Verfassungsauftrags tun kann und will und ob allenfalls auch eidgen\u00f6ssische Formen der Anerkennung zu pr\u00fcfen sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a072 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung (BV) sind die Kantone f\u00fcr die Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Kirche und Staat zust\u00e4ndig. Die Bestimmung, die auch nichtchristliche Religionsgemeinschaften einschliesst, ist deklaratorischer Art, folgt die kantonale Zust\u00e4ndigkeit doch schon aus der generellen bundesstaatlichen Kompetenzverteilung (Art. 3 BV). Artikel\u00a072 Absatz\u00a01 BV hebt die kantonale Kompetenz aber besonders hervor. Nach einer Zeit mit religionsbedingten Spannungen konnte der Bundesstaat 1848 nur gegr\u00fcndet werden, weil man den Kantonen ihre religi\u00f6sen Traditionen beliess. Diese R\u00fccksichtnahme auf kantonale Eigenheiten in religi\u00f6sen Angelegenheiten ist f\u00fcr den Zusammenhalt unseres Landes noch immer wichtig.</p><p>Die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich. Neben Kantonen mit laizistischen Systemen der Trennung von Kirche und Staat, die sich an Frankreich orientieren, gibt es viele Kantone, die Religionsgemeinschaften \u00f6ffentlich-rechtlich oder \u00f6ffentlich anerkennen. Dabei zeigen sich Unterschiede bei den Anerkennungsvoraussetzungen, bei der Form der Anerkennung und bei den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf staatliche Anerkennung wird allgemein abgelehnt. Kantone, die Anerkennungskriterien definiert haben, m\u00fcssen diese immerhin rechtsgleich anwenden. \u00dcber die Anerkennung beschliessen aber am Ende politische Organe. H\u00e4ufig ist eine Verfassungs\u00e4nderung mit einem obligatorischen Volksentscheid erforderlich. Wichtig sind somit nicht nur rechtliche Faktoren, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz.</p><p>Die von der gr\u00fcnen Fraktion aufgeworfenen Aspekte, die das kantonale Religionsrecht betreffen, sind wissenschaftlich gut aufgearbeitet. Einen Bericht des Bundesrates braucht es in dieser Hinsicht nicht. Der Bundesrat hat auch keinen Grund anzunehmen, dass die Kantone mit der Anerkennungsthematik \u00fcberfordert sind. Anhaltspunkte, dass die Sicherheit oder die Wahrung des Friedens zwischen den Religionsgemeinschaften durch solche Fragen gef\u00e4hrdet sind und deshalb von einem Fall gem\u00e4ss Artikel\u00a072 Absatz\u00a02 BV auszugehen w\u00e4re, hat er nicht. Der Diskurs dar\u00fcber, unter welchen Voraussetzungen religi\u00f6se Gemeinschaften anerkannt werden sollen bzw. ob nicht eher eine vollst\u00e4ndige Entflechtung zwischen Religionsgemeinschaften und Staat angezeigt w\u00e4re, wird in interessierten Kreisen, aber auch in der Gesellschaft und in der Politik lebhaft und kontrovers gef\u00fchrt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515299950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1527638400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Menschenrechte|Kultur"}}