{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3425","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die sprunghafte Mehrbelastung der Kantone, Gemeinden und Spitex-Organisationen beseitigen. Die Kosten f\u00fcr das Pflegematerial anpassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beitr\u00e4ge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die in Artikel\u00a07a Absatz\u00a03 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt sind, sp\u00e4testens auf 1. Januar 2019 zu erh\u00f6hen und damit an die effektive Pflegekostenentwicklung anzupassen. Zus\u00e4tzlich sind die Kosten f\u00fcr die Verwendung von Mitteln und Gegenst\u00e4nden der gesetzlichen Liste (Migel) in den OKP-Beitr\u00e4gen zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) setzte mit zwei Urteilen im Herbst 2017 die Praxis zur Verg\u00fctung von Pflegematerial in Pflegeheimen fest. F\u00fcr die Pflege notwendige und vom Personal angewendete Gegenst\u00e4nde, wie etwa Injektionshilfen oder Wundverb\u00e4nde, die sich auf der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (Migel) befinden, d\u00fcrfen demnach nicht mehr separat bei den Krankenkassen abgerechnet werden, sondern sind als Teil der gesamten Pflegekosten zu betrachten. Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) m\u00fcssen Pflegematerialien seither im Rahmen der bestehenden Pflegekostenregelung finanziert werden; dies, obwohl den Migel-Kosten bei der Einf\u00fchrung der neuen Pflegefinanzierung 2011 offensichtlich zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Quasi als Notl\u00f6sung sollen die Pflegematerialien nun \u00fcber die Restfinanzierung bezahlt werden, wodurch die \u00f6ffentlichen und privaten Spitex-Organisationen bzw. die Kantone und Gemeinden ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden. Sch\u00e4tzungen gehen davon aus, dass diese 2018 insgesamt mehr als 100 Millionen Franken einschiessen. Die Kosten\u00fcbernahme durch Kantone, Gemeinden und Spitex darf aber keine langfristige L\u00f6sung sein, denn diese hatten zuletzt ohnehin s\u00e4mtliche Kostensteigerungen in der Pflege zu tragen. Kantone und Gemeinden sind l\u00e4ngst vom Restfinanzierer zum Hauptfinanzierer geworden. Diese deutliche Mehrbelastung wird auch im bundesr\u00e4tlichen Bericht zur Langzeitpflege festgehalten. F\u00fcr die Zukunft braucht es eine gleichm\u00e4ssige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostentr\u00e4ger. Die Versicherer sind hier st\u00e4rker in die Pflicht zu nehmen und die OKP-Beitr\u00e4ge an die Kostenentwicklung anzupassen.</p><p>Seit Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung 2011 zahlen die Patienten und Krankenversicherer fixe Beitr\u00e4ge an die Pflege, w\u00e4hrend die \u00f6ffentliche Hand mit flexiblen Beitr\u00e4gen f\u00fcr die Restfinanzierung aufkommen muss. Damit gehen Kostensteigerungen ausnahmslos zulasten der \u00f6ffentlichen Hand. Mit den Urteilen des BVGer wird dieses Problem weiter versch\u00e4rft. Zudem ist die Kostensteuerung von den Krankenkassen auf die Kantone, Gemeinden und Spitex-Anbieter verlagert worden. Dies kann kein Dauerzustand sein. Es dr\u00e4ngt sich auf, die Krankenversicherer mit einer ihrer Kernkompetenzen - der Kostenkontrolle - wieder st\u00e4rker in die Pflicht zu nehmen. Die nationalen Kommunal- und die Spitexverb\u00e4nde haben bereits mehrfach auf die Dringlichkeit einer gleichm\u00e4ssigen Verteilung der gestiegenen Kosten der Pflegeleistungen hingewiesen. Aufgrund der z\u00f6gerlichen Haltung des BAG ist jetzt die Politik gefordert, die notwendigen Massnahmen durchzusetzen.</p><p>Die Mehrheit des Parlamentes hat sich mit der Einf\u00fchrung der Pflegefinanzierung gegen einen Automatismus, aber f\u00fcr eine bundesr\u00e4tliche Kompetenz zur Anpassung der Krankenkassenleistungen an die Kostenentwicklung ausgesprochen. Der Bundesrat verf\u00fcgt demnach \u00fcber die Kompetenz, die OKP-Beitr\u00e4ge an die Kostenentwicklung anzupassen. Der \"h\u00f6chste vom Bundesrat festgesetzte Pflegebeitrag\" (Art. 25a KVG) wurde bisher jedoch noch nie an die effektiven Pflegekosten angepasst. Der Bundesrat ist aufgefordert, diese Verantwortung wahrzunehmen, dies unter Ber\u00fccksichtigung der Migel-Kosten und des generellen Kostenwachstums im Pflegebereich. Das deutlich angenommene Postulat der SGK-N 16.3352, \"Gleichm\u00e4ssige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostentr\u00e4ger\", zeigt den Willen des Parlamentes, das den Bundesrat zum Handeln auffordert. Es braucht jetzt Massnahmen, die auf 1. Januar 2019 umgesetzt werden k\u00f6nnen. Eine Anpassung der OKP-Beitr\u00e4ge setzt zudem ein Zeichen, dass der Bundesrat die schwierige Situation der Leistungserbringer sowie der Kantone und Gemeinden erfasst hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stellt das Pflegematerial zur Applikation durch Pflegefachpersonen einen notwendigen Bestandteil der Pflegeleistungen dar, dessen Verg\u00fctung nicht separat, sondern nach den Regeln der Pflegefinanzierung durch die drei Kostentr\u00e4ger zu erfolgen hat. Das Bundesverwaltungsgericht h\u00e4lt dazu fest, dass weder im Gesetz noch in der Verordnung vorgesehen sei, dass die Materialien (ausschliesslich) zulasten der Krankenversicherung gehen sollten. Aus der gesetzlichen Finanzierungsregelung ergibt sich somit, dass allf\u00e4llige Restkosten der Pflegeleistungen durch die Restfinanzierer (Kantone oder Gemeinden) zu tragen sind, da die Beitr\u00e4ge der beiden verbleibenden Kostentr\u00e4ger (Krankenversicherer, versicherte Personen) in Gesetz und Verordnung fixiert sind. Mit der aktuellen Rechtsprechung wird die bisherige Haltung des Bundesrates best\u00e4tigt (siehe beispielsweise Stellungnahme des Bundesrates vom 13. M\u00e4rz 2015 zur Motion Humbel 14.4292, \"Praxistaugliche Zulassung der Pflegeheime als Leistungserbringer\").</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat mit den Akteuren mehrfach vergeblich versucht, im Bereich der Verg\u00fctung der Pflegematerialien Transparenz zu schaffen. In erster Linie sind die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht best\u00e4tigt worden sind, umzusetzen. Das BAG hat die involvierten Akteure erneut zu einem runden Tisch im September 2018 eingeladen. Ziel der Gespr\u00e4che soll es sein, Transparenz im Bereich des Pflegematerials zu schaffen, um darauf aufbauend eine nachhaltige L\u00f6sung zu finden. Eine einseitige und umgehende Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge, ohne dass Transparenz \u00fcber bisherige Abrechnungspraktiken und die effektiven Kosten des Pflegematerials besteht, ist jedenfalls nicht zuletzt aus Sicht der Kostenentwicklung in der OKP abzulehnen.</p><p>Der Bundesrat hat sich mit der Evaluation der Pflegefinanzierung und der \u00dcberpr\u00fcfung der kostenneutralen Einf\u00fchrung der Pflegebeitr\u00e4ge auseinandergesetzt. Gest\u00fctzt auf den Bericht zur Evaluation hat der Bundesrat am 4. Juli 2018 festgestellt, dass mit der Neuordnung die Zielsetzungen des Gesetzgebers grunds\u00e4tzlich erreicht werden konnten, indessen noch Handlungsbedarf in den Bereichen Restfinanzierung und Kostenrechnung bleibt. Diese Aspekte wird das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) mit den Kantonen nochmals aufnehmen und den Dialog weiterf\u00fchren.</p><p>Was die Frage der vom Motion\u00e4r verlangten Anpassung der OKP-Pflegebeitr\u00e4ge an die Kostenentwicklung anbelangt, soll im Rahmen des noch zu erstellenden Berichtes in Erf\u00fcllung des Postulates SGK-N 16.3352, \"Gleichm\u00e4ssige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostentr\u00e4ger\", vertieft gepr\u00fcft werden, ob und wie bei den OKP-Beitr\u00e4gen an die Pflegeleistungen der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560988800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799590633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1527638400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}