{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183426,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183426,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3426","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einwanderung als Working Poor dank Personenfreiz\u00fcgigkeit direkt in den Sozialstaat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine alleinerziehende EU-Staatsangeh\u00f6rige mit zwei Kindern ging mit einem Reinigungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz ein Arbeitsverh\u00e4ltnis \u00fcber 22 Stunden die Woche ein, woraus sie ein Einkommen von rund 2000 Franken monatlich erzielt. Gem\u00e4ss den massgebenden Skos-Richtlinien hat sie im Raum Z\u00fcrich als Drei-Personen-Haushalt Anspruch auf rund 4350 Franken Sozialhilfeleistungen. Da das schweizerische sozialhilferechtliche Existenzminimum das Erwerbseinkommen \u00fcbertrifft, ist sie in ihrer Wohngemeinde Regensdorf teilweise auf Sozialhilfe angewiesen, indem die Differenz von den Steuerzahlenden aufgebracht werden muss. </p><p>Offenbar kommt es der Rechtsprechung des EuGH zufolge, welche die Schweizer Gerichte \u00fcbernommen haben, grunds\u00e4tzlich weder auf den zeitlichen Umfang der Aktivit\u00e4t noch auf die H\u00f6he des Lohnes an, um die PFZ-Arbeitnehmereigenschaft zu erf\u00fcllen. </p><p>- Hat der Bund beim Freiz\u00fcgigkeitsrecht die Zuwanderung in Sozialkassen nicht ausgeschlossen?</p><p>- Wie hat er das getan, und wo befindet sich die rechtliche Grundlage?</p><p>- Spielt das existenzsichernde Erwerbseinkommen des Haushaltes keine Rolle f\u00fcr den Anspruch auf Einwanderung?</p><p>- Ist es m\u00f6glich, als Teilzeit-Arbeitnehmer und/oder als Tieflohn-Arbeitnehmer (Lohn unterhalb des Betrages der massgebenden Sozialhilfeleistungen) mit Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Vertragsstaates gest\u00fctzt auf die PFZ in den Schweizer Arbeitsmarkt zuzuwandern?</p><p>- Besteht in einem solchen Fall wie einleitend beschrieben ein Rechtsanspruch auf Einreise?</p><p>- Hat man in einem Fall wie oben beschrieben Anspruch auf Sozialhilfe vom ersten Tag an?</p><p>- Hat ein EU-B\u00fcrger mit einem tiefen Einkommen Anspruch auf Familiennachzug, wenn er durch die damit einhergehende Haushalt-Vergr\u00f6sserung zu einem partiellen Sozialhilfebez\u00fcger wird?</p><p>- Wie viele Personen sind in den letzten f\u00fcnf Jahren durch PFZ mit Arbeitsvertrag in die Schweiz eingereist, obwohl das sozialhilferechtliche Existenzminimum ihren Verdienst \u00fcbersteigt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Beurteilung, ob ein EU-/Efta-Staatsangeh\u00f6riger die Arbeitnehmereigenschaft und damit ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmender gest\u00fctzt auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) besitzt, muss die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde im Einzelfall den Umfang der Besch\u00e4ftigung pr\u00fcfen.</p><p>Gem\u00e4ss der relevanten Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer eine Person, die f\u00fcr eine bestimmte Zeit f\u00fcr eine andere Person unter deren Leitung arbeitet und daf\u00fcr eine Verg\u00fctung erh\u00e4lt. Die Arbeit muss sich dabei auf eine echte und effektive T\u00e4tigkeit beziehen. Ausgeschlossen sind T\u00e4tigkeiten, die so geringf\u00fcgig sind, dass sie nur marginal und nebens\u00e4chlich sind. Die Arbeitnehmereigenschaft kann jedoch nicht alleine deshalb verneint werden, weil eine Person nur ein geringes Arbeitspensum aufweist oder ein Erwerbseinkommen erzielt, das unter dem Existenzminimum liegt.</p><p>Bei Teilzeitarbeit darf die T\u00e4tigkeit unter W\u00fcrdigung der Gesamtumst\u00e4nde somit nicht einen so geringen Umfang haben, dass sie als v\u00f6llig untergeordnet und unwesentlich erscheint. In einem solchen Fall kommt der betreffenden Person gest\u00fctzt auf das FZA der Status als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht zu. Erh\u00f6ht sie auf Verlangen der Beh\u00f6rden ihr Arbeitspensum nicht, k\u00f6nnen aufenthaltsbeendende Massnahmen ergriffen werden.</p><p>F\u00fcr die Frage, ob eine T\u00e4tigkeit als v\u00f6llig untergeordnet und unwesentlich eingestuft werden kann, ist gem\u00e4ss Bundesgericht f\u00fcr die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft durchaus von Belang, ob eine Arbeitnehmerin lediglich eine stark begrenzte Anzahl an Arbeitsstunden absolviert oder nur schwach verg\u00fctet wird (BGer 2C_813/2016 vom 27. M\u00e4rz 2017; BGer 2C_1137/2014 vom 6. August 2015; zu den allgemeinen Grunds\u00e4tzen siehe BGE 131 II 339 S. 345ff.).</p><p>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU- und Efta-Staaten sowie deren Familienangeh\u00f6rige haben gest\u00fctzt auf das FZA den gleichen Anspruch auf Sozialhilfe wie Schweizerinnen und Schweizer in der gleichen Situation (Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA). Beim Anspruch auf Familiennachzug ist unerheblich, ob sich dadurch die wirtschaftliche Situation der Familie verschlechtert oder verbessert. Das Recht auf Familiennachzug steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die erwerbst\u00e4tige Person \u00fcber eine angemessene Wohnung f\u00fcr ihre Angeh\u00f6rigen verf\u00fcgt (Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA).</p><p>Am 1. Juli 2018 sind Massnahmen zu den Vollzugsverbesserungen beim FZA in Kraft getreten. Stellensuchende werden neu zwingend vom Sozialhilfebezug ausgeschlossen (Art. 29a AuG). Zudem wurde der Zeitpunkt des Erl\u00f6schens des Aufenthaltsrechts von EU-/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen als Arbeitnehmende unter dem FZA bei einem unfreiwilligen Stellenverlust im Zusammenhang mit der Arbeitnehmereigenschaft pr\u00e4zisiert (Art. 61a AuG).</p><p>Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine Daten betreffend Anteil der Personen, die im Rahmen des FZA in die Schweiz eingewandert sind und die von Beginn an Sozialhilfeleistungen in Erg\u00e4nzung zu einem Erwerbseinkommen beziehen. Insgesamt ist der Anteil der erwerbst\u00e4tigen Personen, die gest\u00fctzt auf das FZA ein Aufenthaltsrecht begr\u00fcnden und gleichzeitig Sozialhilfe beziehen, sehr gering: Lediglich 1 Prozent von ihnen war im Jahr 2016 zus\u00e4tzlich zu einem Lohneinkommen aus Teil- oder Vollzeitbesch\u00e4ftigung auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Ein retrospektiver Vergleich zeigt, dass dieser Anteil \u00fcber die letzten Jahre konstant geblieben ist (Quelle: 14. Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz-EU, Seco/SEM/BFS/BSV).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514974687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1527724800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Sozialer Schutz"}}