{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183460,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183460,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3460","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sozialversicherungsleistungen f\u00fcr Grenzg\u00e4nger aus EU-Staaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Europ\u00e4ische Union plant einen Paradigmenwechsel bei der Unterst\u00fctzung von arbeitslos gewordenen Grenzg\u00e4ngern. Neu sollen diese nicht mehr von ihrem Wohnsitzstaat unterst\u00fctzt werden, sondern dort, wo sie zuletzt Beitr\u00e4ge ins Sozialversicherungssystem einbezahlt haben. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Inwiefern h\u00e4tte dieser Paradigmenwechsel Auswirkungen auf die laufenden Verhandlungen \u00fcber ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU?</p><p>2. Strebt er f\u00fcr den Fall des Inkrafttretens der neuen Regelungen f\u00fcr die EU an, dass die Schweiz den neuen Mechanismus im Verh\u00e4ltnis zu den EU-Staaten \u00fcbernimmt?</p><p>3. Falls ja, ist er bereit, sich f\u00fcr eine Regelung einzusetzen, welche bei den auszurichtenden Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf die Kaufkraft im Wohnsitzstaat der arbeitslosen Grenzg\u00e4nger abstellt?</p><p>4. Mit welchen Mehrkosten zulasten der Arbeitslosenversicherung w\u00e4re zu rechnen:</p><p>a. bei einer Regelung ohne Ber\u00fccksichtigung der Kaufkraftunterschiede zwischen der Schweiz und den EU-Staaten?</p><p>b. bei einer Regelung im Sinne von Ziffer 3?</p><p>5. Sieht er neben den finanziellen Lasten f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung weitere Folgen eines Paradigmenwechsels f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft, insbesondere f\u00fcr die auf die Verf\u00fcgbarkeit von Grenzg\u00e4ngern angewiesenen Unternehmen in den Grenzregionen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Solange die EU die neue Regelung zur Entsch\u00e4digung arbeitsloser Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger noch nicht verabschiedet hat und die entsprechenden Details nicht bekannt sind, lassen sich keine Aussagen \u00fcber die genauen Auswirkungen der neuen Regelung f\u00fcr die Schweiz machen.</p><p>1. Voraussichtlich wird bei der Schweiz unabh\u00e4ngig vom Abschluss eines institutionellen Abkommens ein Antrag zur \u00c4nderung von Anhang II des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) eingehen. Bei Verhandlungen mit der EU ber\u00fccksichtigt die Schweizer Delegation generell die im jeweiligen Verhandlungsmandat definierten Interessen der Schweiz. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen \u00fcber ein institutionelles Abkommen ist der Bundesrat bestrebt, den Sozialversicherungsbereich von einer Rechtsentwicklung sowie einer Auslegung durch den EuGH auszunehmen.</p><p>2. Der Bundesrat h\u00e4lt seine internationalen Verpflichtungen ein. Er weist allerdings darauf hin, dass eine Bestimmung, die die \u00dcbernahme der Entsch\u00e4digung der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger durch den Besch\u00e4ftigungsstaat vorsieht, in der Schweiz nicht ohne Weiteres anwendbar w\u00e4re. Eine \u00dcbernahme allf\u00e4lliger neuer Bestimmungen in Anhang II des FZA zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit muss vom Gemischten Ausschuss zum FZA beschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist nur mit der Zustimmung beider Parteien und nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren m\u00f6glich. Der Bundesrat wird die Frage zum gegebenen Zeitpunkt pr\u00fcfen.</p><p>3. Die aktuelle EU-Regelung zur Koordinierung der Sozialversicherungen untersagt eine Anpassung der Versicherungsleistungen an die Lebenshaltungskosten des Wohnstaates und betrachtet diesen Sachverhalt als Diskriminierung. Der \u00c4nderungsvorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission sieht f\u00fcr die Arbeitslosenleistungen an Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger keine solche Anpassung vor. Es d\u00fcrfte unseres Erachtens schwierig sein, bei den Verhandlungen im Gemischten Ausschuss zum FZA \u00fcber eine allf\u00e4llige \u00dcbernahme der neuen Regelung zur Entsch\u00e4digung der arbeitslosen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger eine solche Klausel durchzubringen.</p><p>4a./4b. Solange die endg\u00fcltigen Bestimmungen der neuen Regelung nicht in den Details bekannt sind, ist eine pr\u00e4zise Einsch\u00e4tzung der Kostenfolge nicht m\u00f6glich. Bei einem Paradigmenwechsel w\u00e4re aber mit einem Anstieg der Kosten um mehrere Hundert Millionen Schweizerfranken zu rechnen.</p><p>5. Es geht hier um eine Frage der Koordinierung der Sozialversicherungsregelungen im Hinblick auf die Behandlung arbeitsloser Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger. Diese Frage hat keinerlei Auswirkungen auf die M\u00f6glichkeit, Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zu besch\u00e4ftigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536883200000)\/","SubmittedBy":"Paganini Nicol\u00f2","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|24|44|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514664070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528329600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Sozialer Schutz"}}