{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183467,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183467,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3467","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbot gef\u00e4hrlicher Pestizide auf dem Schweizer Markt (Fortsetzung). Es braucht mehr Transparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat wurde mit der Interpellation 18.3151 dazu aufgefordert, f\u00fcr alle Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vom Markt genommen wurden, die Gr\u00fcnde f\u00fcr den jeweiligen Entscheid zu ver\u00f6ffentlichen. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass die Listen der Wirkstoffe, die vom Markt genommen wurden oder deren Bewilligung abgelaufen ist, auf der Website des BLV aufgeschaltet sind, dass sie aber \"keine Informationen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Marktr\u00fccknahme beziehungsweise den Bewilligungsentzug\" enthalten. Kann der Bundesrat die Gr\u00fcnde f\u00fcr die R\u00fccknahme dieser Pestizide ver\u00f6ffentlichen? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>2. In seiner Antwort auf die dritte Frage (18.3151) weist der Bundesrat insbesondere darauf hin, dass die Bewilligung von Paraquat 1989 entzogen wurde und dass die Informationen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr diesen Entzug nicht mehr verf\u00fcgbar sind. In seiner Antwort auf das Postulat 02.3477 gibt der Bundesrat jedoch an, dass Paraquat \"aus toxikologischen Gr\u00fcnden\" nicht mehr zugelassen ist. Kann der Bundesrat sich nicht bem\u00fchen, den Widerrufsentscheid betreffend Paraquat und die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Entzug wiederzufinden und zu ver\u00f6ffentlichen? Gibt es keine Archivierung?</p><p>3. In seiner Antwort auf die sechste Frage (18.3151) erw\u00e4hnt der Bundesrat, dass die Zulassungsstelle Informationen aus den von den Firmen eingereichten Unterlagen, die die Eigenschaften und Risiken der Mittel zusammenfassen, ver\u00f6ffentlichen kann. Kann der Bundesrat diese Informationen f\u00fcr Ametryn, Atrazin, Methidation, Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron folglich ver\u00f6ffentlichen?</p><p>4. In seiner Antwort auf die achte Frage (18.3151) nennt der Bundesrat das jeweilige Jahr, in dem Ametryn, Atrazin, Methidation, Paraquat, Permethrin beziehungsweise Diafenthiuron in Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgenommen wurden. Kann er, wie verlangt, auch die Entscheide f\u00fcr die Aufnahme dieser Pestizide in Anhang 1 ver\u00f6ffentlichen und die Gr\u00fcnde, die zu diesen Entscheiden gef\u00fchrt haben, angeben? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>5. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (PSM) wurde im September 2017 verabschiedet. Mit einer der Massnahmen sollen die Informationen \u00fcber die Zulassung von PSM und \u00fcber die Eigenschaften, den Nutzen und die Risiken der verschiedenen PSM verbessert und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Es wurde keine Frist f\u00fcr die Umsetzung dieser Massnahme gesetzt. Wann gedenkt das BLW den Zulassungsprozess transparenter zu gestalten?</p><p>6. Wie viel Diafenthiuron wurde in den letzten Jahren in welche L\u00e4nder exportiert? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Wirkstoffe, die auf der Liste auf der BLW-Website stehen, wurden entweder vom Markt genommen, weil kein Gesuch um Reevaluation gem\u00e4ss Artikel\u00a09 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) eingereicht wurde oder weil die Informationen, die zusammen mit diesem Gesuch eingereicht wurden, die Anforderungen an die Unterlagen, die f\u00fcr eine solche Reevaluation erforderlich sind, nicht erf\u00fcllten.</p><p>2. Gem\u00e4ss den Bestimmungen von Artikel\u00a027 PSMV muss die Bewilligungsinhaberin eine Kopie aller ihr vorliegenden Unterlagen zum Pflanzenschutzmittel w\u00e4hrend zehn Jahren nach der letzten Abgabe des Pflanzenschutzmittels aufbewahren. Die Zulassungsstelle wendet diese Bestimmung sinngem\u00e4ss f\u00fcr die ihr vorliegenden Unterlagen an. Da Paraquat 1989 vom Markt genommen wurde, liegen der Zulassungsstelle zu diesem Stoff keine Unterlagen mehr vor.</p><p>3. Ametryn war als Pflanzenschutzmittel nie zugelassen. F\u00fcr Paraquat sind die Informationen nicht mehr verf\u00fcgbar (vgl. Antwort 2). F\u00fcr Atrazin, Diafenthiuron, Methidation und Permethrin gibt es keinen Standardbericht, der die Eigenschaften und Risiken dieser Stoffe zusammenfasst. F\u00fcr diese Stoffe wurde kein Gesuch um Reevaluation gem\u00e4ss Artikel\u00a09 PSMV eingereicht; somit liegen der Zulassungsstelle keine Unterlagen vor, die den heutigen Anforderungen entsprechen, um einen solchen Bericht zu erstellen.</p><p>4. Der Bundesrat entscheidet jeweils nach Kenntnisnahme des Berichtes \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung auf Antrag des UVEK \u00fcber die Aufnahme neuer Stoffe in den Anhang 1 der PIC-Verordnung (SR 814.82). Die Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Aufnahme der Stoffe in den Anhang 1 sind jeweils im erl\u00e4uternden Bericht zur \u00c4nderungsvorlage beschrieben. Die Aufnahme von Ametryn, Atrazin, Methidation, Paraquat und Permethrin begr\u00fcndete der Bundesrat damit, dass diese Stoffe in der EU gem\u00e4ss der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 \u00fcber die Aus- und Einfuhr gef\u00e4hrlicher Chemikalien der Ausfuhrmeldepflicht unterliegen und deshalb im Sinne einer Harmonisierung auch in den Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgenommen werden sollen. F\u00fcr Diafenthiuron wurde die Aufnahme damit begr\u00fcndet, dass dieser Stoff zu denjenigen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen z\u00e4hlt, die in den letzten Jahren entweder basierend auf einer Risikoevaluation gem\u00e4ss der Pflanzenschutzmittelverordnung aus dieser gestrichen oder von der Industrie in der Schweiz vom Markt zur\u00fcckgezogen wurden.</p><p>5. Das BLW hat bereits Massnahmen getroffen, um besser \u00fcber die Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die Massnahmen, die infolge der Reevaluation der Pflanzenschutzmittel angeordnet werden, k\u00f6nnen auf der BLW-Website eingesehen werden. Hier findet man auch Informationen zur Toxizit\u00e4t der Stoffe f\u00fcr Wasserlebewesen sowie zu den Metaboliten im Grundwasser. Weitere Massnahmen sind im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans vorgesehen.</p><p>6. Die Notifikationspflicht f\u00fcr geplante Ausfuhren von Diafenthiuron ist mit der \u00c4nderung der PIC-Verordnung am 1. Mai 2017 (AS 2017 2593) in Kraft getreten. F\u00fcr die Jahre davor verf\u00fcgt das Bafu somit \u00fcber keine Ausfuhrmeldungen f\u00fcr Diafenthiuron nach PIC-Verordnung. Die Bestimmungsl\u00e4nder f\u00fcr Ausfuhren von Diafenthiuron seit Inkrafttreten der Notifikationspflicht bis Juni 2018 waren Kolumbien, Indien und S\u00fcdafrika. Die in den Notifikationen angegebenen voraussichtlichen Ausfuhrmengen von Diafenthiuron sind Gegenstand eines laufenden Verfahrens \u00fcber ein Gesuch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (SR 152.3) und k\u00f6nnen deshalb nicht bekanntgegeben werden, bevor dar\u00fcber rechtm\u00e4ssig entschieden ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514644397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528329600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}