{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183468,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183468,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3468","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eritrea. Mit welchen Quellen lassen sich bestimmte R\u00fcckf\u00fchrungen rechtfertigen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) von August 2017 bezeichnet bestimmte R\u00fcckf\u00fchrungen nach Eritrea als zul\u00e4ssig und zumutbar. In seinem Urteil wies das BVG wiederholt darauf hin, dass nur sehr wenige zuverl\u00e4ssige Informationen \u00fcber die Situation in Eritrea vorhanden seien. Trotz dieser Vorbehalte kam das Gericht zum Schluss, dass im vorliegenden Fall kein Risiko einer Verletzung der Fl\u00fcchtlings- oder Menschenrechte bestehe. Das BVGer st\u00fctzte sich dabei haupts\u00e4chlich auf Angaben, die von der eritreischen Regierung stammen, und auf Berichte von Erkundungsmissionen vor Ort (Fact-Finding Missions) und nicht auf Informationen von internationalen Institutionen oder Menschenrechtsorganisationen. Der Uno-Ausschuss gegen Folter (CAT) pr\u00fcft aktuell, ob das Urteil mit dem von der Schweiz ratifizierten \u00dcbereinkommen gegen Folter vereinbar ist.</p><p>Anfang April berichtete die Presse dar\u00fcber, dass gem\u00e4ss dem Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) - auf der Grundlage des BVGer-Urteils - f\u00fcr 3200 eritreische Staatsangeh\u00f6rige eine \"freiwillige R\u00fcckkehr\" gerechtfertigt sei. Im Interview mit \"Le Temps\" erkl\u00e4rte das SEM, es sei basierend auf verschiedenen Quellen zum Schluss gekommen, dass f\u00fcr bestimmte Personengruppen eine R\u00fcckf\u00fchrung mit keinen konkreten Risiken verbunden sei.</p><p>1. Kann der Bundesrat eine detaillierte Liste s\u00e4mtlicher Quellen ver\u00f6ffentlichen, aus denen das SEM schliesst, dass eine R\u00fcckf\u00fchrung nach Eritrea keine konkreten Risiken f\u00fcr bestimmte Personengruppen darstellt?</p><p>2. Im Rahmen der Diskussionen im Uno-Menschenrechtsrat am 12. M\u00e4rz 2018 zeigte sich die Schweizer Delegation besorgt \u00fcber die Menschenrechtslage in Eritrea und kritisierte die eritreischen Einreisebeschr\u00e4nkungen, die eine \u00dcberpr\u00fcfung von Informationen verunm\u00f6glichten. Sieht der Bundesrat nicht einen Widerspruch zwischen den Aussagen seiner Delegation und jenen des SEM, das angeblich \u00fcber Informationen aus zuverl\u00e4ssigen Quellen zur Situation in Eritrea verf\u00fcgt?</p><p>3. Das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) hat aufgrund mangelnden Zugangs zu zuverl\u00e4ssigen und von der Regierung unabh\u00e4ngigen Informationen seine Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs eritreischer Asylsuchender seit April 2011 nicht mehr \u00fcberarbeitet. Will der Bundesrat nicht die Richtlinien des UNHCR befolgen, zumal das Fl\u00fcchtlingskommissariat \u00fcber deutlich bessere Quellen als das SEM verf\u00fcgt, um die Situation in Eritrea zu beurteilen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 22. Juni 2016 hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) den Bericht \"Update Nationaldienst und illegale Ausreise\" publiziert (aktualisiert am 10. August 2016), der die relevanten Informationen f\u00fcr die Festlegung der Asyl- und Wegweisungspraxis f\u00fcr Eritrea enth\u00e4lt (Link: <a href=\"https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/afrika/eri/ERI-ber-easo-update-nationaldienst-d.pdf\">https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/afrika/eri/ERI-ber-easo-update-nationaldienst-d.pdf</a>). Mit der Gef\u00e4hrdung von R\u00fcckkehrern befasst sich insbesondere Kapitel 5. Der Bericht stellt alle Erkenntnisse so aktuell, nachvollziehbar, neutral und transparent wie m\u00f6glich dar. S\u00e4mtliche Quellen sind vermerkt. Kapitel 2 ist ganz der Quellenlage gewidmet. Zu den Quellen geh\u00f6ren Menschenrechtsberichte - unter anderem jene der Vereinten Nationen -, Gesetzestexte, Positionen der eritreischen Regierung, Beobachtungen von Experten in Eritrea und anderen L\u00e4ndern sowie die Erkenntnisse anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nderanalyse-Einheiten. Einen Teil der Informationen hat das SEM im Rahmen einer Fact-Finding Mission nach Eritrea im Februar und M\u00e4rz 2016 eingeholt. Das Europ\u00e4ische Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen (Easo) hat den Eritrea-Bericht des SEM in leicht modifizierter Form \u00fcbernommen und in mehreren Sprachen publiziert (Link: <a href=\"https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/EASO_COI_Eritrea.pdf\">https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/EASO_COI_Eritrea.pdf</a>).</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs im erw\u00e4hnten Urteil vom 17. August 2017 aufgrund von eigenen Recherchen beurteilt und die verwendeten Quellen aufgelistet. Die Urteile des BVGer sind f\u00fcr das SEM grunds\u00e4tzlich bindend.</p><p>2. Bei der Pr\u00fcfung, ob die Anordnung des Wegweisungsvollzugs nach Eritrea im Einzelfall zumutbar, zul\u00e4ssig und m\u00f6glich ist, handelt es sich um eine juristische Frage, welche in jedem Fall gepr\u00fcft werden muss. Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass sich der Bundesrat wiederholt besorgt \u00fcber die Menschenrechtslage in Eritrea ge\u00e4ussert hat und auch f\u00fcr den freien und unabh\u00e4ngigen Zugang der UN-Sonderberichterstatterin zu Land und Bev\u00f6lkerung sowie zu den Gef\u00e4ngnissen eingetreten ist. Die Schweiz setzt sich weiterhin auf politischer Ebene f\u00fcr die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Eritrea ein und engagiert sich aktiv in multilateralen Foren - z. B. dem UN-Menschenrechtsrat - sowie im bilateralen Dialog mit der eritreischen Regierung.</p><p>3. Das SEM unternimmt grosse Anstrengungen, um die Situation in Eritrea zu verfolgen. Dazu wertet es laufend Erkenntnisse internationaler Organisationen (inklusive des UNHCR) und von NGO sowie von Wissenschaftlern, Journalisten und anderen kompetenten und vertrauensw\u00fcrdigen Quellen aus. Es unterh\u00e4lt einen intensiven Austausch mit internationalen Eritrea-Experten aus verschiedenen Bereichen wie auch mit den Migrationsbeh\u00f6rden anderer europ\u00e4ischer Staaten und dem Easo. Nach M\u00f6glichkeit beschafft das SEM auch Informationen bei Vertretern der Beh\u00f6rden Eritreas und von dessen Nachbarstaaten. Auf dieser Grundlage hat das SEM seine Erkenntnisse und Einsch\u00e4tzungen auch in der Zeit nach der letzten Anpassung der angesprochenen UNHCR-Richtlinien im Jahr 2011 ununterbrochen weiterentwickelt und dabei unter anderem auch einen verbesserten Zugang zu Informationen festgestellt. Gest\u00fctzt auf alle verf\u00fcgbaren Informationen \u00fcberpr\u00fcft das SEM laufend seine Asyl- und Wegweisungspraxis zu Eritrea und passt diese bei Bedarf entsprechend an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536105600000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1221|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514518320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528329600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gerichtswesen|Menschenrechte|Migration"}}