{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3469","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die \u00dcberschuldung privater Haushalte bek\u00e4mpfen. Das Gesetz muss eingehalten werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft wurden Kreditgeberinnen, die Barkredite vergeben, seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber den Konsumkredit (KKG) kontrolliert? Wie oft wurden Sanktionen gegen sie verh\u00e4ngt, um welche Sanktionen handelte es sich, und aus welchen Gr\u00fcnden wurden sie auferlegt?</p><p>2. Wie gew\u00e4hrleistet die Finma, dass die Banken, die Barkredite vergeben, sich an das KKG halten?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden angesichts der mutmasslichen systematischen Verletzungen des KKG durch die zwei wichtigsten Akteurinnen dieses Kreditgesch\u00e4fts getroffen?</p><p>4. Untersucht der Bundesrat diese Problematik, und pr\u00fcft er m\u00f6gliche Ans\u00e4tze zur Verbesserung der Situation, oder beabsichtigt er, dies bald zu tun? Hat er vor, seine Schlussfolgerungen zu ver\u00f6ffentlichen?</p>","ReasonText":"<p>Obwohl das KKG in erster Linie die Konsumentinnen und Konsumenten besser sch\u00fctzen soll, gibt es zahlreiche skrupellose Kreditgeberinnen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen, insbesondere bei der Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit nach Artikel\u00a028 KKG. K\u00fcrzlich stellte Caritas Schweiz fest, dass gewisse Banken bei den von ihnen berechneten Budgets f\u00fcr Barkredite systematische Verletzungen begehen. Die zwei wichtigsten Akteurinnen des Barkreditgesch\u00e4fts z\u00e4hlen zu diesen Banken. Solche Kreditgeberinnen missachten gewisse Ausgaben oder sch\u00e4tzen sie zu tief ein, damit die finanziellen Mittel h\u00f6her ausfallen, die nach Abzug des betreibungsrechtlichen Existenzminimums den Konsumentinnen und Konsumenten zur Verf\u00fcgung stehen. Die so vergebenen Kredite sind zu hoch und \u00fcbersteigen die effektive Finanzkraft der Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Solche Praktiken f\u00fchren zur \u00dcberschuldung einer Bev\u00f6lkerungsgruppe, die sich keinen Rechtsbeistand leisten kann. Gleichzeitig leiden die Schuldenberatungsstellen an einem chronischen Personalmangel. Auch f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand bedeuten \u00dcberschuldungen eine Belastung, weil f\u00e4llige Steuern, Krankenkassenpr\u00e4mien und Alimente oft nicht mehr bezahlt werden.</p><p>Die Situation ist besorgniserregend: Die privaten Schweizer Haushalte sind weltweit mit am st\u00e4rksten verschuldet. Ende 2017 beliefen sich die 317 145 erfassten Barkredite auf 6,4 Milliarden Franken. Mehr als ein Drittel dieser Kreditvertr\u00e4ge wurde im Laufe des Jahres abgeschlossen. Das KKG und insbesondere Artikel\u00a028 m\u00fcssen deshalb dringend eingehalten werden, um die \u00dcberschuldung der privaten Haushalte zu verhindern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Bereich des Bundesgesetzes \u00fcber den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) besteht keine allgemeine Aufsicht auf Bundesebene. Das EJPD \u00fcbt einzig im Bereich der in Artikel\u00a023 KKG vorgesehenen Informationsstelle f\u00fcr Konsumkredit eine Aufsichtsfunktion aus. Dagegen unterstehen die Gew\u00e4hrung und Vermittlung von Konsumkrediten im Sinn des KKG einer kantonalen Bewilligungspflicht (Art. 39 Abs. 1 KKG). Eine Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der Bewilligung ist unter anderem, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bietet (Art. 40 Abs. 1 Lit. a KKG). Diese Voraussetzung erf\u00fcllt nur, wer die gesetzlichen Pflichten einh\u00e4lt. Die Pr\u00fcfung und Kontrolle der Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen obliegt den Kantonen. Der Bundesrat hat keine Kenntnis dar\u00fcber, ob und inwiefern die Kantone in diesem Bereich Kontrollen vornehmen oder Verst\u00f6sse ahnden.</p><p>Die Bewilligungspflicht entf\u00e4llt, wenn die Kreditgeberin oder Kreditvermittlerin dem Bankengesetz (SR 952.0) untersteht (inwieweit hier die Finma eine Aufsichtsfunktion wahrnimmt, vgl. Antwort zu Frage 2) oder wenn Konsumkredite zur Finanzierung des Erwerbs eigener Waren oder der Beanspruchung eigener Dienstleistungen gew\u00e4hrt oder vermittelt werden (Art. 39 Abs. 3 KKG).</p><p>Das KKG sieht zudem mit Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 eine wichtige Sanktionsnorm im Bereich der Kreditvergabe vor: Eine Kreditgeberin, die in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen zur Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit eines Konsumenten oder einer Konsumentin verst\u00f6sst, verliert die ganze von ihr gew\u00e4hrte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten. Liegt ein geringf\u00fcgiger Verstoss vor, so verliert sie nur die Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 2 KKG). Mit dieser Bestimmung verf\u00fcgt das KKG sowohl aufgrund der Offenheit der Kriterien wie hinsichtlich der Sch\u00e4rfe der Sanktion \u00fcber eine griffige zivilrechtliche Norm, die dem Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor \u00dcberschuldung dient. Die Sanktionierung ist letztlich vor dem Zivilgericht durchzusetzen. Da die Urteile der Zivilgerichte nicht statistisch erfasst werden, k\u00f6nnen keine Angaben zu allf\u00e4lligen Gerichtsentscheiden gemacht werden.</p><p>2. Im Vordergrund der Aufsichtst\u00e4tigkeit der Finma \u00fcber die Kreditt\u00e4tigkeit der Banken stehen prudenzielle Aspekte. Im Zusammenhang mit Krediten geht es insbesondere um den Umgang mit den aus dieser T\u00e4tigkeit erwachsenden Risiken (Ausfallrisiko) und eventuelle Folgen f\u00fcr die Eigenmittelanforderungen des beaufsichtigten Instituts. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten Verletzungen des KKG f\u00fcr die Finanzmarktaufsicht relevant werden, wenn die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4sse Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (Gew\u00e4hrsbestimmungen nach Bankengesetz) beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde, insbesondere bei einer systematischen Verletzung von Regeln. Im Rahmen der Aufsichtspr\u00fcfung wird deshalb beurteilt, ob die Institute die unterschiedlichen Kreditrisiken und damit auch das jeweilige Ausfallrisiko, das Compliance-Risiko sowie generell ihre Rechtsrisiken angemessen identifizieren, \u00fcberwachen und minimieren. Werden dabei M\u00e4ngel entdeckt, trifft die Finma die zur Wiederherstellung des ordnungsgem\u00e4ssen Zustandes notwendigen Massnahmen. Die Beurteilung einzelner Vertr\u00e4ge oder der zugrunde liegenden Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfungen nach dem KKG liegt hingegen nicht in der Kompetenz der Finma.</p><p>3. Hat die Finma Hinweise auf m\u00f6gliche systematische Rechtsverst\u00f6sse, nimmt sie bei betroffenen Instituten Abkl\u00e4rungen vor, um sicherzustellen, dass sich die Institute der f\u00fcr ihr Gesch\u00e4ft unter dem KKG geltenden Regeln bewusst sind. Wenn sie dabei Missst\u00e4nde aufdeckt, schreitet sie ein, um den ordnungsgem\u00e4ssen Zustand wiederherzustellen. Zu konkreten Sachverhalten nimmt die Finma im \u00dcbrigen keine Stellung.</p><p>4. Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Aubert 10.467, \"Schuldenpr\u00e4vention. Keine Werbung f\u00fcr Kleinkredite\", wurde das KKG und insbesondere das System der Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung diskutiert, und es wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Die in Artikel\u00a032 KKG vorgesehene Sanktionierung eines Verstosses gegen die Kreditf\u00e4higkeitspr\u00fcfung wurde zudem k\u00fcrzlich im Zusammenhang mit der Vorlage 15.073, \"Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz\", im Parlament eingehend behandelt, wobei f\u00fcr die Beibehaltung des geltenden Rechts gestimmt wurde (AB 2017 N 1346ff. und AB 2018 S 138ff.).</p><p>Der Bundesrat wird die weiteren Entwicklungen im Bereich der Konsumkredite beobachten, sieht aber derzeit keinen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514535897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528329600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}