{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183523,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183523,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3523","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neuer SBB-Standort f\u00fcr die SBB-Werkst\u00e4tten in Arbedo-Castione. Wie geht man das Thema der notwendigen Enteignungen, im Besonderen von Landwirtschaftsfl\u00e4chen, an?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Stimmt es, dass der Standort in Lodrino als k\u00fcnftiger Sitz der Werkst\u00e4tten gepr\u00fcft wurde, ohne die lokalen Beh\u00f6rden zu informieren? Falls ja: Wie ist dies zu erkl\u00e4ren?</p><p>2. Wie gross sind die Industrie- und die Landwirtschaftsfl\u00e4chen, die bei der Option Arbedo-Castione enteignet werden m\u00fcssten?</p><p>3. Wurden die betroffenen Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer vorg\u00e4ngig einbezogen und informiert?</p><p>4. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass im Rahmen des geplanten Verfahrens ein Sachplan nach Artikel\u00a018 Absatz\u00a05 des Eisenbahngesetzes erforderlich ist? Falls nicht: Welches Verfahren kommt zur Anwendung?</p><p>5. Wurden die m\u00f6glichen Auswirkungen allf\u00e4lliger Rekurse und die Verz\u00f6gerungen, die diese f\u00fcr die Umsetzung des Projekts bedeuten, angemessen gepr\u00fcft? Falls ja: Welche Schl\u00fcsse zieht man daraus?</p>","ReasonText":"<p>In den vergangenen Wochen wurde der Entscheid der SBB best\u00e4tigt, dass der Sitz der Werkst\u00e4tten in Bellinzona nach Arbedo-Castione verlegt werden soll. In diesem Zusammenhang haben die SBB ebenfalls dar\u00fcber informiert, dass sie beim Bundesamt f\u00fcr Verkehr ein Gesuch f\u00fcr eine Projektierungszone von zirka 150 000 Quadratmetern f\u00fcr Eisenbahnanlagen eingereicht haben. Diese Option hat sich gegen zwei weitere m\u00f6gliche Standorte, n\u00e4mlich in Bodio-Giornico und in Lodrino, durchgesetzt. Seither wurden verschiedene Fakten bekannt, die zu gewissen Bedenken und einigen berechtigten Fragen gef\u00fchrt haben. Die erste Frage betrifft Riviera: Angeblich soll sich die Gemeinde als Standort f\u00fcr die Werkst\u00e4tten beworben haben; doch wurde in der Folge bekannt, dass niemand, weder die Gemeinde noch die regionale Entwicklungsbeh\u00f6rde (Ente regionale per lo sviluppo), davon Kenntnis hatte. Das ist doch zumindest seltsam. Doch zur\u00fcck zur getroffenen Wahl: Bei der zentralen Frage geht es um die Notwendigkeit, grossfl\u00e4chig private Grundst\u00fccke zu enteignen; dies hat bereits zu besorgten Reaktionen seitens der betroffenen Grundst\u00fcckeigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmer gef\u00fchrt, insbesondere einer im Transport- und Inertstoffsektor t\u00e4tigen Firma mit zirka 300 Angestellten, die um ihre Zukunft bangt. Noch fraglicher ist die angek\u00fcndigte Enteignung von Landwirtschaftsfl\u00e4chen, die bedeutende und hochwertige Fruchtfolgefl\u00e4chen betreffen w\u00fcrde. Die Reaktion des Tessiner Bauernverbands liess nicht auf sich warten: Er hat bereits angek\u00fcndigt, sich vehement f\u00fcr die Interessen der Landwirtschaft einzusetzen. Das Ziel der vorliegenden Interpellation ist es daher zu verstehen, welche Risiken mit der gew\u00e4hlten Option f\u00fcr den neuen Standort der Werkst\u00e4tten verbunden sind, um die Umsetzung dieses f\u00fcr unseren Kanton wichtigen Projekts nicht zu gef\u00e4hrden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Kanton Tessin hat den SBB sieben m\u00f6gliche Standorte mitgeteilt, darunter auch Lodrino. Die SBB haben anschliessend die vorgeschlagenen Standorte gepr\u00fcft und bewertet. Die lokalen Beh\u00f6rden wurden bewusst nicht einbezogen, da es darum ging, die beste Variante vorrangig aus eisenbahnbetrieblichen Gesichtspunkten zu analysieren und festzulegen.</p><p>2. Um die f\u00fcr das Projekt der k\u00fcnftigen SBB-Werkst\u00e4tte im Tessin erforderlichen Fl\u00e4chen zu sichern, beantragen die SBB die Festlegung einer Projektierungszone von 150 000 Quadratmetern, die 60 000 Quadratmeter Industriezone, 78 500 Quadratmeter Landwirtschaftsgebiet und 11 500 Quadratmeter Strassen betrifft. Es wird jedoch betont, dass mit der Festlegung einer Projektierungszone keine Enteignungen verbunden sind.</p><p>3. Die von der Projektierungszone betroffenen Grundeigent\u00fcmerinnen und Grundeigent\u00fcmer wurden am 5. Juni 2018 durch die SBB telefonisch kontaktiert. Kurz darauf haben die SBB gleichentags ihr Gesuch beim BAV eingereicht. Mit Ausnahme eines Eigent\u00fcmers, der telefonisch nicht zu erreichen war, wurden demnach alle vor der formellen Einleitung des Verfahrens durch das BAV informiert. Noch am selben Tag informierten die SBB alle Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer schriftlich \u00fcber die Auswirkungen der Projektierungszone und die Aus\u00fcbung ihrer Eigentumsrechte. Zudem wurden sie zu einem Informationsabend eingeladen, der am Donnerstag, 14. Juni 2018 stattfand. Dabei zeigten die SBB die Entwicklung ihres Gesuches und die Auswirkungen einer Projektierungszone auf. Die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer hatten die M\u00f6glichkeit, Fragen zu stellen.</p><p>4. Nach Artikel\u00a018 Absatz\u00a05 des Eisenbahngesetzes (EBG) erfordern Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, einen Sachplan. Aufgrund des Gesuches der SBB zur Festlegung einer Projektierungszone pr\u00fcft nun das BAV, ob das Projekt, f\u00fcr welches die Projektierungszone beantragt wird, im Sinne von Artikel\u00a018 Absatz\u00a05 EBG eine Anpassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) erfordert. Die Festlegung einer Projektierungszone allein zieht jedoch keine \u00c4nderung des SIS nach sich. Das BAV wird zudem mit dem Kanton Tessin das Vorgehen f\u00fcr eine allf\u00e4llige Anpassung des kantonalen Richtplans kl\u00e4ren. Da es beim oben aufgef\u00fchrten Gesuch der SBB um die Festlegung einer Projektierungszone geht, kommt das Verfahren nach Artikel\u00a018n EBG in Verbindung mit den Artikeln 18ff. zur Anwendung. Im Rahmen dieses Verfahrens setzt der Kanton den Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern eine Frist zur Stellungnahme oder Einsprache. Damit wird ihr Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrleistet. Gegen die Verf\u00fcgung des BAV, in deren Rahmen die Antr\u00e4ge der Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer, der Gemeinden und des Kantons gepr\u00fcft werden, kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.</p><p>5. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens kann es wegen Einsprachen und Beschwerden immer zu Verz\u00f6gerungen kommen. Dies ist eine Folge der im Gesetz festgelegten Anspr\u00fcche auf Schutz der \u00f6ffentlichen und privaten Interessen. Die Ber\u00fccksichtigung solcher Verz\u00f6gerungen obliegt in erster Linie dem Gesuchsteller.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514604810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528848000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}