{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183532,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183532,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3532","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Teilrevision des Bundesrechts betreffend die Gew\u00e4hrung von Arbeitslosenentsch\u00e4digung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesrecht so zu \u00e4ndern, dass die Gew\u00e4hrung von Arbeitslosenentsch\u00e4digung an die Pflicht gekn\u00fcpft wird, gemeinn\u00fctzige Arbeit zu leisten. Der Grundsatz soll auf Gesetzesstufe festgelegt werden, die Einzelheiten auf Verordnungsstufe (Kategorien von gemeinn\u00fctziger Arbeit, H\u00e4ufigkeit der T\u00e4tigkeit, Unfallversicherung, Sanktionsbestimmungen bei Nichtbeachtung usw.).</p>","ReasonText":"<p>Arbeitslos zu werden ist sowohl f\u00fcr die betroffene Person wie auch f\u00fcr deren Umfeld eine harte Probe. Die arbeitslose Person verliert rasch die Verbindung mit dem Alltag, dem Arbeitsrhythmus, der Arbeitswelt. Sie grenzt sich selbst aus und k\u00f6nnte daran Gefallen finden. Dies umso mehr, als zurzeit in unserem Land das System der Arbeitslosenunterst\u00fctzung und gegebenenfalls der Sozialhilfe gut funktioniert: Es handelt sich zwar nicht um ein Allheilmittel, bietet aber einen nicht zu vernachl\u00e4ssigenden finanziellen Halt.</p><p>Deshalb ist es wichtig und notwendig, diese Menschen nicht aus unserer Gesellschaft auszuschliessen, sondern im Gegenteil alles zu tun, um die Integration bzw. Reintegration zu gew\u00e4hrleisten. Die Pflicht, regelm\u00e4ssig gemeinn\u00fctzige Arbeit zu leisten, kann dazu beitragen. Ausserdem k\u00f6nnte man damit die soziale Bindung zwischen den arbeitslosen Personen und der Gemeinschaft aufrechterhalten und sie vor jeder Art von zunehmender Marginalisierung sch\u00fctzen, was ihnen selbst wie auch der Gesellschaft schadet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz garantieren f\u00fcr Erwerbsausf\u00e4lle wegen Arbeitslosigkeit. Ausserdem erlaubt die ALV, drohende Arbeitslosigkeit zu verh\u00fcten, bestehende Arbeitslosigkeit zu bek\u00e4mpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu f\u00f6rdern.</p><p>Ohne ernsthafte Bem\u00fchungen erhalten arbeitslose Personen keine finanzielle Entsch\u00e4digung. Sie m\u00fcssen alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verk\u00fcrzen (Art. 17 Abs. 1 Avig, SR 837.0). Um Leistungen der ALV beanspruchen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Versicherten daher diversen, nicht unerheblichen Pflichten nachkommen, unter anderem:</p><p>- Suche und Annahme jeder zumutbaren Arbeit, die ihnen die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder die Minderung des infolge ihrer Arbeitslosigkeit entstehenden Schadens erm\u00f6glicht.</p><p>- Nachweis der Bem\u00fchungen bei der Stellensuche in ausreichender Zahl und Qualit\u00e4t.</p><p>- Aktive Teilnahme an Kontroll- und Beratungsgespr\u00e4chen.</p><p>- Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), z. B. Kursen oder Besch\u00e4ftigungsprogrammen. Bestimmte von der ALV vorgesehene AMM sollen zu einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der versicherten Personen auf dem Arbeitsmarkt beitragen, indem sie deren Vermittlungsf\u00e4higkeit konkret verbessern. Ausserdem erlauben sie den Versicherten, einen geregelten Alltag beizubehalten und aktiv zu bleiben. Auf diese Weise bleiben die Personen in der Arbeitswelt integriert.</p><p>Die Nichteinhaltung dieser Pflichten hat finanzielle Folgen. Die Anspruchsberechtigung der versicherten Person wird eingestellt. Diese Einstellung kann bis zu 60 Tage dauern. Bei wiederholter Nichteinhaltung der erw\u00e4hnten Pflichten kann der versicherten Person der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen auch ganz aberkannt werden.</p><p>Hier gilt es anzumerken, dass Stellensuchende mit der Bewilligung der zust\u00e4ndigen kantonalen Amtsstelle w\u00e4hrend kurzer Zeit auch freiwillige T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben d\u00fcrfen, ohne dass sich dies auf ihre Anspruchsberechtigung auswirkt.</p><p>Das Gesetz sieht auch vor, dass die versicherte Person bei Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit - teilweise auch einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit - bei der ALV angemeldet bleiben kann. Diese Erwerbst\u00e4tigkeit wird dann als Zwischenverdienst (ZV) betrachtet. Die versicherte Person hat in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, falls das Einkommen aus dem ZV geringer ist als die ihr zustehende Arbeitslosenentsch\u00e4digung. Der ZV stellt ebenfalls eine Pflicht dar, da die Versicherten zur Schadenminderung f\u00fcr den ALV-Fonds beitragen m\u00fcssen. Die Aus\u00fcbung einer ZV-T\u00e4tigkeit bietet aber auch f\u00fcr die versicherte Person grosse Vorteile, da sie dadurch nicht nur einen Fuss in der Arbeitswelt beh\u00e4lt und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einzahlen kann, sondern weil sie auch ihre Chancen verbessert, dank dieser zus\u00e4tzlichen Arbeitserfahrung eine Stelle zu finden. </p><p>Erw\u00e4hnenswert ist ausserdem, dass 74 Prozent der Personen, die 2017 Leistungen der ALV bezogen, an AMM teilnahmen oder im ZV waren. Das Risiko ist daher sehr gering, dass Personen, die Arbeitslosenentsch\u00e4digungen erhalten, marginalisiert werden oder den Bezug zur Arbeitswelt v\u00f6llig verlieren.</p><p>Es l\u00e4sst sich somit sagen, dass das mit der Motion angestrebte Ziel mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz weitgehend erreicht wird, d. h., es wird sichergestellt, dass die Stellensuchenden einen regelm\u00e4ssigen Tagesablauf und den Kontakt zur Arbeitswelt behalten. W\u00e4ren diese Personen verpflichtet, regelm\u00e4ssig gemeinn\u00fctzige Arbeit zu leisten, w\u00e4re dies kontraproduktiv im Hinblick auf das von der ALV verfolgte Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534291200000)\/","SubmittedBy":"Page Pierre-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514496420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}