{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183542,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183542,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3542","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Senkung der Gesundheitskosten durch Fortsetzung bzw. gesamtschweizerische Generalisierung des Freiburger Modells einer pauschalen Abrechnung der Medikamentenkosten in Pflegeheimen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Kanton Freiburg k\u00f6nnen seit der Einf\u00fchrung der pharmazeutischen Betreuung durch Konsiliarapotheker in Alters- und Pflegeheimen die Medikamentenkosten f\u00fcr die derzeit 2600 in solchen Heimen betreuten Patientinnen und Patienten um mehr als 2 Millionen Schweizerfranken pro Jahr gesenkt werden (Freiburger Modell). Die Abgeltung f\u00fcr die pharmazeutischen Leistungen erfolgt pauschal und wird indirekt finanziert; sie wird in die pauschale Abgeltung f\u00fcr Medikamentenkosten der Alters- und Pflegeheime integriert. Die Freiburger Heime arbeiten also mit einem Gesamtbudget f\u00fcr den verantwortungsbewussten Einsatz von Arzneimitteln. </p><p>Seit Kurzem ist dieses Modell, das sowohl verschreibende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte als auch Apothekerinnen und Apotheker, Pflegepersonal und Heimleitungen einbindet, durch einen absolut widersinnigen Beweggrund gef\u00e4hrdet: Um detaillierte Daten pro Patient zu erhalten und somit der neuen Norm im Bereich des Risikoausgleichs zu entsprechen, sind einige Versicherer gewillt, dieses hinsichtlich Qualit\u00e4t, erfolgreicher Interprofessionalit\u00e4t, erreichter Kosteneinsparungen und des allgemeinen Interesses exemplarische Modell zunichtezumachen.</p><p>Diese von den Versicherern mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (geforderter Risikoausgleich in der Verordnung) provozierte Torpedierung dieses Freiburger Modells, das nicht nur qualitativ hervorragende Leistungen erm\u00f6glichte, sondern eine beeindruckende Kostenersparnis mit sich brachte, l\u00f6ste ein grosses und verst\u00e4ndnisloses Kopfsch\u00fctteln bei den betroffenen Heimleitern, den involvierten Apothekern und \u00c4rzten und bei der ganzen Bev\u00f6lkerung aus.</p><p>Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vernichtung dieses Freiburger Modells, eines gut eingespielten und sehr kosteng\u00fcnstigen Systems, aufgrund rein formalistischer \u00dcberlegungen der Versicherungen?</p><p>2. Die Partner waren bis zur abrupten Unterbrechung des Prozesses durch gewisse Versicherer bereit, nach L\u00f6sungen zu suchen, welche alle Beteiligten befriedigten. Ist er bereit, eine weitere Karenzfrist bis Ende Jahr 2018 zu gew\u00e4hren, damit die konstruktive L\u00f6sungsfindung fortgesetzt werden kann?</p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, um das Freiburger Pauschalsystem, das zu massiven Einsparungen im Gesundheitswesen f\u00fchrt, auf eine Grundlage zu stellen, welche eine gesamtschweizerische Umsetzung zul\u00e4sst? Welche Gesetzesanpassungen m\u00fcssten in diesem Falle vorgenommen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ab dem Jahr 2020 werden im Risikoausgleich pharmazeutische Kostengruppen (PCG) als weiterer Morbidit\u00e4tsindikator ber\u00fccksichtigt. Anhand des Arzneimittelkonsums werden Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich identifiziert und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand f\u00fcr das zus\u00e4tzliche Risiko, das diese Versicherten darstellen, mittels der sogenannten PCG-Zuschl\u00e4ge differenzierter entsch\u00e4digt.</p><p>Damit der Risikoausgleich korrekt berechnet werden kann, m\u00fcssen die Versicherer der Gemeinsamen Einrichtung (GE KVG) detaillierte Daten zu den Arzneimitteln der Spezialit\u00e4tenliste, die den Versicherten ab dem 1. Januar 2018 abgegeben und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verg\u00fctet werden, zustellen. Aufgrund dieser Vorgabe der neuen Verordnung \u00fcber den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (Vora; SR 832.112.1) ist ein Teil der Versicherer der Ansicht, dass das \"Freiburger Modell\" mit der pauschalen Abrechnung der Arzneimittelkosten durch die Pflegeheime nicht mehr weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nne. Sie haben deshalb den betreffenden Vertrag mit den Freiburger Heimen per Ende 2017 gek\u00fcndigt. In dieser Situation wandten sich zun\u00e4chst Vertreter der Freiburger Heime und des Kantons Freiburg, sp\u00e4ter auch noch die Versicherer an das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG).</p><p>Wie oben ausgef\u00fchrt ist das Ziel der PCG als Morbidit\u00e4tsindikator im Risikoausgleich, Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich anhand ihres Arzneimittelkonsums zu identifizieren und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand differenzierter zu entlasten. Die Versicherer erhalten PCG-Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Versicherte mit einem erh\u00f6hten Krankheitsrisiko nur, wenn diese anhand ihres Arzneimittelkonsums als solche Risiken erkannt werden. Dazu m\u00fcssen die Versicherer die Arzneimitteldaten der GE KVG liefern. Das BAG \u00e4usserte deshalb m\u00fcndlich wie schriftlich mehrmals, dass der Risikoausgleich das \"Freiburger Modell\" mit der pauschalen Abgeltung der Medikamentenkosten nicht verhindere, wenn die Heime den Versicherern zudem die in der Vora aufgef\u00fchrten Daten zustellen. Der Bundesrat bedauert, wenn auf dieser Basis bis jetzt keine einvernehmliche L\u00f6sung gefunden werden konnte.</p><p>2. F\u00fcr den neuen Risikoausgleich, der ab dem Jahr 2020 gilt, sind Arzneimitteldaten ab dem 1. Januar 2018 erforderlich. Die Leistungserbringer m\u00fcssen somit die relevanten Daten seit dem 1. Januar 2018 erfassen und den Versicherern \u00fcbermitteln, und die Versicherer m\u00fcssen diese Daten der GE KVG bis Ende April 2020 zustellen. Aus Sicht der Vora und f\u00fcr die Berechnung des Risikoausgleichs 2020 spricht nichts dagegen, wenn diese Daten erst Ende 2018 oder Anfang 2019 an die Versicherer und von diesen an die GE KVG weitergeleitet werden. Eine Fristerstreckung durch den Bundesrat ist weder n\u00f6tig noch m\u00f6glich.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Risikoausgleich eine Pauschalverg\u00fctung von Arzneimitteln nicht ausschliesst. Die Tarifpartner (Heime und Versicherer) sollten im Rahmen der gesetzlichen Lage eine L\u00f6sung finden k\u00f6nnen, die weiterhin eine pauschale Abgeltung der Arzneimittel erlaubt und zus\u00e4tzlich die \u00dcbermittlung der Daten der bezogenen Arzneimittel der Pflegeheimbewohner vorsieht. Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern wird im Sp\u00e4tsommer 2018 einen runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit den betroffenen Parteien eine L\u00f6sung zu finden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536883200000)\/","SubmittedBy":"Vonlanthen Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537228800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515390430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}