{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183545,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183545,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3545","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Reform des Finanzausgleichs. Tatkr\u00e4ftiges Engagement des Bundes zur Gew\u00e4hrleistung des nationalen Zusammenhalts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der laufenden Reform des Finanzausgleichs wird der Bundesrat aufgefordert, \u00fcber die verschiedenen Wege zu informieren, die er pr\u00fcft, um namentlich ein Ungleichgewicht in der Finanzkraft der verschiedenen Kantone und insbesondere eine Verschlechterung der Lage der ressourcenschw\u00e4chsten Kantone zu vermeiden.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe \"Aufgaben und Finanzen Bund-Kantone\" schl\u00e4gt vor, dass von der Entlastung des vertikalen Ressourcenausgleichs des Bundes um 280 Millionen Franken die eine H\u00e4lfte in den Ausgleich der soziodemografischen Belastungen fliesst und die andere H\u00e4lfte den ressourcenschwachen Kantonen zugutekommt, dies \u00fcber einen Zeitraum von sechs Jahren.</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die j\u00e4hrlich eingesparten 280 Millionen Franken einzusetzen, um die finanzschw\u00e4chsten Kantone aufgrund ihres Ressourcenpotenzials zu unterst\u00fctzen und so die von der laufenden Reform hervorgerufenen Ungleichgewichte auszugleichen?</p><p>3. Fasst der Bundesrat andere Wege ins Auge, um die Auswirkungen der Reform auf die ressourcenschwachen Kantone zu mildern?</p>","ReasonText":"<p>Infolge der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.4077 und auf der Grundlage der von der Konferenz der Kantonsregierungen organisierten Informationssitzung vom 4. Juni 2018 muss der Bund Wege ausloten, um allzu grosse finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Kantonen zu vermeiden. Denn es gilt, die Grunds\u00e4tze des F\u00f6deralismus und des nationalen Zusammenhalts weiterhin hochzuhalten. Dann geht es auch darum, die Zielsetzungen des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) aufrechtzuerhalten. Nach Artikel\u00a02 Filag soll der Finanzausgleich die kantonale Finanzautonomie st\u00e4rken sowie die Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern. Der von der Mehrheit der Kantone getragene Kompromiss verschlechtert die Situation der ressourcenschwachen Kantone - und besonders der schw\u00e4chsten unter ihnen - \u00fcberaus deutlich und verbessert im Gegenzug die Lage der Geberkantone. Der Bundesrat soll verschiedene Wege pr\u00fcfen, um den schw\u00e4chsten Kantonen wirklich Rechnung zu tragen, und er soll diese M\u00f6glichkeiten in der Botschaft darlegen, die er gegenw\u00e4rtig ausarbeitet. Dies soll indes nicht zu einer Schw\u00e4chung des Willens f\u00fchren, die finanzstarken Kantone beitragsm\u00e4ssig zu entlasten, wie dies von der Mehrheit der Kantone deutlich akzeptiert wird.</p><p>Die von Bund und Kantonen gebildete Arbeitsgruppe \"Aufgaben und Finanzen\" schl\u00e4gt vor, dass der Bund die 280 Millionen Franken, die er mit der Reform einspart, den Kantonen zur Verf\u00fcgung stellt. Ihr Projekt sieht vor, dass die H\u00e4lfte dieses Betrags den ressourcenschwachen Kantonen im Verh\u00e4ltnis ihrer Bev\u00f6lkerungszahl ausgesch\u00fcttet wird. Nun haben jedoch diejenigen dieser Kantone, die bez\u00fcglich des Ressourcenindexes nahe am schweizerischen Mittelwert sind, keine oder fast keine Einbussen zu gew\u00e4rtigen. Die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone hingegen haben die gr\u00f6ssten Einbussen zu verzeichnen und k\u00f6nnen aus der vorgeschlagenen Entlastung durch den Bund nur eine sehr bescheidene Kompensation erwarten. Von 2008 bis 2018 haben sich die Ressourcenindizes des st\u00e4rksten und des schw\u00e4chsten Kantons auseinanderentwickelt, was dem nationalen Zusammenhalt abtr\u00e4glich ist. Dasselbe gilt f\u00fcr den Index zur Aussch\u00f6pfbarkeit des Steuerpotenzials. Die Forderung nach einer Wiederherstellung des Gleichgewichts erm\u00f6glicht eine St\u00e4rkung des nationalen Zusammenhalts, der zusammen mit dem Bundesfrieden eine der wichtigsten Grundlagen f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des Erfolgs und der Chancengleichheit in unserem Land bildet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs dargelegt, dass sein Vorschlag f\u00fcr die Anpassung des Ressourcenausgleichs auch f\u00fcr die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone Verbesserungen bringt. Diese Vorteile ergeben sich aufgrund von zwei Neuerungen: der Erh\u00f6hung der Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Indexpunkte und deren Garantie.</p><p>Seit der Einf\u00fchrung des Finanzausgleichs im Jahr 2008 haben in 35 F\u00e4llen Kantone auch nach Finanzausgleich die 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels nicht erreicht. In 8 F\u00e4llen erreichten sie nicht einmal das heutige Ziel von 85 Prozent. Dies will der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Anpassung in Zukunft verhindern. Alle diese Kantone w\u00fcrden nach Ausgleich finanzielle Mittel in der H\u00f6he von mindestens 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts besitzen. Alleine im Jahr 2011 h\u00e4tten so die ressourcenschwachen Kantone rund eine halbe Milliarde Franken mehr erhalten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einf\u00fchrung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent die Situation der ressourcenschw\u00e4chsten Kantone l\u00e4ngerfristig st\u00e4rkt und damit auch den nationalen Zusammenhalt f\u00f6rdert.</p><p>In den vergangenen Jahren hat sich die Dotation des Ressourcenausgleichs stark erh\u00f6ht, und alle Kantone erreichen seit einigen Jahren auch mit dem aktuellen System einen Index von mindestens 86,5 Punkten. Aktuell liegen sie sogar deutlich \u00fcber diesem Wert. Der Hauptgrund daf\u00fcr ist, dass bei der Berechnung der Dotation die Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Kantone zu wenig ber\u00fccksichtigt wird. Aus diesem Grund werden die Beitr\u00e4ge an den Finanzausgleich f\u00fcr die ressourcenstarken Kantone immer mehr zu einer Belastung. Die Kantone haben daher mit grosser Mehrheit einer Anpassung des Ressourcenausgleichs zugestimmt. Diese wird, mit kleinen technischen Anpassungen, auch vom Bundesrat unterst\u00fctzt.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt den Vorschlag, die Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Prozent zu erh\u00f6hen. Damit wird der Ressourcenausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone ausgebaut. Dies stellt sicher, dass auch in Zukunft alle Kantone in der Lage sein werden, ihre Grundaufgaben zu erf\u00fcllen.</p><p>Wie die ressourcenstarken Kantone wird durch die Reduktion der Dotation auch der Bund, im Vergleich zur heutigen \u00dcberdotation, um 280 Millionen Franken entlastet. Ob diese Mittel den Kantonen zukommen werden, dazu hat sich der Bundesrat noch nicht ge\u00e4ussert. Er wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich seinen Vorschlag zur Verwendung dieser freiwerdenden Mittel unterbreiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"H\u00eache Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537747200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515436093)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}