{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183558,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183558,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3558","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die Initiative zur Verwahrung gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter effektiv umsetzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der Bundesversammlung einen Bericht vorzulegen: Darin soll zum einen mehr als elf Jahre nach dem Inkrafttreten der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zur Volksinitiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\" Bilanz gezogen werden \u00fcber die Umsetzung dieser Initiative. Und zum andern soll darin aufgezeigt werden, welche Gesetzes\u00e4nderungen ins Auge zu fassen sind, damit dem Volkswillen und der Bundesverfassung effektiv Nachachtung verschafft werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Am 8. Februar 2004 sagten 56,2 Prozent der Schweizer Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger und beinahe alle Kantone Ja zur Volksinitiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\". Am 24. M\u00e4rz 2006 verabschiedete die Bundesversammlung die dazugeh\u00f6rige Ausf\u00fchrungsgesetzgebung (BBl 2006 3557); diese ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.</p><p>Seither wurde die lebenslange Verwahrung anscheinend erst ein einziges Mal rechtskr\u00e4ftig verh\u00e4ngt; dabei handelt es sich um eine verurteilte Person, die darauf verzichtet hat, gegen ihre Verurteilung Berufung einzulegen. Hingegen hat das Bundesgericht bisher s\u00e4mtliche kantonalen Entscheide, die die lebenslange Verwahrung aussprachen, systematisch wieder aufgehoben, das letzte Mal am 26. Februar 2018 in einem Fall, der die \u00d6ffentlichkeit sehr bewegt hat, n\u00e4mlich im Fall des Claude D. (BGE 6B_35/2017).</p><p>Somit kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Volkswille missachtet wird und der vom Volk am 8. Februar 2004 angenommene Verfassungsartikel (Art. 123a BV) bisher toter Buchstabe\u00a0blieb.</p><p>Entgegen der offensichtlichen Haltung des Bundesrates (zu schliessen aus dessen Antwort auf die Interpellation 18.3123) scheint uns dieser Zustand inakzeptabel. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das Schweizervolk die heutige Situation wollte, und noch schwerer vorstellbar ist, dass es sich damit abfinden wird. Die Glaubw\u00fcrdigkeit unserer Institutionen steht auf dem Spiel. </p><p>Der Moment ist deshalb gekommen, eine umfassende und dokumentierte Bilanz der Umsetzung (oder besser Nichtumsetzung) der Volksinitiative (die Verfassungsrecht wurde) zu ziehen und daraus abzuleiten, welche Gesetzes\u00e4nderungen ins Auge zu fassen sind, um sowohl die \u00f6ffentliche Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten wie auch dem Volkswillen und der Verfassung Nachachtung zu verschaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Volksinitiative \"Lebenslange Verwahrung f\u00fcr nicht therapierbare, extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\" fand mit Artikel\u00a0123a Eingang in die BV und wurde mit Artikel\u00a064 Absatz\u00a01bis StGB umgesetzt. Die lebenslange Verwahrung ist \u00e4usserst gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4tern mit einem hohen R\u00fcckfallrisiko vorbehalten, die dauerhaft nicht therapierbar sind. Dies muss mit zwei psychiatrischen Gutachten best\u00e4tigt werden.</p><p>Im Wesentlichen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Addor 18.3123, \"Ist es nicht an der Zeit, die Initiative f\u00fcr die lebenslange Verwahrung gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter tats\u00e4chlich umzusetzen?\". Er erinnert daran, dass die lebenslange Verwahrung gem\u00e4ss dem Wortlaut der Initiative auf einen sehr beschr\u00e4nkten Kreis von Straft\u00e4tern abzielt und dass die Voraussetzungen f\u00fcr deren Anordnung sehr restriktiv sind. Zudem kommentiert der Bundesrat aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung keine Gerichtsurteile.</p><p>Angesichts der sehr geringen Anzahl F\u00e4lle, in denen die Sanktion allenfalls anwendbar ist, und weil die Bedingungen im Strafgesetzbuch die im Initiativtext vorgesehenen Voraussetzungen wiederholen und es auch andere strafrechtliche Sanktionen erlauben, einer Person lebensl\u00e4nglich die Freiheit zu entziehen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Bericht mit einer Bilanz zur Anwendung der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung keine zus\u00e4tzlichen Erkenntnisse erm\u00f6glicht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536105600000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107922553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}