{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183561,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183561,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3561","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"M\u00fcssten die klimatischen Risiken nicht schon nach geltendem Recht von den Finanzakteuren ber\u00fccksichtigt werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>W\u00e4hrend Europa Massnahmen trifft, um die finanzielle Praxis vermehrt auf den Klimaschutz auszurichten, bleibt der Bundesrat unt\u00e4tig. Dabei enthalten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen schon jetzt Anforderungen, die eine solche Umorientierung gem\u00e4ss dem \u00dcbereinkommen von Paris ausl\u00f6sen m\u00fcssten. Oft w\u00fcrde es bereits gen\u00fcgen, wenn der Bundesrat eine korrekte Anwendung dieser Bestimmungen durchsetzen oder die Anforderungen pr\u00e4zisieren w\u00fcrde.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Nach geltendem Recht (Art. 51b und 71 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG) unterliegen Pensionskassen und Versicherungen der treuh\u00e4nderischen Sorgfaltspflicht gegen\u00fcber ihren Versicherten, ihren Kundinnen und Kunden und m\u00fcssen deshalb eine angemessene Verteilung der Risiken auf lange Sicht anstreben. Sind die klimatischen Risiken, wie von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren von Wissenschaft, Politik und Finanzwelt anerkannt, nicht in diesem Rahmen zu ber\u00fccksichtigen? Die j\u00fcngst pr\u00e4sentierten Erkenntnisse aus Klimavertr\u00e4glichkeitstests der Pensionskassen zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Artikel\u00a051b und 71 Absatz\u00a01 BVG auch bez\u00fcglich des Klimas angewendet werden?</p><p>2. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) sollte bei Finanzinstituten intervenieren, wenn erhebliche L\u00fccken im Risikomanagement sichtbar werden, und sie sollte einschreiten, wenn gewisse Faktoren ein Risiko f\u00fcr den Finanzmarkt bergen. Sollte sie das nicht ungeachtet dessen tun, ob die Risiken wirtschaftlicher, geopolitischer oder \u00f6kologischer Natur sind? Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Finma ihre Rolle auch bei klimatischen Risiken erf\u00fcllt?</p><p>3. Ist er bereit, bei der Erarbeitung seiner Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) zu pr\u00e4zisieren, dass auch die klimatischen Risiken Gegenstand der Informationspflichten und Beratungst\u00e4tigkeiten nach den Artikeln 8 und 9 des Fidleg-Entwurfes sind?</p><p>4. Sieht der Bundesrat vor, im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die klimatischen Risiken in seine Ausf\u00fchrungsvorschriften zum VAG \u00fcber Ziel, Inhalt und Dokumentation des Risikomanagements der Versicherungsunternehmen aufzunehmen?</p><p>5. Ist er bereit, sobald die Arbeiten in Europa an Klassifizierungssystemen, Normen, Labels, Referenzindikatoren und Ratings in Sachen nachhaltige Finanzen abgeschlossen sind, die entsprechenden Regulierungen in der Schweiz voranzutreiben, wie es ihm Artikel\u00a043a Absatz\u00a01 des Umweltschutzgesetzes (USG) \u00fcber freiwillige Systeme f\u00fcr ein \u00d6kolabel und f\u00fcr Umweltmanagement schon heute erm\u00f6glicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes ausgef\u00fchrt, dass er das Ziel einer klimavertr\u00e4glichen Ausrichtung der Finanzfl\u00fcsse vorerst \u00fcber freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will.</p><p>1. Die treuh\u00e4nderische Pflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a051b des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) richtet sich an Personen, die mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und der Verm\u00f6gensverwaltung betraut sind und f\u00fcr eine Vermeidung von Interessenkonflikten sorgen m\u00fcssen. Artikel\u00a071 Absatz\u00a01 BVG regelt die Verm\u00f6gensverwaltung, die unter anderem einen gen\u00fcgend hohen Ertrag und eine angemessene Verteilung der Anlagerisiken gew\u00e4hrleisten muss. Dabei k\u00f6nnen unter anderem auch Anlagerisiken gemeint sein, welche sich aufgrund von \u00c4nderungen staatlicher Regulierung beispielsweise zur Eind\u00e4mmung des Klimawandels ergeben (auch \"Transitionsrisiken\" genannt). Diese Bestimmung verlangt nicht, dass die Vorsorgeeinrichtungen solche Risiken gar nicht mehr eingehen, sondern nur deren angemessene Ber\u00fccksichtigung. Die von SIF und Bafu im Jahr 2017 angebotenen Klimavertr\u00e4glichkeitstests, an denen zahlreiche Pensionskassen und Versicherungen teilnahmen, sollen weiterhin freiwillig bleiben. Sie k\u00f6nnen zu einem verbesserten Verst\u00e4ndnis von Transitionsrisiken beitragen. Weil Anlagerisiken Wertberichtigungen und somit Ertragseinbussen zur Folge haben k\u00f6nnten, geht der Bundesrat davon aus, dass Vorsorgeeinrichtungen diese bei der Risikoverteilung angemessen ber\u00fccksichtigen. Er sieht daher keinen zus\u00e4tzlichen Regulierungsbedarf.</p><p>2. Die Finma \u00fcberwacht die von ihr zugelassenen Banken, Versicherungen und weitere Finanzmarktteilnehmer (nicht aber die Vorsorgeeinrichtungen). Die Finma interveniert bei Verst\u00f6ssen gegen Vorschriften oder bei Missst\u00e4nden. Ein wichtiges Aufsichtsinstrument sind Stresstests, welche die Finma nach einem risikobasierten Ansatz bei Banken und Versicherungen regelm\u00e4ssig durchf\u00fchrt. Wie in der Antwort auf die Interpellation Jans 17.3915 erl\u00e4utert, obliegt es aus Aufsichtsperspektive prim\u00e4r den Finanzinstituten selbst, potenzielle Klimarisiken zu minimieren. Der Bundesrat geht davon aus, dass erh\u00f6hte Klimarisiken von der Aufsicht und den ordentlichen Stresstests erfasst werden, und sieht derzeit daher keinen unmittelbaren Bedarf, spezifische, auf Klimarisiken beschr\u00e4nkte Stresstests durchzuf\u00fchren. Die Umsetzung des \u00dcbereinkommens von Paris ist f\u00fcr die Finma von Interesse, weil es auch Auswirkungen auf die Finanzm\u00e4rkte haben kann. Entsprechend verfolgt sie die Entwicklungen in dieser Hinsicht.</p><p>3. Auf den 1. Januar 2020 soll das neue Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg, SR 950.1) in Kraft treten, welches die Grunds\u00e4tze der Anlageberatung und Verm\u00f6gensverwaltung in der Schweiz regelt. In der parlamentarischen Debatte wurden verschiedene Antr\u00e4ge zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien im Gesetz abgelehnt. F\u00fcr den Bundesrat besteht daher kein Spielraum, im Verordnungsentwurf, \u00fcber den voraussichtlich in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2018 eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt wird, explizite Nachhaltigkeitskriterien in den Bestimmungen einzubauen.</p><p>4. Das Risikomanagement f\u00fcr Versicherungen wird im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, SR 961.01) beschrieben. Artikel\u00a022 besagt, dass Versicherungsunternehmen so organisiert sein m\u00fcssen, dass sie insbesondere alle wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und \u00fcberwachen k\u00f6nnen. Das Gesetz \u00fcbertr\u00e4gt dem Bundesrat die Kompetenz, Vorschriften \u00fcber Ziel, Inhalt und Dokumentation des Risikomanagements von Versicherungen zu erlassen. Das VAG soll revidiert werden, unter anderem um ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept einzuf\u00fchren. Die Vernehmlassung des revidierten VAG ist f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte 2018 geplant. Mit der Revision wird auch die Aufsichtsverordnung (SR 961.011) angepasst werden m\u00fcssen. Dabei kann die Frage des expliziteren Einbezugs von Klimarisiken thematisiert werden.</p><p>5. Die EU-Kommission verf\u00fcgt derzeit \u00fcber einen \"Aktionsplan\". Im Mai 2018 hat sie erste Gesetzesvorschl\u00e4ge zu dessen Umsetzung pr\u00e4sentiert. Das geplante Klassifizierungssystem sowie gekennzeichnete \"gr\u00fcne\" Finanzprodukte k\u00f6nnten von Schweizer Finanzmarktakteuren auch ohne explizite Regulierung verwendet werden. Entsprechende Produkte haben zum Ziel, Transparenz \u00fcber die Klimafreundlichkeit verschiedener Finanzprodukte zu schaffen - zentrale Voraussetzung f\u00fcr tats\u00e4chliche Transparenz ist aber, dass sowohl klimafreundliche wie auch klimasch\u00e4digende T\u00e4tigkeiten und Verm\u00f6genswerte gekennzeichnet werden. Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten in der EU eng und ist bereit, entsprechende Kennzeichnungen auch f\u00fcr die Schweiz zu pr\u00fcfen, wenn sich diese in der EU als zielf\u00fchrend erweisen. Zentral dabei ist, dass sich dadurch eine zus\u00e4tzliche Klimawirkung in der Realwirtschaft nachweisen l\u00e4sst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536105600000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515005757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt"}}