{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183578,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183578,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3578","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Praxis des Bundesrates belohnt das kriminelle Verhalten der Dschihadisten und bestraft integrierte Fl\u00fcchtlinge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Warum wird Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung, der die Ausschaffung von drei irakischen Dschihadisten verhindert, nicht auch auf die anderen irakischen Asylsuchenden angewendet? Unter diesen sind auch Kurdinnen und Kurden, die vor Verfolgung gefl\u00fcchtet sind.</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat den Widerspruch zwischen dem Entscheid, die drei wegen Dschihadismus verurteilten Iraker nicht auszuschaffen, und der Anordnung, unbescholtene und gut integrierte irakische Asylsuchende wegzuweisen?</p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass ein solcher Entscheid die Fl\u00fcchtlinge bestraft, die sich bei uns integrieren, hier arbeiten und wirtschaftliche Unabh\u00e4ngigkeit erreichen, w\u00e4hrend das kriminelle Verhalten all derer gef\u00f6rdert wird, die unsere Sicherheit gef\u00e4hrden, unsere demokratischen Werte verachten und sich von der Gemeinschaft aushalten lassen?</p><p>4. Gest\u00fctzt auf welche Kriterien hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) entschieden, den Iraker kurdischer Herkunft nach Irak - der als sicheres Land eingestuft wurde - wegzuweisen, w\u00e4hrend das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten dieselbe Region f\u00fcr unsicher h\u00e4lt und Schweizerinnen und Schweizern von Reisen dorthin, einschliesslich in die Region Kurdistan, abr\u00e4t (<a href=\"https://www.eda.admin.ch/countries/iraq/de/home/reisehinweise/vor-ort.html\">https://www.eda.admin.ch/countries/iraq/de/home/reisehinweise/vor-ort.html</a>)?</p><p>5. Muss man daraus etwa schliessen, dass Irak f\u00fcr die verfolgten Kurdinnen und Kurden ein sicherer Staat geworden ist, f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer aber weiterhin gef\u00e4hrlich ist? Falls ja, wie kann das sein und aufgrund welcher konkreten Informationen?</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesstrafgericht hat im M\u00e4rz 2016 drei Iraker wegen Unterst\u00fctzung der Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt. Die drei M\u00e4nner wurden aber nicht nach Irak ausgeschafft, da dieser als gef\u00e4hrliches Land gilt. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, das Abkommen \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge (SR 0.142.30, Art. 33) oder das Asylgesetz (Art. 5 Abs. 2) anzuwenden, die Ausnahmen vom R\u00fcckschiebungsverbot vorsehen. Er gewichtet Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung st\u00e4rker, wonach niemand in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht (vgl. Antwort auf die Motion 16.3982). K\u00fcrzlich hat das SEM hingegen die Wegweisung eines irakischen Kurden verf\u00fcgt, der seit \u00fcber zehn Jahren unbescholten in Bellinzona lebt, dort perfekt integriert ist und auch gearbeitet hat, bis ihm dies durch die Wegweisungsverf\u00fcgung verunm\u00f6glicht wurde. Die \u00f6rtliche Bev\u00f6lkerung hat \u00fcber 5000 Unterschriften gegen diesen Entscheid gesammelt. Leider gibt es weitere F\u00e4lle von integrierten Asylsuchenden in der ganzen Schweiz, die das gleiche Schicksal erleiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eingangs h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass er aus Gr\u00fcnden des Daten- und Pers\u00f6nlichkeitsschutzes zu Einzelf\u00e4llen keine Stellung nehmen kann.</p><p>1. Das zust\u00e4ndige Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) pr\u00fcft jedes Asylgesuch individuell und sorgf\u00e4ltig. Ist eine Person an Leib und Leben gef\u00e4hrdet, wird ihr Schutz gew\u00e4hrt. Alleine die Zugeh\u00f6rigkeit zur ethnischen Gruppe der Kurden f\u00fchrt jedoch nicht zur Gew\u00e4hrung von Schutz (vgl. Antwort 4./5.).</p><p>2./3. Das R\u00fcckschiebungsverbot ist verfassungs- und konventionsrechtlich gew\u00e4hrleistet: So ist das fl\u00fcchtlingsrechtliche R\u00fcckschiebungsverbot, d. h. der Schutz von Fl\u00fcchtlingen vor Ausschaffung in einen \"Verfolgerstaat\", in Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (BV) und in Artikel\u00a033 Ziffer 1 der Fl\u00fcchtlingskonvention (FK; SR 0.142.30) verankert. Das menschenrechtliche R\u00fcckschiebungsverbot, gem\u00e4ss welchem keine Person in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem ihr Folter oder eine andere Art grausamer oder unmenschlicher Behandlung droht, wird durch Artikel\u00a025 Absatz\u00a03 BV und Artikel\u00a03 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101) garantiert. Zwar kennen die Fl\u00fcchtlingskonvention und das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) bei einer Gef\u00e4hrdung der Sicherheit der Schweiz oder bei Gemeingef\u00e4hrlichkeit Ausnahmen vom fl\u00fcchtlingsrechtlichen R\u00fcckschiebungsverbot. Ausnahmslos gilt indessen das menschenrechtliche (absolute) R\u00fcckschiebungsverbot (vgl. Motion Regazzi 16.3982 vom 13. Dezember 2016; Interpellation Keller Peter 15.4179 vom 17. Dezember 2015). Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden haben das menschenrechtliche R\u00fcckschiebungsverbot demnach selbst dann zu beachten, wenn von der Person eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Schweiz ausgeht. Hingegen f\u00fchren ein l\u00e4ngerer Aufenthalt in der Schweiz oder eine fortgeschrittene Integration nicht zu einer Schutzbed\u00fcrftigkeit im obengenannten Sinn (vgl. Antwort 1.). Solche Faktoren sind vielmehr Kriterien f\u00fcr die sogenannte H\u00e4rtefallregelung. In diesem Sinne liegt kein Widerspruch bei den vom Interpellanten erw\u00e4hnten F\u00e4llen vor.</p><p>4./5. Das SEM pr\u00fcft die Situation in Irak laufend und wertet Berichte von Uno-Organisationen, internationalen Menschenrechtsorganisationen und weiteren vertrauensw\u00fcrdigen Quellen aus. Zus\u00e4tzlich unterh\u00e4lt das SEM einen regen Austausch mit bundesverwaltungsinternen sowie -externen Irak-Experten, Migrations\u00e4mtern anderer europ\u00e4ischer Staaten sowie mit dem Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen (Easo). Die so gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Beurteilung der Asylgesuche von irakischen Kurden und Kurdinnen ein. Gelangt das SEM im Einzelfall zum Schluss, dass eine Person kurdischer Herkunft aus Irak Verfolgung zu bef\u00fcrchten hat, erh\u00e4lt diese in der Schweiz Schutz. Hingegen kommt das SEM unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schluss, dass der Wegweisungsvollzug in die Autonome Region Kurdistan grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig und zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit wird der Verletzlichkeit namentlich von alleinstehenden Frauen, kranken Personen und allein reisenden Kindern besondere Beachtung geschenkt.</p><p>Bei den Reisehinweisen des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) handelt es sich um Empfehlungen, welche in erster Linie als Informationsquelle f\u00fcr Reisezwecke dienen. W\u00e4hrend die Reisehinweise Reisende aus der Schweiz in genereller Form informieren, wird der Wegweisungsvollzug von irakischen Staatsangeh\u00f6rigen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, vom SEM einzelfallbezogen gepr\u00fcft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515201707)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration"}}