{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183604,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183604,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3604","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Was gibt es Neues zu den erneuerbaren Energien?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Erst gab es sch\u00f6ne Versprechungen, doch nun ist die Realit\u00e4t f\u00fcr die Produzenten erneuerbarer Energie eine bittere besonders f\u00fcr diejenigen, die mit guten Gr\u00fcnden auf die Fotovoltaik gesetzt haben, eine einfache, leicht zug\u00e4ngliche Energiequelle, bei der die Gefahr endloser Einsprachen weniger gross ist. F\u00fcr die errichteten Anlagen, die noch immer auf der KEV-Liste figurieren, gibt es die versprochenen Subventionen nicht, oder wenn es Subventionen gibt, sind diese derart entt\u00e4uschend tief, dass weder die Produktions- noch die Investitionskosten gedeckt werden. </p><p>Mit dem neuen Gesetz ist der KEV-Fonds jedoch mit den 2,3 Rappen pro Kilowattstunde besser ausgestattet (500 Millionen Franken mehr als 2016), und die KEV-Liste sollte deutlich k\u00fcrzer werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gem\u00e4ss dem Communiqu\u00e9 von Pronovo vom 20. M\u00e4rz 2018 ist die Verg\u00fctung f\u00fcr dieses Jahr geregelt; in den Genuss einer Einmalverg\u00fctung f\u00fcr kleine Anlagen (Kleiv) kommen rund 6600 Anlagen; mit der Einmalverg\u00fctung f\u00fcr grosse Anlagen (Greiv) werden 40 Megawatt Leistung gef\u00f6rdert. Aber zu welchem Preis? Hinzu kommt, dass diejenigen, die 2018 das Wagnis eingehen und in Erneuerbare investieren, sechs Jahre werden warten m\u00fcssen, bis sie entsch\u00e4digt werden. Wie aber wird mit den Produzenten verfahren, die auf der KEV-Liste seit mehr als sechs Jahren geduldig oder aber auch zunehmend verzweifelt warten? Wie viele werden es nach den R\u00fcckrufen oder R\u00fcckz\u00fcgen Ende 2017 sein? Welche Neuigkeiten punkto \u00c4nderungen bei den Subventionen werden sie erfahren?</p><p>2. Kann es sein (wie gewisse Anlagenbetreiber behaupten), dass es zu Umgehungen des Rechts gekommen ist, indem Subventionen an Unternehmen gesprochen wurden, die sp\u00e4ter auf die Liste kamen als andere, und dies in allen Bereichen der erneuerbaren Energien?</p><p>3. K\u00f6nnte man, angesichts der Schwierigkeiten, mit denen sich die Windp\u00e4rke konfrontiert sehen (Widerst\u00e4nde und langwierige Einspruchsverfahren), Gelder, die urspr\u00fcnglich f\u00fcr solche Anlagen vorgesehen waren und die nun im Geldtopf vor sich hin schlummern, nicht f\u00fcr die Fotovoltaik verwenden, damit die KEV-Liste k\u00fcrzer wird, aber ohne der Windkraft auch f\u00fcr die Zukunft die Mittel zu entziehen?</p><p>4. Wenn man die lange Liste der Anw\u00e4rter auf die KEV betrachtet, stellt man fest, dass die zuletzt auf die Liste Gelangten nicht l\u00e4nger mehrheitlich Produzenten von Fotovoltaik-Energie sind. Ist nach Ansicht des Bundesrates die Fotovoltaik gef\u00e4hrdet? Ist sie nicht wirksam? Oder teilt der Bundesrat meine Meinung, dass der Umstand, dass die kleinen Produzenten dadurch, dass sie entgegen den Versprechungen nicht entsch\u00e4digt werden, den Mut verloren haben, wovon die industriellen Produzenten profitieren?</p><p>5. Was den Kilowattstunde-Preis betrifft: Was h\u00e4lt der Bundesrat von den Unternehmen, die zu tiefen Preisen einkaufen und zum doppelten Preis wieder verkaufen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) per 1. Januar 2018 wurde das bis anhin bekannte System der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung in ein kostenorientiertes Einspeiseverg\u00fctungssystem (KEV) mit Direktvermarktung umgewandelt. Das F\u00f6rderinstrument wurde damit kosteneffizienter und marktn\u00e4her ausgestaltet. Mit dem neuen EnG stehen zwar mehr F\u00f6rdermittel zur Verf\u00fcgung, diese sind aber weiterhin begrenzt. Zudem hat das Parlament beschlossen, neu auch die Grosswasserkraft durch den Netzzuschlag zu f\u00f6rdern und die KEV ab Ende 2022 auslaufen zu lassen. Somit bleibt der finanzielle Handlungsspielraum begrenzt.</p><p>1. Ende 2017 gab es fast 35 000 Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste f\u00fcr die KEV. Obwohl im laufenden Jahr rund 7000 Einmalverg\u00fctungen (EIV) im Umfang von knapp 200 Millionen Franken ausbezahlt werden, ist es aufgrund der immer noch langen Warteliste allerdings nicht m\u00f6glich, allen Betreibern sofort eine EIV auszubezahlen. Bei der EIV f\u00fcr kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt betr\u00e4gt die Wartezeit aktuell rund zwei, bei jener f\u00fcr gr\u00f6ssere Anlagen rund sechs Jahre. Aktuelle Informationen zum Abbau der Warteliste enth\u00e4lt das Faktenblatt \"Kontingente 2018 - Einspeiseverg\u00fctung (KEV) sowie Einmalverg\u00fctung f\u00fcr Photovoltaikanlagen\" unter <a href=\"http://www.bfe.admin.ch/kev\">www.bfe.admin.ch/kev</a> &gt; Faktenbl\u00e4tter.</p><p>2. Nein. Der Abbaumechanismus der Wartelisten ist in der Energief\u00f6rderungsverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.03) genau definiert und l\u00e4sst keinen Interpretationsspielraum zu. Die F\u00f6rderzusagen werden streng nach diesem festen Mechanismus vergeben.</p><p>3. Nein. Das Bundesamt f\u00fcr Energie rechnet bei der Planung der Mittel bei der Windenergie bereits seit Jahren mit einer tiefen Realisierungsquote. Dies bedeutet, dass keine k\u00fcnstlichen Reserven geschaffen und entsprechend keine Gelder blockiert wurden. Aus diesem Grund stehen keine weiteren Mittel f\u00fcr die Fotovoltaik zur Verf\u00fcgung.</p><p>4. Aufgrund des Auslaufens der KEV ab Ende 2022 ist die EIV zum Hauptf\u00f6rdersystem f\u00fcr Fotovoltaikanlagen geworden. Das Interesse f\u00fcr die EIV ist weiterhin sehr gross. Aufgrund der Kostenentwicklung und der Akzeptanz der Technologie sowie der M\u00f6glichkeit zum Eigenverbrauch ist davon auszugehen, dass der Zubau der Fotovoltaik wie prognostiziert fortschreitet.</p><p>5. Gem\u00e4ss der Abnahme- und Verg\u00fctungspflicht (Art. 15 Abs. 3 Bst. a EnG) muss der Netzbetreiber die eingespeiste Elektrizit\u00e4t mindestens in der H\u00f6he seiner durchschnittlichen Strombeschaffungskosten verg\u00fcten. Diese sind je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch. H\u00f6here Verg\u00fctungen sind m\u00f6glich. Ob die Verg\u00fctung im Einzelfall die gesetzlichen Minimalvorgaben erf\u00fcllt, beurteilt im Streitfall die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534896000000)\/","SubmittedBy":"Glauser-Zufferey Alice","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108378120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}