{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183613,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183613,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3613","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regulierung und politische Entscheidungsprozesse in Zeiten der digitalen Transformation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Zeiten des Wandels ver\u00e4ndern sich auch die Bed\u00fcrfnisse an die staatliche Regulierung; besonders deutlich f\u00fchrt uns dies die digitale Transformation vor Augen. Die Kluft zwischen den Rahmenbedingungen der heutigen Realit\u00e4t einerseits und jenen, welche anl\u00e4sslich der noch in Kraft befindlichen Rechtsgrundlagen gegolten hatten, andererseits ist je nach Politikbereich unterschiedlich gross. Doch sie w\u00e4chst in nahezu allen Bereichen - und nicht selten in einem Tempo, das die Politik \u00fcberfordert.</p><p>1. Wie begegnet der Bundesrat dieser Entwicklung, welche nicht nur die nationale, sondern auch die internationale Politik betrifft? Sieht er darin eine besondere Herausforderung f\u00fcr die zu weiten Teilen auf dem Milizprinzip basierende Schweizer Politik?</p><p>2. Die oft ge\u00e4usserte Vermutung, wonach Regulierung generell Innovationen behindert, ist angesichts der Tatsache zu verwerfen, dass ein klarer, den reellen Bed\u00fcrfnissen entsprechender Rechtsrahmen eben auch die n\u00f6tige Planungssicherheit schafft, f\u00fcr gleich lange Spiesse im Wettbewerb sorgen kann und damit Innovationen f\u00f6rdert. Deshalb zielt folgende Frage - jenseits vom ideologischen Ruf nach mehr oder weniger Staat - weniger auf die \"Breite\" der Regulierung denn vielmehr auf deren Tiefe ab: Wie kann man in Zeiten des digitalen Wandels dem Bed\u00fcrfnis der flexiblen Gestaltungsspielr\u00e4ume - auch innerhalb der Regulierung selber - gerecht werden? Gibt es nationale und/oder internationale Erfahrungen und Studien, welche den Bedarf nach k\u00fcrzeren Interaktionszyklen bei der staatlichen Regulierung belegen und diesbez\u00fcglich erfolgreiche L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen? Welche Meinung vertritt und welche Ideen verfolgt diesbez\u00fcglich der Bundesrat angesichts der eher langen politischen Entscheidungsprozesse in der Schweiz? Und welche Rolle kommt diesbez\u00fcglich seiner Ansicht nach den verschiedenen Akteuren der Bundespolitik zu?</p><p>3. Gem\u00e4ss einer Studie von Wolf Linder zur Entwicklung der eidgen\u00f6ssischen Gesetzgebungst\u00e4tigkeit von 1983 bis 2007 wurde in den letzten Jahren im Landesrecht nicht etwa die Anzahl Erlasse gesteigert, vielmehr steigt die Anzahl Seiten pro Erlass stetig an. Hat sich diese Entwicklung seit 2007 fortgesetzt? Wie ist sie in \u00dcbereinstimmung zu bringen mit den sich immer rascher ver\u00e4ndernden Rahmenbedingungen und der Idee, innerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens mehr Freiraum f\u00fcr die Umsetzung zu lassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anforderungen, die aufgrund des digitalen Wandels an den Gesetzgeber gestellt werden, unterscheiden sich nur bedingt von jenen, die mit jedem technischen Fortschritt einhergehen. Die Herausforderung besteht darin, zum richtigen Zeitpunkt gute L\u00f6sungen zu finden, ohne die Innovation zu behindern. So pr\u00fcft das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung derzeit in einer Umfrage mit dem Titel \"Digitaler Test\", inwieweit die f\u00fcr die Wirtschaft massgebende Gesetzgebung m\u00f6gliche H\u00fcrden f\u00fcr die Digitalisierung umfasst. In Zeiten rasanter Entwicklungen laufen die Beh\u00f6rden Gefahr, \u00fcberst\u00fcrzt Gesetze zu erlassen, ohne die Vorhersehbarkeit und Best\u00e4ndigkeit des Rechts sicherstellen zu k\u00f6nnen. Ausserdem darf die F\u00e4higkeit des geltenden Rechts, neue Entwicklungen zu regeln, nicht untersch\u00e4tzt werden. Der Schweizer Gesetzgeber zieht in der Regel m\u00f6glichst technologieneutrale Regulierungen vor, deren Inhalt sich auf allgemeine Bestimmungen beschr\u00e4nkt. Die Erfahrung zeigt entsprechend, dass neue Entwicklungen eher punktuelle Revisionen erfordern als eine umfassende \u00dcberarbeitung des gesetzlichen Rahmens.</p><p>Der Bundesrat kann die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. F\u00fcr die digitale Gesellschaft charakteristisch ist die internationale Vernetzung. Der Datenverkehr macht an den Grenzen nicht halt. Daraus ergibt sich ein Bedarf nach einer internationalen Harmonisierung, die den nationalen Gesetzgeber zwingt, sich an den Inhalt und den Rhythmus der ausserhalb seiner Grenzen initiierten Reformen anzupassen. Die neue EU-Verordnung zum Schutz der Personendaten ist ein gutes Beispiel daf\u00fcr: Sie ist f\u00fcr die Schweiz zwar rechtlich nicht verbindlich, hat jedoch indirekte Auswirkungen auf ihre Wirtschaft - deren Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnten behindert werden, wenn der rechtliche Rahmen der Schweiz nicht mehr als gleichwertig wie jener der Europ\u00e4ischen Union beurteilt wird (siehe BBl 2017 6941 Ziff. 1.2.2 und 4.2). Diese internationale Vernetzung sowie die steigende Komplexit\u00e4t und das rasche Tempo der Reformen stellen insbesondere f\u00fcr Milizbeh\u00f6rden zweifelsohne eine zus\u00e4tzliche Herausforderung dar.</p><p>2. Der Bundesrat interessiert sich nicht erst seit der Digitalisierung f\u00fcr die Instrumente, mit denen im Gegensatz zu den klassischen, verbindlicheren Massnahmen des Rechts (Hard Law) ein flexibler Rechtsrahmen (Soft Law) geschaffen werden kann. Zu nennen sind unter anderem die M\u00f6glichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen durch von Branchen erarbeitete Verhaltenskodizes zu konkretisieren (Art. 10 des Entwurfes zur Revision des Datenschutzgesetzes, BBl 2017 7210), der Verweis auf die gute Praxis und auf Branchenleitlinien (Art. 76, 77 und 80 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4ndeverordnung; SR 817.02) oder die M\u00f6glichkeit, Richtlinien zu erlassen, wobei die von der Regelung Betroffenen die Vorschriften auch auf eine andere Weise erf\u00fcllen k\u00f6nnen (Art. 52a der Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung; SR 832.30). Mit solchen Massnahmen kann den Bed\u00fcrfnissen Rechnung getragen werden, die je nach T\u00e4tigkeitsbereich unterschiedlich sein k\u00f6nnen oder sich erst mit der Zeit entwickeln. Auf internationaler Ebene kann das Instrumentarium f\u00fcr eine bessere Rechtsetzung der Europ\u00e4ischen Kommission erw\u00e4hnt werden. Die von ihr empfohlenen Instrumente sind jedoch nicht spezifisch auf die Digitalisierung ausgerichtet und sind in der Schweiz grossteils bereits bekannt: so beispielsweise die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung, die Gesetzesevaluation, die Konsultation der interessierten Kreise und Soft Law. In der Schweiz interessieren sich die Juristinnen und Juristen auch f\u00fcr Massnahmen zur Verk\u00fcrzung der Lebenszyklen der Gesetze, beispielsweise f\u00fcr Auslaufklauseln (\"sunset clauses\"), oder f\u00fcr Massnahmen, mit denen Gesetzesbestimmungen erst nach einer Testphase verabschiedet werden. Ein innovativer Ansatz, der im Bereich der Finanztechnologie (Fintech) in verschiedenen L\u00e4ndern wie dem Vereinigten K\u00f6nigreich oder der Schweiz (\u00c4nderung vom 5. Juli 2017 der Bankenverordnung; SR 952.02) umgesetzt wird, ist die sogenannte \"regulatory sandbox\": Dieses Instrument bietet Unternehmen die M\u00f6glichkeit, innovative Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen zu testen, ohne die geltenden regulatorischen Anforderungen erf\u00fcllen zu m\u00fcssen, sofern die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Nutzerinnen und Nutzer nicht gef\u00e4hrdet werden.</p><p>Die Rollen der verschiedenen Akteure in der Bundespolitik basieren auf einem subtilen Gleichgewicht der Macht- und Kompetenzverteilung, und es w\u00e4re schwierig, diese Rollen fundamental zu ver\u00e4ndern, ohne dieses Gleichgewicht zu zerst\u00f6ren. Zwar ist f\u00fcr die Erarbeitung von Gesetzen in der Schweiz mehr Zeit erforderlich, der Lebenszyklus der Gesetze ist aber l\u00e4nger als in anderen L\u00e4ndern, auch wenn er auch bei uns tendenziell k\u00fcrzer wird. Die l\u00e4ngere Lebensdauer ist auf den mehrfachen Einbezug der interessierten Kreise w\u00e4hrend des Gesetzgebungsprozesses zur\u00fcckzuf\u00fchren und stellt einen Vorteil dar, namentlich f\u00fcr die Investoren (h\u00f6here Akzeptanz, Vorhersehbarkeit und Best\u00e4ndigkeit des Rechts).</p><p>3. Der Bundesrat verweist auf die Angaben in seiner Stellungnahme zur Interpellation Knecht 16.3304, \"Entwicklung der Regulierungst\u00e4tigkeit\". Die Zahl der Seiten der Systematischen Sammlung des Bundesrechts ist demnach im Zeitraum von 2004 bis 2015 um 15 396 Seiten gestiegen. Es kann jedoch kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Anzahl Seiten und dem Handlungsspielraum hergestellt werden, der den Betroffenen bei der Umsetzung von Normen gew\u00e4hrt wird. Zudem ist trotz des zunehmenden Umfangs des Bundesrechts die Regelungsdichte in der Schweiz weiterhin deutlich geringer als in anderen L\u00e4ndern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537315200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515144170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Medien und Kommunikation"}}