{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183619,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183619,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3619","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlanreize f\u00fcr die Beitr\u00e4ge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wurden die definitiven Beitr\u00e4ge auf Basis der Kostenh\u00f6he gem\u00e4ss UVEK bereits verf\u00fcgt?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der heutige Berechnungsmechanismus f\u00fcr die Fondsbeitr\u00e4ge anpassungsbed\u00fcrftig ist, wenn er dazu f\u00fchrt, dass trotz h\u00f6heren Kosten tiefere Beitr\u00e4ge resultieren k\u00f6nnen?</p><p>3. Welche weiteren Effekte haben neben den Verz\u00f6gerungen bei Planung und Bau des geologischen Tiefenlagers dazu gef\u00fchrt, dass trotz h\u00f6heren Kosten tiefere Beitr\u00e4ge resultieren?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht er vor, damit Verz\u00f6gerungen bei Planung und Bau des geologischen Tiefenlagers nicht zu einer \"Belohnung\" der Betreiber in Form von tieferen Beitr\u00e4gen f\u00fchren?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er vor, damit die Zinsertr\u00e4ge mit der gleichen Sicherheit eingespielt werden, wie es durch Beitr\u00e4ge der Betreiber geschehen w\u00fcrde?</p><p>6. Ist es f\u00fcr ihn denkbar, den Anteil des Zinsertrags am Soll des Fondskapitals auf einen maximalen Anteil zu begrenzen und damit das Risiko, das von zu tiefen k\u00fcnftigen Zinsertr\u00e4gen ausgeht, zu begrenzen?</p>","ReasonText":"<p>Auf Basis der ungepr\u00fcften Kostenstudie 2016 von Swissnuclear wurden die Beitr\u00e4ge der AKW-Betreiber in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds provisorisch festgesetzt. Kostenstudie und Beitr\u00e4ge wurden seither von der Stenfo-Verwaltungskommission sowie vom UVEK \u00fcberpr\u00fcft, und das UVEK hat die definitiven Kosten verf\u00fcgt. Obwohl die Gesamtkosten bereits in den ungepr\u00fcften wie auch in den vom UVEK festgelegten Kosten im Vergleich zum letzten Kostenstand auf Basis der Kostenstudie 2011 erneut stark angestiegen sind, w\u00fcrden sich die Beitr\u00e4ge der Betreiber auch nach dem Vorschlag der Stenfo-Verwaltungskommission im Vergleich zur Vorperiode mehr als halbieren. Unter anderem wird dies mit Verz\u00f6gerungen bei Planung und Bau des geologischen Tiefenlagers f\u00fcr die radioaktiven Abf\u00e4lle begr\u00fcndet. In der daf\u00fcr zus\u00e4tzlich ben\u00f6tigten Zeit, so die Annahme, w\u00fcrden die in den Fonds angelegten Gelder weitere Zinsertr\u00e4ge einspielen, die die Mehrkosten f\u00fcr die Verz\u00f6gerungen \u00fcbersteigen w\u00fcrden. Mit diesem Prinzip werden sichere Einnahmen (Beitr\u00e4ge durch die Betreiber in den n\u00e4chsten Jahren) durch m\u00f6gliche Einnahmen (Zinsertr\u00e4ge in mehr als 30 Jahren) ersetzt. Damit erh\u00f6ht sich die Gefahr, dass die Fonds dereinst nicht gen\u00fcgend Geld aufweisen und allenfalls auch Bund und Steuerzahlende einspringen m\u00fcssen. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nein. Die neuen definitiven Beitr\u00e4ge auf Basis der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten gem\u00e4ss Verf\u00fcgung des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 12. April 2018 werden erst festgelegt, wenn die n\u00e4chste Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR 732.17) in Kraft tritt.</p><p>2. Nein. Es ist zu beachten, dass die Jahresbeitr\u00e4ge in die Fonds nicht nur unter Ber\u00fccksichtigung der H\u00f6he der Kosten, sondern auch unter Ber\u00fccksichtigung des Fondsverm\u00f6gens, des zeitlichen Anfallens der Kosten sowie der im Anhang zur SEFV festgelegten Parameter Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag auf den Kosten festgelegt werden.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Masshardt 17.3482, \"Berechnung der R\u00fcckbau- und Entsorgungskosten f\u00fcr Atomkraftwerke\", bereits ausgef\u00fchrt hat, wurden die provisorischen Beitr\u00e4ge 2017 bis 2021 von der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen mittels Erhebung des Sicherheitszuschlags von 30 Prozent auf den Basiskosten (und nicht wie bisher auf den Gesamtkosten) ermittelt, dies zur Vermeidung einer nichtsachgem\u00e4ssen Kumulation von Zuschl\u00e4gen. Die Basiskosten setzen sich aus den Ausgangskosten und den Kosten f\u00fcr die Risikominderung zusammen und ergeben neu mit den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Prognoseungenauigkeiten, den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Chancen, den Zuschl\u00e4gen f\u00fcr die Gefahren sowie mit dem generellen Sicherheitszuschlag (Optimism Bias) die Gesamtkosten. Die Gesamtkosten der Kostenstudien 2016 (KS 16) sind zwar h\u00f6her als jene der Kostenstudien 2011 (KS 11), doch sind die als Basis f\u00fcr die Berechnung der provisorischen Beitr\u00e4ge 2017 bis 2021 herangezogenen Basiskosten der KS 16 tiefer als die Gesamtkosten der KS 11, welche als Basis f\u00fcr die Berechnung der fr\u00fcheren Beitr\u00e4ge dienten. Die Kostenbasis f\u00fcr die Beitragsberechnung ist somit tiefer als in der Vorperiode.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der anstehenden Revision der SEFV die definitiven Beitr\u00e4ge auf Basis der Gesamtkosten der KS 16 verf\u00fcgt werden sollen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, dass Verz\u00f6gerungen bei der Planung der geologischen Tiefenlager zu tieferen Jahresbeitr\u00e4gen f\u00fchren k\u00f6nnen. Die Planung bzw. Kostenberechnung basiert unter anderem auf dem alle f\u00fcnf Jahre zu erstellenden Entsorgungsprogramm (Art. 52 Abs. 2 KEV). Dieses wird dem Bundesrat das n\u00e4chste Mal Ende 2018 zur Genehmigung unterbreitet (Art. 32 Abs. 2 des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003, KEG; SR 732.1). Der Bundesrat kann in diesem Rahmen auf allf\u00e4llige ungerechtfertigte Verz\u00f6gerungen reagieren.</p><p>5. Die Mittel der Fonds sind so anzulegen, dass ihre Sicherheit sowie eine angemessene Anlagerendite und die Zahlungsbereitschaft je Kernanlage gew\u00e4hrleistet sind (Art. 15 SEFV). Nicht der Bundesrat, sondern die Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen legt das Fondsverm\u00f6gen an (Art. 23 Bst. m SEFV).</p><p>6. Das UVEK passt bei wesentlichen \u00c4nderungen der Rahmenbedingungen im Einvernehmen mit dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung den Parameter Anlagerendite im Anhang zur SEFV an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514958940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1528934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie"}}