{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183625,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183625,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3625","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberh\u00f6hte Pr\u00e4mien der Berufsunfallversicherung f\u00fcr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinn\u00fctzige Organisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der \"Beobachter\" hat k\u00fcrzlich thematisiert, was Sportclubs, Kultur- und gemeinn\u00fctzige Vereine in den letzten Jahren finanziell unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig belastet hat (\"Beobachter\" vom 10. Mai 2018). Vereine, die teilzeitliche Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Funktion\u00e4rinnen und Funktion\u00e4re mit mehr als 2300 Franken Lohn pro Jahr anstellen, gelten als Arbeitgebende und m\u00fcssen ihre Teilzeitangestellten gegen Berufsunfall versichern. Als Lohn gelten bspw. auch Leitungsbeitr\u00e4ge von \"Jugend und Sport\". In der Praxis erweist es sich als schwierig, Versicherer zu finden, welche solche - geringen - Risiken zu angemessenen Pr\u00e4mien zu versichern bereit sind. Nach mindestens drei Absagen von Versicherern oder bei unversicherten Unf\u00e4llen springt die sogenannte Ersatzkasse UVG ein. Diese bezweckt, die Aufgaben von Artikel\u00a073 UVG zu erf\u00fcllen, wird von der Allianz Suisse Versicherungen gef\u00fchrt und hat ihren Sitz in Z\u00fcrich. Sie ist eine Stiftung der Privatversicherer, die vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt zur\u00fcckgepfiffen wurde (z. B. C-1307/2016 vom 21. August 2017), weil sie von Fussballclubs r\u00fcckwirkend Zehntausende Franken \"Ersatzpr\u00e4mien\" zu S\u00e4tzen von \u00fcber 10 Prozent der j\u00e4hrlichen Lohnsumme einforderte (FC Wiedikon, FC Lerchenfeld/Thun, FC Aesch). Mit der Branche konnte bisher keine L\u00f6sung gefunden werden. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht, damit Teilzeitarbeitende von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinn\u00fctzigen Organisationen zu angemessenen Pr\u00e4mien fl\u00e4chendeckend berufsunfallversichert werden k\u00f6nnen?</p><p>2. W\u00e4re die Suva eine geeignete Institution, um diese - in der Regel sehr geringen - Risiken im Interesse der Sport-, Kulturf\u00f6rderung sowie der gemeinn\u00fctzigen Organisationen zu \u00fcbernehmen?</p><p>3. W\u00e4re er bereit, dem Parlament eine daf\u00fcr n\u00f6tige gesetzliche Grundlage vorzulegen?</p><p>4. Falls nicht, welche L\u00f6sung schl\u00e4gt er vor, damit keine Versicherungsl\u00fccken oder \u00fcberh\u00f6hten Pr\u00e4mienbez\u00fcge in diesem Bereich weiterbestehen?</p><p>5. Wer ist nach geltendem Recht f\u00fcr die unabh\u00e4ngige Bestimmung der Pr\u00e4miens\u00e4tze verantwortlich?</p><p>6. Warum fordert die Ersatzkasse UVG r\u00fcckwirkend \u00fcberh\u00f6hte Pr\u00e4mien ohne Schadenf\u00e4lle?</p><p>7. Sind R\u00fcckforderungen durch arbeitgebende Vereine und Organisationen, die schon \u00fcberh\u00f6hte Pr\u00e4mien bezahlt haben, rechtlich durchsetzbar?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die Schwarzarbeit per 1. Januar 2008 (BGSA; SR 822.4) ist es zwingend, dass auch bei einem Nebenerwerb die obligatorische Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) abgeschlossen wird. Dies gilt auch f\u00fcr Sport- und Kulturvereine sowie f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen.</p><p>Die Pr\u00e4mien in der obligatorischen Unfallversicherung m\u00fcssen risikogerecht sein (Art. 92 Abs. 1 UVG). Im Gegensatz zu den Kultur- und gemeinn\u00fctzigen Vereinen weisen Sportvereine aufgrund der erh\u00f6hten Verletzungsgefahr ein grosses Risiko auf, was sich in der Pr\u00e4mienh\u00f6he widerspiegelt. Mit R\u00fccksicht auf das versicherungstechnische Erfordernis, dass Pr\u00e4mien entsprechend dem Risiko auszugestalten und abzustufen sind, erkennt der Bundesrat keine Handlungsm\u00f6glichkeit.</p><p>2./3. Wie die Unfallstatistik und die daraus abgeleiteten Pr\u00e4ventionsbem\u00fchungen der Suva rund um den Fussball (bspw. bei Gr\u00fcmpelturnieren) zeigen, weisen insbesondere die Fussballvereine regelm\u00e4ssig ein hohes Unfallrisiko auf. Daran verm\u00f6chte auch eine allf\u00e4llige Unfallversicherung bei der Suva nichts zu \u00e4ndern. W\u00e4ren alle Sportvereine bei demselben Versicherer versichert, k\u00f6nnten sich aufgrund des Gesetzes der grossen Zahlen geringf\u00fcgig tiefere Pr\u00e4mien ergeben. Da sich jedoch auch die Pr\u00e4mien der Suva an einem hohen Risiko zu orientieren h\u00e4tten, w\u00fcrde sich an der grunds\u00e4tzlich hohen Pr\u00e4mienbelastung f\u00fcr Sportvereine nichts \u00e4ndern. Im \u00dcbrigen w\u00e4re eine Zuweisung der Sportvereine an die Suva mit der Frage der Marktaufteilung im UVG verbunden. Die letzte UVG-Revision ist nach einem langj\u00e4hrigen Prozess am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Ein Anpassungsbedarf in Bezug auf die Versicherung von Sport- und Kulturvereinen sowie von gemeinn\u00fctzigen Organisationen wurde dabei von keiner Seite eingebracht. Der Bundesrat hat daher sowohl unter zeitlichen als auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten keinen Anlass, eine erneute UVG-Revision zu initiieren.</p><p>4./6. Bez\u00fcglich der UVG-Versicherung von Kulturvereinen und gemeinn\u00fctzigen Organisationen sind dem Bundesrat keine Schwierigkeiten bekannt. Hingegen bereitet die Versicherung von Sportvereinen mit Kontaktsportarten in der Praxis bekanntermassen Schwierigkeiten. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr ist das hohe Risiko der Sportvereine, welches die UVG-Versicherer nur z\u00f6gerlich oder gar nicht zu versichern bereit sind. Findet ein Sportverein keinen UVG-Versicherer, hat er sich an die Ersatzkasse zu richten, die ihn verf\u00fcgungsweise einem der beim Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) registrierten UVG-Versicherer zuweist.</p><p>Kommt es bei einem Sportverein, der keine Unfallversicherung abgeschlossen hat, obwohl eine diesbez\u00fcgliche Pflicht bestanden h\u00e4tte, zu einem Unfall, so springt die Ersatzkasse als Auffangeinrichtung ein und erbringt die gesetzlichen Leistungen. Im Gegenzug erhebt sie vom Sportverein, der seine Arbeitnehmer nicht versichert, f\u00fcr die Dauer der S\u00e4umnis, h\u00f6chstens aber f\u00fcr f\u00fcnf Jahre, eine Ersatzpr\u00e4mie in der H\u00f6he des geschuldeten Pr\u00e4mienbetrages. Diese Ersatzpr\u00e4mie rechtfertigt sich durch den Umstand, dass die Ersatzkasse, w\u00e4re es in dieser Zeit zu einem Unfall gekommen, f\u00fcr den Schadenfall h\u00e4tte einstehen m\u00fcssen. Diesen gesetzlich vorgesehenen Versicherungsschutz gilt es zu entsch\u00e4digen. Der Betrag wird verdoppelt, wenn sich der Arbeitgeber in unentschuldbarer Weise der Versicherungs- oder Pr\u00e4mienpflicht entzogen hat. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten wiederholt nicht nach, so kann eine Ersatzpr\u00e4mie vom drei- bis zehnfachen Pr\u00e4mienbetrag erhoben werden (Art. 95 Abs. 1 UVG).</p><p>Dank der Zuweisungskompetenz der Ersatzkasse einerseits und dank ihrer Rolle als Auffangeinrichtung andererseits k\u00f6nnen Versicherungsl\u00fccken ausgeschlossen werden. Die geschuldeten Pr\u00e4mien haben sich dabei am versicherten Risiko zu orientieren.</p><p>5./7. Nach geltendem Recht sind die UVG-Versicherer eigenst\u00e4ndig f\u00fcr die Bestimmung der Pr\u00e4mientarife verantwortlich. Das BAG \u00fcberpr\u00fcft die Pr\u00e4mientarife, ohne diese jedoch zu genehmigen. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde hat im UVG keine diesbez\u00fcgliche Kompetenz.</p><p>R\u00fcckforderungen \u00fcberh\u00f6hter Pr\u00e4mien sind rechtlich durchsetzbar, wenn ein entsprechender Rechtstitel besteht, was im Streitfall regelm\u00e4ssig einen gerichtlichen Entscheid voraussetzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536105600000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2831|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514915933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Kultur|Sozialer Schutz"}}