{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183634,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183634,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3634","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anforderungen an die Anwender von Pestiziden und die sie anleitenden Fachpersonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Werkhofleiter und andere berufliche Anwender mit einer Fachbewilligung zur Anwendung von Pestiziden \u00fcbernehmen eine besonders grosse Verantwortung, wenn sie Dritte, die keine Fachbewilligungen und damit keine Fachkenntnisse betreffend die berufliche Anwendung von Pestiziden haben, zur Anwendung von Pestiziden anleiten. Dies gilt insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit sowie bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, etwa bei Einkauf, Lagerung, Mittelwahl, Personenschutz, Anwendung oder Entsorgung. Es gilt aber auch, weil sowohl die Risiken zunehmen wie auch die ausgebrachte Menge, wenn mehrere Personen unter der Anleitung von einer einzigen Person Pestizide ausbringen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, vor diesem Hintergrund folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es nach heutigem Erkenntnisstand \u00fcberhaupt noch zielf\u00fchrend, eine solche Anleitung von Dritten zur Anwendung zuzulassen, und sollte nicht vielmehr jede Person, die Pestizide im Rahmen ihrer Berufst\u00e4tigkeit anwendet, \u00fcber die notwendigen Kenntnisse verf\u00fcgen, um sich selber, Dritte und die Umwelt vor unerw\u00fcnschten Effekten sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen?</p><p>2. Wenn nein, wird im Rahmen des Aktionsplans Pestizidreduktion und angesichts der vergleichsweise hohen, zus\u00e4tzlichen Anforderungen an Personen, die Dritte bei der Anwendung von Pestiziden anleiten, eine spezifische Aus- und regelm\u00e4ssige Weiterbildung eingef\u00fchrt?</p><p>3. Wird die Anzahl der Personen, die unter Aufsicht einer Person mit Fachbewilligung in einem beruflichen Umfeld Pestizide anwenden d\u00fcrfen, nach bestimmten Kriterien festgelegt?</p><p>4. Wird definiert, wie diese Aufsicht genau wahrgenommen werden muss bzw. welche Kriterien erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, damit diese Aufsicht wahrgenommen werden kann?</p><p>5. Wie ist die Haftungsfrage bei Anwendung unter Anleitung geregelt? M\u00fcsste nicht die anleitende Person mit Fachbewilligung die rechtlichen Konsequenzen tragen, falls ihre mangelhafte Anleitung zu einer Gef\u00e4hrdung von Mensch und Umwelt oder gar zu einem Unfall mit Pestiziden gef\u00fchrt hat? </p><p>6. Gerade weil Personen, die Dritte zur Anwendung von Pestiziden anleiten, eine deutlich h\u00f6here Verantwortung haben: Sollten die Konsequenzen, nebst den \u00fcblichen Strafen und Kompensationszahlungen gem\u00e4ss Verursacherprinzip, nicht auch einen Entzug der Fachbewilligung beinhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Eine Abschaffung der M\u00f6glichkeit, Dritten ohne Fachbewilligung die Anwendung von Pestiziden zu \u00fcbertragen, ist aus mehreren praktischen Gr\u00fcnden nicht vorgesehen. Beispielsweise d\u00fcrfte eine Person ohne Fachbewilligung, die w\u00e4hrend sechs Monaten in der Schweiz arbeitet, in dieser begrenzten Zeit kaum eine entsprechende Ausbildung absolvieren k\u00f6nnen. Ebenso sollten Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung zum Erwerb der Fachbewilligung absolvieren, die M\u00f6glichkeit haben, unter Aufsicht Pflanzenschutzmittel auszubringen, bevor sie tats\u00e4chlich \u00fcber diese Bewilligung verf\u00fcgen.</p><p>2. Es ist jedoch vorgesehen, diese Praxis im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu \u00fcberpr\u00fcfen und abzukl\u00e4ren, ob sich daraus zus\u00e4tzliche Risiken f\u00fcr Mensch oder Umwelt ergeben. Mit zwei Massnahmen des Aktionsplans (6.3.1.1., \"Weiterbildungspflicht f\u00fcr die berufliche Anwendung von PSM\", und 6.3.1.3., \"Verst\u00e4rkung der Kenntnisse \u00fcber den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der h\u00f6heren Berufsbildung\") sollen denn auch die Kriterien bez\u00fcglich des Erwerbs und der Verwendung der Fachbewilligung ge\u00e4ndert werden, wozu unter anderem die M\u00f6glichkeit z\u00e4hlt, Dritte mit dem Ausbringen von Pestiziden zu beauftragen. Sollten hier M\u00e4ngel erkannt werden, die durch die geltende Gesetzgebung nicht abgedeckt werden, werden zus\u00e4tzliche Kriterien vorgeschlagen, um die Rahmenbedingungen f\u00fcr die \u00dcbertragung solcher Aufgaben zu versch\u00e4rfen.</p><p>3. Es ist momentan nicht vorgesehen, die Anzahl der Personen, die unter Aufsicht Pestizide anwenden d\u00fcrfen, einzuschr\u00e4nken oder spezielle Kriterien festzulegen.</p><p>4. Nein, es sind momentan keine Kriterien vorgesehen, die genauer definieren, wie die Aufsicht wahrgenommen werden muss. Aber es ist eine \u00dcberpr\u00fcfung der Aufsicht im Gang (siehe Antwort 2).</p><p>5. F\u00fcr die vielf\u00e4ltigen Fragen, die sich haftungsseitig bei beruflichen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen unter Anleitung stellen k\u00f6nnen, gilt neben dem jeweiligen Vertragsrecht das bew\u00e4hrte Haftungsregime der Artikel\u00a041ff. des Bundesgesetzes betreffend die Erg\u00e4nzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (F\u00fcnfter Teil: Obligationenrecht). Regelungsl\u00fccken bestehen nicht, zumal auch die sog. \"Gesch\u00e4ftsherrenhaftung\" nach Artikel\u00a055 und die \"Haftung f\u00fcr Hilfspersonen\" gem\u00e4ss Artikel\u00a0101 dieses Gesetzes in Betracht kommen k\u00f6nnen. Soweit es sich bei Werkhofleitern und beruflichen Anwendern um Mitarbeitende von Bund, Kantonen oder Gemeinden handelt, findet das Haftungsrecht des jeweiligen Gemeinwesens Anwendung, welches grunds\u00e4tzlich entsprechende Regelungen kennt.</p><p>6. Das geltende Recht sieht bereits in Artikel\u00a011 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) vor, dass unter den dort genannten Voraussetzungen auch Personen, die Dritte anleiten, die Fachbewilligung entzogen werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534291200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Altermatt Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514786800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Umwelt|Gesundheit"}}