{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183646,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183646,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3646","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sonnenschutz bei der Arbeit im Freien. Regulierungsmassnahmen der Suva schiessen \u00fcbers Ziel hinaus","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Mai 2018 erkl\u00e4rte die Suva das Tragen eines Nackenschutzes und einer Stirnblende zum Schutz vor UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien per 1. Januar 2019 f\u00fcr obligatorisch. Die Suva st\u00fctzt ihre neuen Vorschriften dabei auf Artikel\u00a045 der Verordnung \u00fcber die Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten (VUV) sowie auf die neue Verordnung \u00fcber die Sicherheit von pers\u00f6nlichen Schutzausr\u00fcstungen (PSAV). </p><p>Artikel\u00a045 VUV sieht vor, dass Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen zum Schutz vor gesundheitsgef\u00e4hrdender, nichtionisierender Strahlung w\u00e4hrend der Arbeit zu ergreifen haben. Beim Gebot der Erforderlichkeit geht es um die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit einer Massnahme. Ist der Schutzzweck bereits mit einem milderen Mittel zu erreichen, so muss dieses zur Erf\u00fcllung des Schutzzwecks gen\u00fcgen.</p><p>Diese Vorschriften wurden eigenm\u00e4chtig ohne Konsultation der stark betroffenen Branchen erlassen.</p><p>Die Kompetenz der Suva f\u00fcr eine solche Anordnung l\u00e4sst sich aber weder aus Artikel\u00a045 VUV (Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung, SR 832.30) noch aus dem Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 \u00fcber die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) oder der Verordnung \u00fcber die pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (PSA-Verordnung, SR 930.115) herleiten. Deshalb fehlen die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen einer solchen Vorschrift. Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Worin sieht er die Grundlagen f\u00fcr die Kompetenz der Suva zum Erlass solcher Vorschriften?</p><p>2. Indem die Suva Massnahmen ohne Pr\u00fcfung von Alternativen und Konsultation der stark betroffenen Branchen f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4rt, wird das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verletzt. Wie stellt er sich zu dieser Verletzung?</p><p>3. Weshalb l\u00e4sst sich die Gef\u00e4hrdung nur auf einzelne Branchen reduzieren? Gem\u00e4ss Argumentation der Suva sind ja alle Branchen und Bev\u00f6lkerungsgruppen, die sich im Freien aufhalten betroffen - beispielsweise Bademeister, Skilehrer, Bauern, Velokuriere, Brieftr\u00e4ger ... </p><p>4. Der Einsatz von Kopfbedeckungen mit Stirnblende und Nackenschutz schr\u00e4nkt das Sichtfeld des Nutzers ein. Die grundlegenden Anforderungen an die pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (Anhang II der EU-PSA-Verordnung) sehen vor, dass der Nutzer seine T\u00e4tigkeit normal aus\u00fcben kann und insbesondere das Sichtfeld nicht \u00fcberm\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt wird. Wie stellt er sicher, dass nicht eine unn\u00f6tige zus\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdung stattfindet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sch\u00fctzen. Nach Artikel\u00a082 des Bundesgesetzes vom 20. M\u00e4rz 1981 \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) hat er zur Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verh\u00e4ltnissen angemessen sind. Der Arbeitgeber hat seinen Arbeitnehmern zumutbare und wirksame pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstungen wie Schutzhelme, Schutzkleidung, Hautschutzmittel oder n\u00f6tigenfalls auch besondere W\u00e4schest\u00fccke zur Verf\u00fcgung zu stellen (Art. 5 der Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung, VUV; SR 832.30). Die Publikationen der Suva wie Merk-, Faktenbl\u00e4tter oder Plakate konkretisieren die auf Verordnungsstufe bestehenden Schutzvorschriften. Sie sollen f\u00fcr den Arbeitgeber ein Hilfsmittel f\u00fcr die konkrete Umsetzung in der Praxis sein. Bei den Publikationen der Suva handelt es sich lediglich um Empfehlungen und nicht um Vorschriften. Wie bei den Richtlinien der Eidgen\u00f6ssischen Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (Ekas) (siehe hiezu Motion Nantermod 18.3479, \"Richtlinien zur Arbeitssicherheit. Ein Widerspruchsrecht einf\u00fchren\") besteht keine Verpflichtung, die in den Suva-Publikationen vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen. Der Arbeitgeber, der sich an die Massnahmen gem\u00e4ss Richtlinien der Ekas h\u00e4lt, hat jedoch die Vermutungswirkung f\u00fcr sich, dass er damit alles getan hat, um die auf Verordnungsebene bestehenden Schutzvorschriften umzusetzen (Art. 52a Abs. 2 VUV).</p><p>Nach Artikel\u00a050 Absatz\u00a01 VUV beaufsichtigt die Suva die Anwendung der Vorschriften \u00fcber die Verh\u00fctung von Berufskrankheiten in allen Betrieben. Sie sorgt somit daf\u00fcr, dass \u00fcberall bei der Arbeit die auf Verordnungsebene bestehenden Schutzvorschriften zur Verh\u00fctung von Berufskrankheiten eingehalten werden. Diese Aufsichtsfunktion der Suva impliziert die Erm\u00e4chtigung, Merkbl\u00e4tter, Faktenbl\u00e4tter, Plakate und weitere Publikationen f\u00fcr die Betriebe zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>2. Die Suva-Publikationen wie z. B. das Plakat zum Thema Hautschutz \"Ein Profi geht mit gutem Beispiel voran\" haben keinen obligatorischen Charakter und sind somit keine Vorschriften. Wie in Ziffer 1 ausgef\u00fchrt, handelt es sich um empfohlene Massnahmen zwecks Umsetzung der auf Verordnungsebene bestehenden Schutzvorschriften.</p><p>Bekanntermassen hat die UV-Belastung und das damit verbundene Risiko von Hautkrebs in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine der h\u00f6chsten Hautkrebsraten auf. T\u00e4glich erkranken etwa drei Personen aufgrund ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit neu an Hautkrebs. Zahlreiche \u00e4ltere und neuere Studien belegen, dass \"Outdoorworker\" ein erh\u00f6htes Risiko haben, an weissem Hautkrebs zu erkranken. In einigen Berufen wird \u00fcberwiegend im Freien gearbeitet, wo die meiste sch\u00e4digende Sonneneinwirkung erfolgt. Es ist daran zu erinnern, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist, die notwendigen Schutzausr\u00fcstungen zur Verf\u00fcgung zu stellen, um die Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten zu sch\u00fctzen (siehe Ziff. 1). Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer die Pflicht, die Schutzausr\u00fcstungen zu verwenden, um sich vor der Sonne zu sch\u00fctzen (Art. 11 VUV). Vor diesem Hintergrund verletzen die empfohlenen Schutzmassnahmen das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit nicht.</p><p>3. Das Plakat zum Thema Hautschutz \"Ein Profi geht mit gutem Beispiel voran\" richtet sich speziell an die Arbeitnehmer, die auf einer Baustelle im Freien arbeiten, weil es sich um eine exponierte Arbeitsgruppe handelt. Eine Einschr\u00e4nkung auf die Baubranche ist damit jedoch nicht verbunden. Die empfohlenen Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz in den Monaten Juni und Juli richten sich vielmehr an alle Arbeitnehmer, die Arbeiten im Freien verrichten (z. B. die Landschaftsg\u00e4rtner). Die Suva hat f\u00fcr alle Betriebe Schutzmassnahmen zur Verh\u00fctung von Berufskrankheiten zu empfehlen (Art. 50 Abs. 1 VUV).</p><p>4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Einsatz von Kopfbedeckungen mit Stirnblende und Nackenschutz bei den Arbeiten im Freien notwendig und zweckm\u00e4ssig ist. Die Kopfbedeckung soll den Arbeitnehmer vor der Strahlenbelastung durch die Sonne sch\u00fctzen und somit das Risiko vermindern, an weissem Hautkrebs zu erkranken. Wird die Schutzausr\u00fcstung richtig getragen, ist damit weder eine Einschr\u00e4nkung in der normalen Arbeitsausf\u00fchrung noch eine sicherheitsrelevante Einschr\u00e4nkung des Gesichtsfeldes verbunden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536105600000)\/","SubmittedBy":"Sollberger Sandra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514561513)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}