{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183647,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183647,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3647","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wechsel zur Quartalsfranchise. Konsum vermindern und Kostenbeteiligung gerechter gestalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Artikel\u00a064 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) anstelle eines festen Jahresbetrages (Franchise) die Einf\u00fchrung eines festen Quartalsbetrages (Quartalsfranchise) zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Leistungserbringer und Versicherer machen die Erfahrung, dass die Nachfrage nach medizinischen Leistungen steigt, sobald die Franchise aufgebraucht ist. In der Folge decken sich Versicherte Ende Jahr noch mit Medikamenten ein und verlangen, dass Wahleingriffe noch im alten Jahr durchgef\u00fchrt werden, damit sie nur mit der Kostenbeteiligung von 10 Prozent belastet werden, um im neuen Jahr nicht mit der Franchise belastet zu werden.</p><p>Demgegen\u00fcber haben Personen Pech, welche gerade Anfang Jahr erkranken und gegebenenfalls f\u00fcr diese eine Behandlung die vollen Kosten selber bezahlen m\u00fcssen, auch wenn sie anschliessend das ganze Jahr keine Gesundheitsleistungen mehr beanspruchen.</p><p>Mit einem Wechsel auf eine Quartalsfranchise werden Anreize verbessert, das Konsumverhalten vermindert, unn\u00f6tige Leistungen verhindert, und gleichzeitig w\u00fcrde eine gleichm\u00e4ssige Belastung der Versicherten \u00fcber das Jahr hergestellt. </p><p>Administrativ d\u00fcrfte der Wechsel auf eine Quartalsfranchise f\u00fcr Versicherer keinen Mehraufwand bringen. </p><p>Die Grundfranchise von 300 Franken pro Jahr ist seit 2004 unver\u00e4ndert. National- und St\u00e4nderat haben Vorst\u00f6sse f\u00fcr eine Anpassung der Franchise \u00fcberwiesen. Diese Anpassung liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Der Wechsel auf eine Quartalsfranchise w\u00fcrde eine Anpassung von Artikel\u00a064 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a bedingen. Die Franchise selber w\u00fcrde weiterhin vom Bundesrat festgesetzt und k\u00f6nnte im Rahmen von mindestens 100 Franken pro Quartal festgelegt werden.</p><p>Mit einer Quartalsfranchise wird ein Anreiz f\u00fcr Versicherte verbessert. Medizinische Leistungen w\u00fcrden allein aufgrund der medizinischen Indikation beansprucht und nicht wegen bereits bezahlter Franchise. Damit f\u00e4llt ein falscher Anreiz weg. Zudem hat ein fester Quartalsbetrag den Vorteil, dass Versicherte, die nur in einem Quartal \u00e4rztliche Konsultationen ben\u00f6tigen, nicht mit der Jahresfranchise belastet werden, sondern nur mit einem Viertel. Die Gesamtbelastung f\u00fcr chronisch kranke Menschen mit hohen Gesundheitskosten bleibt gleich.</p><p>Bei den Wahlfranchisen m\u00fcsste das System auch angepasst werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Finanzierung der Krankenversicherung erfolgt auf j\u00e4hrlicher Basis: Die Pr\u00e4mien eines bestimmten Jahres m\u00fcssen die Kosten desselben Jahres decken. Die Kostenbeteiligung der Versicherten, die aus Franchise und Selbstbehalt besteht, berechnet sich ebenfalls auf j\u00e4hrlicher Basis.</p><p>Der Bundesrat hegt gewisse Zweifel an der effektiven Wirkung des Systems der Quartalsfranchise auf die Inanspruchnahme von Leistungen. Eine Franchise von 100 Franken ist rasch erreicht, in der Regel bereits mit einer einzigen Konsultation. Nach dieser ersten Konsultation hat die versicherte Person bis zum Quartalsende keinen Anreiz mehr, keine weiteren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bundesrat ist daher nicht \u00fcberzeugt, dass ein solches System tats\u00e4chlich zu einer Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Mit dem Postulatsvorschlag bef\u00e4nden sich die Versicherten zudem in einem gemischten Kostenbeteiligungssystem mit einer Quartalskomponente (Franchise) und einer Jahreskomponente (Selbstbehalt). Der Umgang mit diesem System w\u00e4re f\u00fcr die Versicherten komplizierter, da zu Beginn jedes Quartals wieder die gesamte Franchise geschuldet w\u00e4re. Mit vier \u00fcber das Kalenderjahr gestaffelten Franchisen w\u00e4re es f\u00fcr sie schwieriger, die Entwicklung ihrer gesamthaften Kostenbeteiligung zu verfolgen.</p><p>Ausserdem ist das massgebende Datum dasjenige der Behandlung (Art. 24 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Zeitspanne zwischen Behandlung und Rechnungseingang ist jedoch manchmal relativ lang. Im System des Tiers garant w\u00fcsste die versicherte Person oft nicht mehr, welchem Quartal eine Rechnung zuzuordnen ist. Das gilt umso mehr, wenn die Behandlung mehrere Wochen oder sogar Monate dauert. Das System der Quartalsfranchise w\u00fcrde wahrscheinlich die Leistungserbringer zwingen, h\u00e4ufiger Zwischenrechnungen zu stellen, oder die Versicherer m\u00fcssten mehr Nachkorrekturen vornehmen. Damit best\u00fcnde auf jeden Fall die Gefahr, dass der administrative Aufwand und letztlich die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen.</p><p>Zur St\u00e4rkung der Eigenverantwortung der Versicherten hat das Parlament die Motion Bischofberger 15.4157, \"Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen\", angenommen, die eine regelm\u00e4ssige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung verlangt. Der Bundesrat hat seine Botschaft am 28. M\u00e4rz 2018 an das Parlament \u00fcberwiesen (BBl 2018 2695). Er ist der Ansicht, dass zuerst diese KVG-\u00c4nderung in Kraft zu setzen und deren Wirkung auf das Verhalten der Versicherten zu untersuchen ist, bevor weitere Massnahmen im Bereich der Kostenbeteiligung gepr\u00fcft werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105546680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}