{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183659,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183659,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3659","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Drogen. Wie kann der Handel auf offener Strasse besser bek\u00e4mpft werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nat\u00fcrlich sind Dealerinnen und Dealer nur \"kleine Fische\". Sehr oft sind sie Asylsuchende, aber keine harmlosen. Sie sind das letzte Glied der Kette einer mafi\u00f6sen und sehr gut organisierten Struktur. Sie sind der sichtbare Teil eines immer schlimmer werdenden, gemeinen \u00dcbels, das unserer Gesellschaft schweren Schaden zuf\u00fcgen kann. Sie halten sich oft an deren schw\u00e4chste Mitglieder. Diese Dealerinnen und Dealer m\u00fcssen effizienter bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Drogenh\u00e4ndlerinnen und -h\u00e4ndler dealen auf offener Strasse und am helllichten Tag, sogar in der N\u00e4he von Schulen, vor den Augen und im Wissen aller - als ob es selbstverst\u00e4ndlich w\u00e4re. Sie kennen unsere Gesetze und Reglemente gut und missachten sie bewusst. Liegt die Toleranzgrenze in einem bestimmten Kanton bei f\u00fcnfzehn Grammp\u00e4ckchen, tragen sie vierzehn auf sich. Es ist nicht einfach, sie auf frischer Tat zu ertappen, und falls es doch gelingt, erhalten sie eine relativ geringe Strafe und m\u00fcssen anschliessend freigelassen werden. Dann fangen sie wieder an zu dealen.</p><p>Das ist inakzeptabel. Es braucht eine angemessene Antwort auf die Bedrohung, die der Drogenhandel darstellt. Meine Parteikollegin Sandra Pernet thematisierte diese Problematik in Lausanne. Die Mehrheit der Personen, die in Lausanne mit Drogen dealen, stammt aus Nigeria - das ist nicht rassistisch, sondern eine Feststellung. Diesen Personen ist eine hierarchisierte Struktur von Drogenlieferanten \u00fcbergeordnet, die von Amsterdam aus ihre Bet\u00e4ubungsmittel in Europa vertreiben, indem sie die Drogen von anderen transportieren und verkaufen lassen. An oberster Stelle dieses Drogennetzwerks steht ein Nigerianer, der von Nigeria aus agiert.</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zum \"Strassen-Deal\" beziehungsweise dazu, dass Drogenh\u00e4ndlerinnen und -h\u00e4ndler, die nur die Menge an Drogen verkaufen, die einen bestimmten Grenzwert nicht erreicht, praktisch straflos davonkommen?</p><p>2. W\u00e4re es denkbar, offizielle und klar abgegrenzte Bereiche f\u00fcr den Drogenhandel zu schaffen? Dies k\u00f6nnte offenbar den Drogenkonsum um 50 Prozent senken und w\u00fcrde weniger Jugendliche zum Drogenkonsum verleiten.</p><p>3. Ist es nicht an der Zeit, entschlossener gegen diese Plage vorzugehen, die gewisse schon als \"normal\" empfinden?</p><p>4. Es trifft zu, dass die Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels in erster Linie in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone und Gemeinden f\u00e4llt. Wie kann der Austausch von Best Practices unter den Kantonen gef\u00f6rdert werden?</p><p>5. Wie kann der F\u00f6deralismus, die Grundlage unserer Demokratie, mit der Notwendigkeit einer effizienten Bek\u00e4mpfung gut organisierter internationaler Drogennetzwerke in Einklang gebracht werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Strassenhandel ist die unterste Stufe eines globalen illegalen Marktes f\u00fcr Drogen wie Kokain und Heroin - die beiden am h\u00e4ufigsten im \u00f6ffentlichen Raum gehandelten Substanzen. Der Handel an diesem Markt erfolgt oft in netzwerkartigen Strukturen. Klar hierarchische Drogenhandelsorganisationen, in denen auch Kleinh\u00e4ndler eindeutig einer kriminellen Organisation im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) zuordnungsbar sind, sind selten. Aktuelle Studien zum Heroin- und Kokainmarkt im Kanton Waadt best\u00e4tigen dies.</p><p>Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) stellt in Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 Kriterien auf, um zwischen leichten und schweren Drogendelikten zu unterscheiden. Qualifikationsgr\u00fcnde sind unter anderem die Gef\u00e4hrdung der Gesundheit vieler Menschen, bandenm\u00e4ssiges Vorgehen oder gewerbsm\u00e4ssiger Handel. Solche qualifizierten Drogendelikte werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Das Gericht kann zus\u00e4tzlich eine Geldstrafe auferlegen. Bei ausl\u00e4ndischen T\u00e4tern sieht das Gesetz bei qualifizierten Drogendelikten neben der Strafe eine obligatorische Landesverweisung vor (Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB). Bei nichtqualifizierten Drogendelikten nach Artikel\u00a019 Absatz\u00a01 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes kann eine fakultative Landesverweisung (Art. 66abis StGB) verh\u00e4ngt werden.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs vom 26. Juni 2013 (BBl 2013 5975, hier 6028) ausgef\u00fchrt, dass wiederholte Widerhandlungen mit kleinen Mengen unter den Qualifikationsgrund der Gesundheitsgef\u00e4hrdung subsumiert werden k\u00f6nnen. Dies kann bei sogenannten \"K\u00fcgeli-Dealern\" unter Umst\u00e4nden bejaht werden. Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz und das Strafgesetzbuch schaffen aus der Sicht des Bundesrates somit die notwendigen Grundlagen f\u00fcr die Kantone, auch den Strassenhandel effizient zu bek\u00e4mpfen. </p><p>2. Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz verbietet jeglichen unbewilligten Umgang mit allen kontrollierten Substanzen. Die Einrichtung von Zonen, in denen der illegale Handel von Bet\u00e4ubungsmitteln toleriert w\u00fcrde, ist im Gesetz nicht vorgesehen. </p><p>3. Seit 2009 wurden in der Schweiz j\u00e4hrlich jeweils zwischen 2200 und 2700 Straftaten von schwerem Bet\u00e4ubungsmittelhandel nach Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes zur Anzeige gebracht. Etwa 50 Prozent der j\u00e4hrlich angezeigten F\u00e4lle von Heroin- und Kokainhandel betreffen qualifizierten Drogenhandel gem\u00e4ss Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes. Dass diese Zahl w\u00e4hrend beinahe eines Jahrzehnts ziemlich konstant ist, ist ein Hinweis darauf, dass die Polizeikorps bereits heute die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen zur Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels aussch\u00f6pfen.</p><p>4. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) steht als Zentralstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des illegalen Bet\u00e4ubungsmittelverkehrs nach Artikel\u00a029b des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes im Austausch mit den zust\u00e4ndigen Stellen der kantonalen Polizeikorps. Teil dieses Austausches ist eine von Fedpol gef\u00fchrte Arbeitsgruppe, in die alle Kantonspolizeikorps und die Stadtpolizei Z\u00fcrich eingeladen sind, um unter anderem auch taktische und strategische Fragen der Bek\u00e4mpfung des Bet\u00e4ubungsmittelhandels auf allen Stufen des Marktes zu diskutieren. </p><p>5. Fedpol wirkt bei der Umsetzung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes mit und hilft den Kantonen insbesondere, die internationale Zusammenarbeit und den interkantonalen Datenaustausch zu koordinieren, um m\u00f6glichst effiziente Ermittlungen \u00fcber Kantons- und Landesgrenzen hinweg zu erm\u00f6glichen, ohne die kantonale Souver\u00e4nit\u00e4t in der Strafverfolgung infrage zu stellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534291200000)\/","SubmittedBy":"B\u00e9gl\u00e9 Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515505137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gesundheit"}}