{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183662,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183662,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3662","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fairness f\u00fcr Ehe- und Lebenspartner von Arbeitgebern und von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung bei KMU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Benachteiligung von mitarbeitenden Ehepartnern des Arbeitgebers sowie von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung bei KMU im Vergleich zu Selbstst\u00e4ndigerwerbenden sowie Arbeitnehmenden zu beheben. Betroffenen Personen soll der Status eines Selbstst\u00e4ndigerwerbenden zuerkannt werden, womit sie von der Pflicht der Beitragszahlung an die ALV befreit werden. Falls Konkubinatspartner ebenfalls von der ALV ausgeschlossen werden, ist f\u00fcr sie die gleiche L\u00f6sung vorzusehen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a031 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b Avig schliesst mitarbeitende Ehepartner des Arbeitgebers von Unterst\u00fctzungsleistungen der ALV aus. Artikel\u00a031 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c Avig tut dasselbe mit mitarbeitenden Ehepartnern von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung. Die betroffenen Personen werden derzeit jedoch von der SVA als Angestellte betrachtet und sind somit wie alle Angestellten verpflichtet, Beitr\u00e4ge an die ALV zu bezahlen. Das ist eine unfaire Situation, weil sie gleichzeitig von Leistungen der ALV ausgeschlossen sind und damit in der Konsequenz dieses Sachverhaltes von den staatlichen Institutionen benachteiligt werden. </p><p>W\u00e4hrend der Ausschluss bei Erwerbsaufgabe nach Artikel\u00a031 Avig eindeutig gesetzlich geregelt ist, bestehen f\u00fcr die Einstufung der Erwerbsaufnahme keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben. Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung w\u00e4re demnach, den betroffenen Personen bei der Erwerbsaufnahme den Status eines Selbstst\u00e4ndigerwerbenden zuzuerkennen. Damit w\u00e4ren die betroffenen Personen nicht mehr verpflichtet, Beitr\u00e4ge an die ALV zu leisten. Bei gleichzeitigem Ausschluss von Leistungen der ALV w\u00fcrde so ein fairer Sachverhalt ohne Benachteiligung geschaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der in der Motion erw\u00e4hnte Artikel\u00a031 Avig (SR 837.0) kl\u00e4rt die Anspruchsvoraussetzungen auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung durch die Arbeitslosenversicherung. Demnach werden mitarbeitende Ehepartner wie Personen behandelt, welche die Entscheidungen der Unternehmung massgeblich beeinflussen k\u00f6nnen. Dies gilt gem\u00e4ss Gesetz auch f\u00fcr die Schlechtwetter- und Insolvenzentsch\u00e4digung und nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichtes ebenfalls f\u00fcr die Arbeitslosenentsch\u00e4digung.</p><p>Hingegen sind mitarbeitende Ehepartner und mitarbeitende eingetragene Partner von Arbeitgebern und von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Position im Vergleich zu anderen Arbeitnehmenden grunds\u00e4tzlich nicht benachteiligt. Wie diese leisten sie Beitr\u00e4ge, und wie diese haben sie Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung sowie auf die weiteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung, sobald sie die Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllen (insbesondere die Vermittlungsf\u00e4higkeit). </p><p>Die mitarbeitenden Ehepartner oder die mitarbeitenden eingetragenen Partner von Arbeitgebern und von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Position sind auch gegen\u00fcber Selbstst\u00e4ndigerwerbenden nicht benachteiligt. Da Selbstst\u00e4ndigerwerbende nicht beitragspflichtig sind, haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung, w\u00e4hrend die mitarbeitenden Partner diese Leistungen beziehen k\u00f6nnen. </p><p>Ein solcher Anspruch wird anerkannt, wenn Sicherheit besteht, dass die betroffene Person in keinem Verh\u00e4ltnis zur ehemaligen Arbeitsstelle im Unternehmen des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners steht und f\u00fcr die arbeitsmarktliche Stellenvermittlung zur Verf\u00fcgung steht. Dieser Beweis kann erbracht werden:</p><p>- indem die arbeitgeber\u00e4hnliche Stellung des Partners definitiv aufgel\u00f6st wird (z. B. Austritt aus dem Verwaltungsrat, Aufgabe der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Verkauf der massgebenden Beteiligung, Konkurser\u00f6ffnung); </p><p>- mit einer Scheidung oder Aufl\u00f6sung der eingetragenen Partnerschaft; </p><p>- wenn die betroffene Person w\u00e4hrend mindestens sechs Monaten nach dem Verlassen des betroffenen Unternehmens einer beitragspflichtigen T\u00e4tigkeit in einem unbeteiligten Drittbetrieb nachgegangen ist. </p><p>Die Befreiung von der Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung f\u00fcr mitarbeitende Ehepartner des Arbeitgebers sowie f\u00fcr arbeitgeber\u00e4hnliche Personen w\u00fcrde einen grundlegenden Eingriff in die Konzeption der Arbeitslosenversicherung sowie in das Beitragswesen, d. h. ein Abweichen vom einheitlichen AHV-rechtlichen Arbeitnehmerbegriff, darstellen. Eine solche \u00c4nderung w\u00fcrde zu einer massiven administrativen Mehrbelastung bei den Vollzugsstellen (Ausgleichs- und Arbeitslosenkassen) und damit direkt auch bei den Unternehmen f\u00fchren, da die arbeitgeber\u00e4hnliche Stellung auch sehr rasch und immer wieder ge\u00e4ndert bzw. aufgegeben werden kann.</p><p>Eine Anpassung des Avig im Sinne der Motion w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass die Ehepartner bzw. die eingetragenen Partner vollst\u00e4ndig aus dem Versicherungsschutz der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden, was ihre sozialversicherungsrechtliche Situation verschlechtern w\u00fcrde. Der Bundesrat sieht jedoch keinen Anlass, weitere Personenkreise davon auszunehmen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534291200000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515418870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht"}}