{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183684,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183684,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3684","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Berufsbildung soll Teilhabe erm\u00f6glichen, und das Potenzial von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigung muss anerkannt und beachtet werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorgaben zur erstmaligen beruflichen Ausbildung dahingehend zu \u00e4ndern, dass auch Jugendliche mit st\u00e4rkeren Beeintr\u00e4chtigungen Anrecht auf eine berufliche Ausbildung haben, die ihre Begabungen und ihre Kreativit\u00e4t sowie ihre geistigen und k\u00f6rperlichen F\u00e4higkeiten voll zur Entfaltung bringt und sie zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft bef\u00e4higt.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat das \u00dcbereinkommen der Uno \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno-BRK) im Jahr 2014 ratifiziert. Der Bund hat seither keine Bem\u00fchungen unternommen, die Chancen von Menschen mit schwereren Behinderungen auf berufliche Grundbildung wesentlich zu verbessern. Gem\u00e4ss Artikel\u00a024 Uno-BRK ist die Schweiz verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gew\u00e4hrleisten, das unter anderem zum Ziel hat, Menschen mit Behinderungen ihre Pers\u00f6nlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativit\u00e4t sowie ihre geistigen und k\u00f6rperlichen F\u00e4higkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen und Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu bef\u00e4higen. Menschen mit Behinderungen haben gem\u00e4ss BBG ein Anrecht auf Unterst\u00fctzung in der beruflichen Grundbildung, und gem\u00e4ss IVG besteht f\u00fcr sie die M\u00f6glichkeit einer \"Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf die T\u00e4tigkeit in einer gesch\u00fctzten Werkst\u00e4tte\". Diese Ausbildungsg\u00e4nge sind der erstmaligen beruflichen Ausbildung gleichgestellt, allerdings sind sie auf eine spezifische berufliche T\u00e4tigkeit ausgerichtet; dies im Unterschied zur beruflichen Grundbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBG), die \"die F\u00e4higkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen\". Mit der Praxis, solche Ausbildungen nur zu finanzieren, wenn eine Anschlussl\u00f6sung garantiert ist, schr\u00e4nkt die Invalidenversicherung die beruflichen M\u00f6glichkeiten von Jugendlichen mit st\u00e4rkeren Beeintr\u00e4chtigungen gravierend ein. Eine zukunftsorientierte Berufsbildung sieht anders aus: Sie er\u00f6ffnet berufliche Perspektiven und bereitet auf eine sich ver\u00e4ndernde Arbeitswelt vor. Darauf sollen alle Menschen Anrecht haben. In seinem Bericht zur nationalen Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 sagt der Bundesrat selber, dass der Fokus auf die Behinderung verhindere, \"dass das Potential von Menschen mit Behinderungen erkannt und ber\u00fccksichtigt wird ...\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motion\u00e4rs, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen die M\u00f6glichkeit haben sollen, eine ihrem Potenzial entsprechende berufliche Grundbildung absolvieren zu k\u00f6nnen. Er ist jedoch der Meinung, dass das schweizerische Berufsbildungssystem unter Ber\u00fccksichtigung von Artikel\u00a016 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) bereits heute ad\u00e4quate Ausbildungsm\u00f6glichkeiten und gesellschaftliche Teilhabe f\u00fcr schwerer beeintr\u00e4chtigte Jugendliche erm\u00f6glicht. Ein genereller Anspruch Jugendlicher auf eine berufliche Grundbildung besteht jedoch nicht. Die Forderung, allen st\u00e4rker beeintr\u00e4chtigten Jugendlichen einen Anspruch auf eine von der Invalidenversicherung (IV) finanzierte Berufsausbildung zuzugestehen, geht zu weit und ist weder gesellschaftspolitisch (Gleichstellung) noch wirtschaftlich vertretbar.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 IVG muss eine erstmalige berufliche Ausbildung den F\u00e4higkeiten der versicherten Person und damit deren Potenzial entsprechen. Dies gilt auch f\u00fcr niederschwellige erstmalige Ausbildungen, die auf eine Hilfsarbeit oder auf eine T\u00e4tigkeit in einer gesch\u00fctzten Werkst\u00e4tte vorbereiten (Art. 16 Abs. 2 Bst. a IVG). Diese Ausbildungen sind gerade deshalb auf eine spezifische T\u00e4tigkeit hin ausgerichtet, weil st\u00e4rker beeintr\u00e4chtigte Personen oft \u00fcber eine geringere Flexibilit\u00e4t und Anpassungsf\u00e4higkeit verf\u00fcgen. F\u00fcr die Zusprache einer solchen Massnahme ist eine garantierte Anschlussl\u00f6sung nicht erforderlich. Die Ausbildung muss jedoch prognostisch ein gewisses Mass an Eingliederungswirksamkeit aufweisen. So muss die Ausbildung unter anderem zu einem ausreichend wirtschaftlich verwertbaren Einkommen f\u00fchren. Bei niederschwelligen Ausbildungen bedeutet dies konkret, dass die versicherte Person gem\u00e4ss Rechtsprechung nach Abschluss der Ausbildung mindestens einen Stundenlohn von Fr. 2.55 erzielen kann. Dieser Stundenlohn entspricht f\u00fcr beschr\u00e4nkt arbeitsf\u00e4hige Versicherte dem Mindestbetrag, um im AHV-rechtlichen Sinne als erwerbst\u00e4tig zu gelten.</p><p>Die IV erf\u00fcllt die im \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109) vorgesehenen Verpflichtungen bereits. Zus\u00e4tzlich verbessern die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV geplanten Massnahmen die Eingliederungschancen der Versicherten. In besonderem Mass gilt dies f\u00fcr Jugendliche und Menschen mit psychischen Beeintr\u00e4chtigungen, vor allem beim \u00dcbergang I (zwischen Schule und beruflicher Ausbildung) und beim \u00dcbergang II (zwischen beruflicher Ausbildung und Arbeitsmarkt). So sind Massnahmen in Form von Beratung und Begleitung vor, w\u00e4hrend und nach einer erstmaligen beruflichen Ausbildung, die M\u00f6glichkeit, eine berufliche Massnahme zu wiederholen, eine verst\u00e4rkte Ausrichtung der erstmaligen beruflichen Ausbildung auf den ersten Arbeitsmarkt und die Mitfinanzierung kantonaler Br\u00fcckenangebote sowie des Case Management Berufsbildung auf Kantonsebene vorgesehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515085897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}