{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183686,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183686,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3686","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fall Bayartsogt. Warum erstattete die Credit Suisse der MROS keine Verdachtsmeldung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Mai 2008 gr\u00fcndete der in der Mongolei eben zum Finanzminister gew\u00e4hlte Bayartsogt Sangajav die Offshore-Firma Legend Plus Capital Ltd auf den British Virgin Islands und im Juli desselben Jahres eine weitere Offshore-Firma auf den Bahamas, die zu einem von ihm gegr\u00fcndeten Trust geh\u00f6rte. Zwischen Juli und September er\u00f6ffnete Bayartsogt Konten bei der Credit Suisse in Z\u00fcrich. Am 30. September 2008 \u00fcberwies ein Parlamentarier 8,2 Millionen Euro auf ein Nummernkonto von Bayartsogt und auf Konten seiner Offshore-Firmen. Gegen\u00fcber seiner Bank gab er an, es handle sich um Zahlungen an seine Minenpartner.</p><p>Am 19. M\u00e4rz 2018 ver\u00f6ffentlichte das Schweizer Bundesstrafgericht zu diesem Fall ein Urteil. Es h\u00e4lt darin unter anderem fest: \"Dass einem Minister eines ausl\u00e4ndischen Staates unmittelbar nach Amtsantritt ein derart hoher Betrag \u00fcberwiesen wird, ist von vornherein suspekt.\"</p><p>1. Warum erstattete die Credit Suisse der MROS nicht schon 2008 Verdachtsmeldungen, als Bayartsogt Finanzminister wurde und 8,2 Millionen Euro auf ein Nummernkonto und Konten seiner Offshore-Firmen flossen?</p><p>2. Warum erstattete die Credit Suisse gar 2013 immer noch keine Verdachtsmeldungen, als Bayartsogt nach den Enth\u00fcllungen von Offshore-Leaks die R\u00fcck\u00fcberweisungen von seinem Konto bei der Credit Suisse auf ein Konto des Parlamentariers t\u00e4tigte?</p><p>3. Die Credit Suisse schickte ihre Verdachtsmeldung erst, als die \"Sonntags-Zeitung\" 2016 \u00fcber eine Strafanzeige berichtete. Welche Konsequenzen hat dies f\u00fcr die Credit Suisse?</p><p>4. Wie wirkt sich dieses erneute Versagen des Schweizer Geldw\u00e4sche-Dispositivs auf die Reputation unseres Landes aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat \u00e4ussert sich nicht zu konkreten Einzelf\u00e4llen. Es kann aber festgehalten werden, dass die Finanzintermedi\u00e4re bei ihren Aktivit\u00e4ten die gebotene Sorgfalt walten lassen m\u00fcssen. So m\u00fcssen sie auf verd\u00e4chtige Sachverhalte achten, die Hintergr\u00fcnde kl\u00e4ren und gegebenenfalls ihren begr\u00fcndeten Verdacht nach Massgabe von Artikel\u00a09 des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG; SR 955.0) der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) melden. Nach der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesgerichtes gilt ein Verdacht als begr\u00fcndet, wenn die Vermutung nicht ausger\u00e4umt werden kann, dass die infrage stehenden Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen herr\u00fchren.</p><p>Hegen Finanzintermedi\u00e4re einen einfachen Verdacht im Sinne von Artikel\u00a0305ter Absatz\u00a02 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), k\u00f6nnen sie diesen der MROS gest\u00fctzt auf das Melderecht anzeigen.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a03 GwG gelten Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu ausl\u00e4ndischen politisch exponierten Personen in jedem Fall als erh\u00f6htes Risiko.</p><p>Der Evaluationsbericht der Gafi empfiehlt der Schweiz, bestimmte Schwachstellen in ihrem Meldesystem zu verringern, beispielsweise indem Berater f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen dem GwG unterstellt werden, zumal die Verwendung von Sitzgesellschaften ein erh\u00f6htes Geldw\u00e4schereirisiko darstellt. In ihrem Bericht zu Geldw\u00e4schereirisiken bei juristischen Personen weist die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) ebenfalls auf das erh\u00f6hte Risiko in Zusammenhang mit Sitzgesellschaften hin. Der Vorentwurf zur \u00c4nderung des GwG enth\u00e4lt Massnahmen, mit denen dieses Risiko gemindert werden soll, insbesondere indem Berater f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen dem GwG unterstellt werden. Der Entwurf ist derzeit bei den interessierten Kreisen in Vernehmlassung</p><p>(<a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70973.html\">https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70973.html</a>).</p><p>3. Die Finma und die Selbstregulierungsorganisationen \u00fcberwachen die korrekte Anwendung der Meldepflicht. Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD) t\u00e4tig. Wer vors\u00e4tzlich die Meldepflicht verletzt, wird mit einer Busse bis zu 500 000 Franken bestraft. Wer fahrl\u00e4ssig handelt, wird mit einer Busse bis zu 150 000 Franken bestraft (Art. 37 GwG). In einem konkreten Fall obliegt es somit dem EFD zu entscheiden, ob eine Verletzung der Meldepflicht vorliegt. Eine Verletzung der Meldepflicht liegt indessen nicht nur dann vor, wenn ein Finanzintermedi\u00e4r es unterlassen hat, einen Verdacht zu melden, sondern auch, wenn ein Verdacht versp\u00e4tet gemeldet wird. Zu Einzelf\u00e4llen nimmt der Bundesrat nicht Stellung.</p><p>4. Der bereits erw\u00e4hnte Vorentwurf zur \u00c4nderung des GwG sieht auch Anpassungen beim Schweizer Meldesystem vor. Haupts\u00e4chlich geht es darum, mit der Abschaffung des Melderechts die Einheitlichkeit der in den Antworten 1 und 2 angesprochenen Rechtsprechung hinsichtlich des Begriffs des \"begr\u00fcndeten Verdachts\" zu gew\u00e4hrleisten. Mit dieser \u00c4nderung soll das Konzept der Meldepflicht klarer ausgestaltet und einer Empfehlung entsprochen werden, welche die Gafi in dem im Dezember 2016 ver\u00f6ffentlichten L\u00e4nderbericht zur Schweiz abgegeben hat. Abgesehen von diesem Punkt und davon, dass Berater f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen dem GwG unterstellt werden, tr\u00e4gt der Entwurf des Bundesrates auch den Beanstandungen der Gafi Rechnung, was Bargesch\u00e4fte beim Edelmetall- und Edelsteinhandel betrifft, und folgt der Empfehlung der Gafi, den Schwellenwert, ab dem die Sorgfaltspflicht gilt, von 100 000 Franken auf 15 000 Franken zu senken. Des Weiteren sind hinsichtlich der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten und der Aktualisierung von Kundendaten Pr\u00e4zisierungen vorgenommen worden. Der Entwurf des Bundesrates ber\u00fccksichtigt auch die Kritik der Gafi in Bezug auf den Eintrag ins Handelsregister von Vereinen, bei denen ein erh\u00f6htes Risiko besteht, dass sie zur Terrorismusfinanzierung benutzt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1536883200000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514975843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Finanzwesen|Strafrecht"}}