{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183704,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183704,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3704","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Erweiterung altrechtlicher Bauten und die Schaffung zus\u00e4tzlicher Wohnungen zulassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft vorzulegen, damit das Bundesgesetz \u00fcber die Zweitwohnungen so angepasst wird, dass bei der auf 30 Prozent der Hauptnutzfl\u00e4che beschr\u00e4nkten Erweiterung von altrechtlichen Wohnungen gleichzeitig die Schaffung von neuen Wohnungen zul\u00e4ssig ist. Ebenfalls soll das genannte Gesetz k\u00fcnftig auch bei einem Abbruch und Wiederaufbau eines betroffenen Objekts eine Erweiterung der Hauptnutzfl\u00e4che um 30 Prozent und die Schaffung zus\u00e4tzlicher Wohnungen zulassen.</p>","ReasonText":"<p>Die Hauptanliegen der Initianten der Zweitwohnungs-Initiative waren: keine neuen Zweitwohnungen auf der gr\u00fcnen Wiese, keine Kulturlandverschwendung und keine weitere Zersiedelung mit Zweitwohnungen. Daran soll auch nicht ger\u00fcttelt werden.</p><p>Ganz anders verh\u00e4lt es sich mit dem Altbestand, also den altrechtlichen Liegenschaften. Diese waren im Abstimmungskampf kein grosses Thema, weil man davon ausging, dass diese von der Initiative gar nicht betroffen w\u00e4ren. In der Umsetzung sieht man jetzt, dass das Zweitwohnungsgesetz vor allem in diesem Bereich weit \u00fcber das Ziel hinausschiesst.</p><p>Die seit Inkrafttreten des Gesetzes gemachten Erfahrungen zeigen, dass das heutige Zweitwohnungsgesetz die Nutzung der bestehenden altrechtlichen Liegenschaften \u00fcberm\u00e4ssig einschr\u00e4nkt. Dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften werden nicht get\u00e4tigt. Zus\u00e4tzliche Erstwohnungen k\u00f6nnten gebaut werden, wegen Abwanderung besteht aber oft keine Nachfrage. Folgerung: Die Bausubstanz zerf\u00e4llt. </p><p>Um dies zu verhindern, m\u00fcssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Investitionen in den Erhalt und Ausbau von bestehender, alter Bausubstanz sich einigermassen lohnen. Mit der Streichung der Einschr\u00e4nkung - sofern keine zus\u00e4tzlichen Wohnungen geschaffen werden - bei Artikel\u00a011 Absatz\u00a03 ZWG w\u00fcrde ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese richtige Richtung erfolgen. Mit zus\u00e4tzlichen Ferienwohnungen k\u00f6nnen Altliegenschaften effizienter genutzt werden, zus\u00e4tzliche \u00dcbernachtungen generiert und die Wertsch\u00f6pfung gesteigert werden, und dies alles ganz im Sinne des verdichteten Bauens gem\u00e4ss Raumplanungsgesetz.</p><p>Nicht einleuchtend ist zudem, dass bei Sanierungen eine Erweiterung der Hauptnutzfl\u00e4che zugelassen wird, bei einem Abbruch und dann unmittelbar folgenden Wiederaufbau allerdings nicht. Hier m\u00fcssen die gleichen Spielregeln gelten wie bei einer Sanierung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a011 des Zweitwohnungsgesetzes vom 20. M\u00e4rz 2015 (ZWG; SR 702) regelt die bauliche und nutzungsm\u00e4ssige \u00c4nderung von altrechtlichen Wohnungen, das heisst von Wohnungen, die am 11. M\u00e4rz 2012 rechtm\u00e4ssig bestanden oder rechtskr\u00e4ftig bewilligt waren. Nach Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 ZWG d\u00fcrfen solche Wohnungen im Rahmen der vorbestandenen Hauptnutzfl\u00e4che erneuert, umgebaut und wiederaufgebaut werden. Werden in diesem Rahmen zus\u00e4tzliche Wohnungen geschaffen, so k\u00f6nnen diese bewilligt werden, ohne dass eine Nutzungsbeschr\u00e4nkung als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung auferlegt werden muss. Absatz\u00a03 bezieht sich demgegen\u00fcber auf die Erweiterung bestehender altrechtlicher Wohnungen. Diese d\u00fcrfen innerhalb der Bauzonen um maximal 30 Prozent der am 11. M\u00e4rz 2012 vorbestehenden Hauptnutzfl\u00e4che erweitert werden, sofern dabei keine zus\u00e4tzlichen Wohnungen geschaffen werden.</p><p>Der Verfassungsartikel \u00fcber Zweitwohnungen, Artikel\u00a075b BV, beschr\u00e4nkt den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten wie auch an der f\u00fcr Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfl\u00e4che einer Gemeinde auf h\u00f6chstens 20 Prozent. Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 ZWG tr\u00e4gt dieser Vorgabe Rechnung, indem bei einer Erh\u00f6hung der Wohnungszahl nicht auch noch die Fl\u00e4che erweitert werden kann. Absatz\u00a03 dagegen l\u00e4sst zwar eine Fl\u00e4chenerweiterung zu, nicht aber eine Vergr\u00f6sserung der Wohnungszahl. Bei der betreffenden Regelung handelt es sich um einen politischen Kompromiss, der im Nationalrat gefunden wurde. Er geht an die Grenze dessen, was der Verfassungsartikel zul\u00e4sst.</p><p>Die Erf\u00fcllung der Motion h\u00e4tte zur Folge, dass die in Artikel\u00a011 ZWG mit Blick auf Artikel\u00a075b BV festgelegten Grenzen bez\u00fcglich Wohnfl\u00e4che bzw. bez\u00fcglich Wohnungsanzahl wegfallen w\u00fcrden. Der Bundesrat erachtet eine solche \u00c4nderung als verfassungswidrig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1534291200000)\/","SubmittedBy":"Candinas Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514712093)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}