{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183731,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183731,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3731","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Friedensf\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Menschenrechte durch Kriegsmaterialexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Die Schweizer Aussenpolitik soll laut Bundesverfassung, Artikel\u00a054, \"zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur F\u00f6rderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker sowie zur Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen\" beitragen. Wie will der Bundesrat diese Ziele mit Kriegsmaterialexporten \"nach L\u00e4ndern, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind\", erreichen?</p><p>2. Besteht ein Zusammenhang zwischen erfolgreicher internationaler Friedensf\u00f6rderung, der Bek\u00e4mpfung von Fluchtursachen und der Sicherheit der Schweiz? Welchen Einfluss \u00fcben darauf R\u00fcstungsexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder aus? Wer verifiziert, ob sie eingesetzt werden?</p><p>3. Flugabwehrsysteme f\u00fcr den N\u00e4chstbereich wie Skyguard oder f\u00fcr den Nahbereich wie Skyshield gelten teilweise als Verteidigungswaffen. Sch\u00fctzen sie aber Flugpl\u00e4tze, von denen aus Kampfjets Angriffe fliegen, so erh\u00f6hen sie die F\u00e4higkeit zur Offensive. Welche Fr\u00fcherkennungsinstrumente, welche Garantien und welche Verifikationsinstrumente gibt es, damit Flugabwehrsysteme allein die Defensive und niemals die Offensive st\u00e4rken?</p><p>4. Die Schweizer R\u00fcstungsindustrie baut nichts von strategischer Bedeutung: keine Kampfjets, keine Kampfpanzer, keine Abwehrsysteme auf mittlere und lange Distanz. Die meisten R\u00fcstungsg\u00fcter von halbwegs gr\u00f6sserer Bedeutung beschafft die Schweiz im Ausland. Sind R\u00fcstungsexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder ein geeignetes Mittel, um die L\u00fccken in der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz zu schliessen?</p><p>5. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle weist grosse Kontrolll\u00fccken nach. Steigt mit der Lockerung das Risiko, dass Schweizer R\u00fcstungsg\u00fcter noch \u00f6fter in die H\u00e4nde von Terroristen gelangen?</p><p>6. Die Haager Abkommen von 1907 verbieten dem neutralen Staat Lieferungen an Kriegf\u00fchrende aus staatlicher R\u00fcstungsproduktion und fordern Gleichbehandlung bei Lieferungen aus privater Produktion.</p><p>a. Gilt f\u00fcr die bundeseigene Ruag damit ein separates Recht?</p><p>b. Beliefert die Schweiz Saudi-Arabien, wird sie aufgrund des Gleichbehandlungsgebots dann auch dessen Kriegsgegnern Lieferungen anbieten?</p><p>7. Wird der Bundesrat angesichts der breitabgest\u00fctzten Opposition gegen eine weitere Lockerung der R\u00fcstungsexporte seinen Entscheid r\u00fcckg\u00e4ngig machen und die Kriegsmaterialverordnung wieder auf den Stand von 2009 bis 2014 zur\u00fcckf\u00fchren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a054 der Bundesverfassung besagt auch, dass der Bund sich f\u00fcr die Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der Schweiz und f\u00fcr ihre Wohlfahrt einsetzt. Durch die Bewilligungsvoraussetzungen in Artikel\u00a022 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) und deren Konkretisierung in Artikel\u00a05 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) wird die Einhaltung aller Ziele in Artikel\u00a054 der Bundesverfassung sichergestellt. Diese Schranke gilt auch weiterhin. Jede Kriegsmaterialausfuhr wird im Einzelfall im Lichte aller Bewilligungskriterien gepr\u00fcft und vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) im Einvernehmen mit dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) bewilligt, wenn keine Ablehnungsgr\u00fcnde dagegensprechen. Bei Uneinigkeit oder in F\u00e4llen von erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite entscheidet der Bundesrat.</p><p>2. Es wird auf die Antwort des Bundesrates vom 14. September 2018 auf die Motion der Fraktion der B\u00fcrgerlich-Demokratischen Partei 18.3395, \"Waffenexporte in der schweizerischen Asyl- und Migrationspolitik\", vom 28. Mai 2018 verwiesen.</p><p>3. Flugabwehrsysteme dienen dem Schutz von Personen, Infrastrukturen und Installationen am Boden und sind damit Elemente der Verteidigung.</p><p>Ob sie auch die Offensivkraft eines Landes st\u00e4rken, h\u00e4ngt einerseits von der Quantit\u00e4t und vom Einsatzspektrum der zu beschaffenden Systeme und andererseits vom sicherheitspolitischen Umfeld des Bestimmungslandes ab. Die Vereinbarkeit einer Kriegsmaterialausfuhr mit den Bewilligungskriterien wird vom Seco und von den zust\u00e4ndigen Stellen des EDA und unter allf\u00e4lligem Einbezug weiterer Bundesstellen, wie beispielsweise dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), im Rahmen der Gesuchsbeurteilung gepr\u00fcft.</p><p>4. Die Armee und andere Institutionen staatlicher Sicherheit sind auf das Vorhandensein von Wissen und F\u00e4higkeiten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz angewiesen, um insbesondere im Fall schwerwiegender politisch-milit\u00e4rischer Krisen r\u00fcstungstechnisch nicht vollst\u00e4ndig vom Ausland abh\u00e4ngig zu sein. Ausl\u00e4ndische R\u00fcstungsindustrien m\u00fcssten in einer Krisensituation in erster Priorit\u00e4t die Bed\u00fcrfnisse ihres Heimstaates und seiner Verb\u00fcndeten erf\u00fcllen. Den Bed\u00fcrfnissen eines neutralen Staates w\u00fcrde aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden weniger Bedeutung zugemessen. Da die Schweiz als neutraler Staat, der keiner Verteidigungsallianz angeh\u00f6rt, keinen Anspruch auf milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung durch andere Staaten hat, ist eine leistungsf\u00e4hige technologische und industrielle Basis von besonderer Bedeutung.</p><p>Mittlerweile ist wehrtechnische Autarkie f\u00fcr fast alle Staaten unerreichbar geworden. Aber auch ohne Autarkie anzustreben, st\u00e4rkt eine einheimische R\u00fcstungsindustrie die nationale Sicherheit. Erstens sinkt mit dem Ausmass an Selbstversorgung der Grad, zu dem die Schweiz im Krisenfall auf andere Staaten und ausl\u00e4ndische Unternehmen angewiesen w\u00e4re. Zweitens st\u00e4rkt eine einheimische wehrtechnische Industrie die Handlungsfreiheit der Schweiz dadurch, dass sie zu einem gewissen Grad eine einseitige Abh\u00e4ngigkeit durch gegenseitige Abh\u00e4ngigkeiten ersetzt. Diese \u00dcberlegungen stehen hinter dem Passus in Artikel\u00a01 KMG, wonach die Schweiz eine an die Bed\u00fcrfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazit\u00e4t aufrechterhalten k\u00f6nnen soll, soweit die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erf\u00fcllt und ihre aussenpolitischen Grunds\u00e4tze gewahrt sind. Eine einheimische wehrtechnische Industrie ist zudem auch f\u00fcr normale, nicht auf Krisen bezogene Zwecke n\u00fctzlich. Vertiefte r\u00fcstungstechnische Kenntnisse und F\u00e4higkeiten in der Schweiz tragen dazu bei, Bedeutung und Nutzen neuer Technologien f\u00fcr die Sicherheitsbed\u00fcrfnisse unseres Landes zu beurteilen. Zudem wird so Systemwissen im Inland erhalten. Dieses Wissen wird in der Betreuungsphase ben\u00f6tigt, die w\u00e4hrend der in unserem Land besonders langen Nutzungszeit besteht und im Rahmen der Entwicklung von Kampfwerterhaltungs- und Kampfwertsteigerungsprogrammen der Waffensysteme zum Tragen kommt. Der Verlust von sicherheitstechnischem Know-how w\u00fcrde sich auch bei der Abwicklung von Beschaffungsvorhaben, bei der Ausbildung, der Bereitstellung und beim Unterhalt von R\u00fcstungsmaterial bemerkbar machen, und es m\u00fcssten dazu vermehrt ausl\u00e4ndische Spezialisten beigezogen werden.</p><p>Weil eine v\u00f6llige r\u00fcstungstechnische Unabh\u00e4ngigkeit vom Ausland f\u00fcr die Schweiz kein realistisches Ziel ist, steht die Beherrschung ausgew\u00e4hlter Technologien im Vordergrund, die f\u00fcr die nationale Sicherheit als zentral erachtet werden. Ebenso m\u00fcssen in der Schweiz zur Unterst\u00fctzung einer einsatzf\u00e4higen Armee industrielle Kernf\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten vorhanden sein, damit die Industrie wesentliche Leistungen in Form von Betrieb, Instandhaltung, Werterhalt und Wertsteigerung f\u00fcr die Einsatz- und Durchhaltef\u00e4higkeit der Armeesysteme erbringen kann.</p><p>Die F\u00f6rderung dieser heimischen sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (Stib) und speziell der sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien l\u00e4sst sich \u00fcber verschiedene Instrumente beeinflussen: Beschaffung im Inland, Offsetgesch\u00e4fte, internationale Kooperation, anwendungsorientierte Forschung, Innovationsf\u00f6rderung, Informationsaustausch mit der Industrie und Exportkontrollpolitik.</p><p>Eine leistungsf\u00e4hige Stib erfordert wettbewerbsf\u00e4hige Rahmenbedingungen, welche es den Unternehmen erm\u00f6glichen, auch international konkurrenzf\u00e4hige Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Der Bund schafft mit seiner Gesetzgebung und Bewilligungspraxis im Bereich der Exporte von Kriegsmaterial sowie Dual-Use- und besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern unter Abw\u00e4gung v\u00f6lkerrechtlicher sowie aussen- und neutralit\u00e4tspolitischer Aspekte wesentliche Voraussetzungen dazu.</p><p>Nachdem die KMV in den letzten zehn Jahren im Ergebnis versch\u00e4rft wurde, insbesondere durch die Einf\u00fchrung von Ausschlusskriterien, hat sich nach mehreren Jahren Erfahrung gezeigt, dass die eingef\u00fchrten Bestimmungen punktuell angepasst werden m\u00fcssen, wenn das ebenfalls im Gesetz verankerte sicherheitspolitische Ziel mittel- bis langfristig nicht beeintr\u00e4chtigt werden soll. Diese Erkenntnis war bereits der Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Anpassung 2014 auf der Grundlage der Motion 13.3662. Vor demselben Hintergrund und auf der Grundlage der Initiative der Sicherheitspolitischen Kommission des St\u00e4nderates sowie einer Analyse der Situation der Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie hat sich der Bundesrat f\u00fcr eine Anpassung der KMV entschieden.</p><p>5. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Bericht vom 20. Juni 2018 best\u00e4tigt, dass sich das Seco bei seinen Bewilligungsabl\u00e4ufen an das KMG, die KMV sowie an die Auslegungspraxis des Bundesrates h\u00e4lt und die durch die EFK gepr\u00fcften Kriegsmaterialexporte aus dem Jahr 2016 alle korrekt beurteilt worden sind.</p><p>Die Empfehlung der EFK, mehr risikobasierte Firmenaudits in der Schweiz durchzuf\u00fchren, steht im Einklang mit den bereits eingeleiteten Bestrebungen, welche eine h\u00f6here Anzahl an \u00dcberpr\u00fcfungen vorsehen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Erm\u00f6glicht w\u00fcrde dies unter anderem durch eine bereits erfolgte Verschiebung von Ressourcen innerhalb des Leistungsbereichs und eine st\u00e4rker risikobasierte Ausgestaltung der Audits mit entsprechender Konzentration der Ressourcen. Dar\u00fcber hinaus ist festzuhalten, dass die EFK im Rahmen ihrer Kontrolle keinen Fall vorgefunden hat, der aufgrund einer ungen\u00fcgenden Kontrolle zu einer widerrechtlichen Ausfuhr gef\u00fchrt h\u00e4tte.</p><p>Zur\u00fcckzuweisen ist der Vorwurf, die Bewilligungsbeh\u00f6rden w\u00fcrden alle Kriegsmaterialausfuhren bewilligen. In dieser Hinsicht hat der Bericht massgebliche Informationen nicht wiedergegeben. Gem\u00e4ss Bericht der EFK wurden im Jahr 2016 29 Gesuche im Gesamtwert von 17 Millionen Franken beziehungsweise 0,01 Prozent des bewilligten Exportvolumens abgelehnt. Hinzu kommen 37 negativ beantwortete Voranfragen. Demgegen\u00fcber gibt der Bericht das Volumen dieser negativ beantworteten Voranfragen, welches sich auf 2,8 Milliarden Franken respektive </p><p>160 Prozent des schlussendlich bewilligten Exportvolumens bel\u00e4uft, nicht wieder. Insgesamt wurden also volumenm\u00e4ssig deutlich mehr Kriegsmaterialexporte verhindert als bewilligt. Da die Industrie in der Regel die Bewilligungspraxis gegen\u00fcber einzelnen L\u00e4ndern kennt, werden Gesuche ohne Aussicht auf Erfolg gar nicht erst gestellt, weshalb die formelle Ablehnungsquote tief ist. Ebenso wenig trifft es zu, dass in kritischen L\u00e4ndern nur ein kleiner Teil der gelieferten R\u00fcstungsg\u00fcter verifiziert werden konnte. So wurden beispielsweise in Mexiko alle Waffen, die man kontrollieren wollte, auch kontrolliert. Dies erfolgte f\u00fcr einen Teil der Waffen mittels physischer \u00dcberpr\u00fcfung, erg\u00e4nzt um eine detaillierte Fotodokumentation f\u00fcr die \u00fcbrigen Waffen. Dabei konnten sich die beteiligten Vertreter aus dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport vor Ort ein Bild der Lage machen und mit den Verantwortlichen der Partnerstaaten sprechen. Diese entsprechenden Erkenntnisse fliessen in die zuk\u00fcnftige Beurteilung ein.</p><p>Der Bundesrat hat am 15. Juni 2018 eine Aussprache \u00fcber die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung zur Gew\u00e4hrleistung der sicherheitspolitisch relevanten industriellen Kapazit\u00e4t in der Schweiz gef\u00fchrt und in der gleichen Sitzung den Bericht der EFK vom 25. Mai 2018 \u00fcber die Pr\u00fcfung der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial behandelt.</p><p>Die Ausfuhr von Kriegsmaterial wird auch nach der geplanten Verordnungsrevision einem restriktiven Bewilligungsregime unterstehen.</p><p>F\u00fcr eine Vielzahl der Staaten, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, bestehen R\u00fcstungsembargos. Ausfuhren in solche L\u00e4nder sind aufgrund der Embargogesetzgebung, welche als Spezialgesetz dem Kriegsmaterialgesetz vorgeht, jedenfalls ausgeschlossen (bspw. Jemen oder Syrien). Mit der geplanten Anpassung soll das Ausschlusskriterium f\u00fcr L\u00e4nder, welche auf ihrem Territorium in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, durch eine Ausnahmeregelung erg\u00e4nzt werden. Sie kann in Einzelf\u00e4llen erlauben, eine Differenzierung nach Waffenart und Endempf\u00e4nger vorzunehmen. Ob Grund zur Annahme besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird, wird durch das Seco und die zust\u00e4ndigen Stellen des EDA sowie je nach Bedarf von weiteren Bundesstellen gepr\u00fcft. Dessen ungeachtet kommt eine Bewilligung jedoch nur dann infrage, wenn auch alle \u00fcbrigen Bewilligungsvoraussetzungen gem\u00e4ss KMG und KMV erf\u00fcllt sind. So ist bei jedem Ausfuhrgesuch zu pr\u00fcfen, welche Konsequenzen dieses auf die Aufrechterhaltung des Friedens, die internationale Sicherheit und die regionale Stabilit\u00e4t hat. Weiter sind die Situation im Innern des Bestimmungslandes - namentlich die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten -, die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Verhalten des Bestimmungslandes gegen\u00fcber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, und die Haltung der L\u00e4nder, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen, zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Ausfuhrbewilligungen k\u00f6nnen zudem grunds\u00e4tzlich nicht erteilt werden, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Das Gleiche gilt, falls im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial gegen die Zivilbev\u00f6lkerung eingesetzt oder an einen unerw\u00fcnschten Endempf\u00e4nger weitergegeben wird.</p><p>Das Risiko, dass Schweizer R\u00fcstungsg\u00fcter an einen unerw\u00fcnschten Endempf\u00e4nger weitergeleitet werden, wird auch nach der Anpassung der Kriegsmaterialverordnung durch die Einzelfallbeurteilung von Ausfuhrgesuchen sowie durch Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen und Kontrollen vor Ort reduziert.</p><p>6. Die Ruag ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Sie untersteht wie jedes andere Schweizer Unternehmen dem Kriegsmaterialgesetz und damit derselben Exportkontrolle.</p><p>Das Haager Abkommen von 1907, welches die f\u00fcr die Schweiz geltenden neutralit\u00e4tsrechtlichen Bestimmungen enth\u00e4lt, ist lediglich auf internationale bewaffnete Konflikte anwendbar.</p><p>Gesuche f\u00fcr die Ausfuhr von Kriegsmaterial werden jedoch auch weiterhin zwingend abzulehnen sein, wenn das Bestimmungsland in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.</p><p>Saudi-Arabien ist nicht in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt. Deshalb findet auch das Neutralit\u00e4tsrecht keine Anwendung (siehe auch die Antwort des Bundesrates vom 16. September 2016 auf die Interpellation Friedl 16.3501 vom 16. Juni 2016, \"Ist Saudi-Arabien in Jemen in keinen bewaffneten Konflikt verwickelt?\").</p><p>Da Saudi-Arabien auch nicht in einen internen bewaffneten Konflikt auf seinem Territorium verwickelt ist, hat die geplante Revision keinen Einfluss auf die Bewilligungspraxis f\u00fcr Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien.</p><p>7. Es wird auf die Antwort des Bundesrates vom 14. September 2018 auf die Motion der BDP-Fraktion 18.3394, \"Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten\", vom 25. Mai 2018 verwiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1537488000000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537920000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|9|15|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514955223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1536624000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Menschenrechte"}}