{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183737,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183737,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3737","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Keine Waffenexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist unbestritten, dass Kriegsmaterial nur exportiert werden darf, wenn dies dem V\u00f6lkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Zur Aussenpolitik geh\u00f6ren auch die humanit\u00e4re Tradition und die Neutralit\u00e4t, die im Ausland zu Recht einen guten Ruf geniessen. Dem m\u00fcssen wir Sorge tragen. Waffenexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder lassen sich damit nicht vereinbaren. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie vereinbart er das Legislaturziel, sich als Verfechterin des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und neutrale Mediatorin zwischen Konfliktparteien und f\u00fcr die Friedenserhaltung sowie Stabilit\u00e4t in der Welt einsetzen zu wollen, mit der Absicht, Kriegsmaterial auch an Staaten zu liefern, die in einem internen bewaffneten Konflikt stehen?</p><p>2. Der Bundesrat macht wirtschaftliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Lockerung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) geltend. Wie erkl\u00e4rt er dies in Anbetracht, dass das BIP letztes Quartal zum f\u00fcnften Mal in Folge \u00fcberdurchschnittlich (plus 0,7 Prozent) expandierte und die Warenexporte dementsprechend wuchsen? Auch die Kriegsmaterialexporte bewegen sich im Vergleich zu fr\u00fcheren Jahren auf einem hohen Niveau und sind gem\u00e4ss Seco-Zahlen seit den 1990er Jahren insgesamt gestiegen.</p><p>3. Wie will er sicherstellen, dass Waffen in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4ndern nicht f\u00fcr v\u00f6lkerrechtswidrige Eins\u00e4tze - und sei es subsidi\u00e4r - eingesetzt werden?</p><p>4. Wie will er konkret verhindern, dass Kriegsmaterial in die H\u00e4nde von Drittstaaten oder Terroristen gelangt?</p><p>5. Wie will er konkret Kontrollen in L\u00e4ndern durchf\u00fchren, in denen bewaffnete Konflikte herrschen?</p><p>6. Der Bundesrat m\u00f6chte, dass der Aufrechterhaltung einer auf die Bed\u00fcrfnisse der Landesverteidigung ausgerichteten industriellen Kapazit\u00e4t auch bei der Beurteilung von konkreten Gesch\u00e4ften Rechnung getragen wird. Wie will er das erreichen, wenn nicht indem er bez\u00fcglich der Beurteilung der Risiken eines Gesch\u00e4fts Abstriche macht und damit Missbr\u00e4uche in Kauf nimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. WBF, EDA und VBS haben die vorgesehene Verordnungsanpassung im Lichte des zitierten Legislaturziels gepr\u00fcft und sind zum Schluss gekommen, dass die Revision damit vereinbar ist.</p><p>Die Legislaturziele sehen gleichzeitig vor, dass die Schweiz die Sicherheit ihrer Bev\u00f6lkerung gew\u00e4hrleisten kann - namentlich muss auch auf unvorhersehbare Ereignisse reagiert werden k\u00f6nnen. Der in diesem Zusammenhang verabschiedete Sicherheitspolitische Bericht 2016 h\u00e4lt explizit fest, dass die Schweiz \"so viel wie realistisch m\u00f6glich\" selbst f\u00fcr die eigene Sicherheit sorgt und dass sie daf\u00fcr \u00fcber eigene Mittel und F\u00e4higkeiten verf\u00fcgen muss - auch im Bereich der Armee. Ihre Versorgungssicherheit h\u00e4ngt im Ernstfall nicht zuletzt von der sicherheitsrelevanten Schweizer Technologie- und Industriebasis (Stib) sowie der Kooperation dieser Stib mit ausl\u00e4ndischen Forschungsinstitutionen und R\u00fcstungsunternehmen ab. Ohne Exporte ist diese Industriebasis, deren Aufrechterhaltung im Zweckartikel des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) vorgegeben wird, jedoch nicht \u00fcberlebensf\u00e4hig.</p><p>Mittlerweile ist wehrtechnische Autarkie f\u00fcr fast alle Staaten unerreichbar geworden. Aber auch ohne Autarkie anzustreben, st\u00e4rkt eine einheimische R\u00fcstungsindustrie die nationale Sicherheit. Erstens sinkt mit dem Ausmass an Selbstversorgung der Grad, zu dem die Schweiz im Krisenfall auf andere Staaten und ausl\u00e4ndische Unternehmen angewiesen w\u00e4re. Zweitens st\u00e4rkt eine einheimische wehrtechnische Industrie die Handlungsfreiheit der Schweiz dadurch, dass sie zu einem gewissen Grad eine einseitige Abh\u00e4ngigkeit durch gegenseitige Abh\u00e4ngigkeiten ersetzt. Diese \u00dcberlegungen stehen hinter dem Passus in Artikel\u00a01 KMG, wonach die Schweiz eine an die Bed\u00fcrfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazit\u00e4t aufrechterhalten k\u00f6nnen soll, soweit die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erf\u00fcllt und ihre aussenpolitischen Grunds\u00e4tze gewahrt sind. Eine einheimische wehrtechnische Industrie ist zudem auch f\u00fcr normale, nicht auf Krisen bezogene Zwecke n\u00fctzlich. Vertiefte r\u00fcstungstechnische Kenntnisse und F\u00e4higkeiten in der Schweiz tragen dazu bei, Bedeutung und Nutzen neuer Technologien f\u00fcr die Sicherheitsbed\u00fcrfnisse unseres Landes zu beurteilen. Zudem wird so Systemwissen im Inland erhalten. Dieses Wissen wird in der Betreuungsphase ben\u00f6tigt, die w\u00e4hrend der in unserem Land besonders langen Nutzungszeit besteht und im Rahmen der Entwicklung von Kampfwerterhaltungs- und Kampfwertsteigerungsprogrammen der Waffensysteme zum Tragen kommt. Der Verlust von sicherheitstechnischem Know-how w\u00fcrde sich auch bei der Abwicklung von Beschaffungsvorhaben, bei der Ausbildung, der Bereitstellung und beim Unterhalt von R\u00fcstungsmaterial bemerkbar machen, und es m\u00fcssten dazu vermehrt ausl\u00e4ndische Spezialisten beigezogen werden.</p><p>Weil eine v\u00f6llige Unabh\u00e4ngigkeit vom Ausland f\u00fcr die Schweiz kein realistisches Ziel ist, steht die Beherrschung ausgew\u00e4hlter Technologien im Vordergrund, die f\u00fcr die nationale Sicherheit zentral sind. Ebenso m\u00fcssen in der Schweiz zur Unterst\u00fctzung einer einsatzf\u00e4higen Armee industrielle Kernf\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten vorhanden sein, damit die Industrie wesentliche Leistungen in Form von Betrieb, Instandhaltung, Werterhalt und Wertsteigerung f\u00fcr die Einsatz- und Durchhaltef\u00e4higkeit der Armeesysteme erbringen kann.</p><p>2. Der Bundesrat macht vor allem auch sicherheitspolitische Bedenken geltend. Der Absatz der Schweizer R\u00fcstungsindustrie (Inland und Ausland) ist gering und tendenziell abnehmend. Aus Sicht der Industrie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Export unsicher und wurden in den letzten zehn Jahren im Ergebnis, insbesondere durch die Einf\u00fchrung von Ausschlusskriterien, versch\u00e4rft. Diverse Unternehmen haben als Folge Kapazit\u00e4tsverlagerungen ins nahe Ausland umgesetzt oder planen solche. Dies schw\u00e4cht die sicherheitspolitisch notwendige Industriebasis.</p><p>Die genannte Seco-Statistik bildet die einzelnen Jahre zu laufenden Preisen ab und ist deshalb nicht inflationsbereinigt. Seit den 1990er Jahren betr\u00e4gt diese rund 30 Prozent. Inflationsbereinigt entsprechen die Kriegsmaterialausfuhren im Jahre 2017 ziemlich genau denjenigen von 1990. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz (BIP) ist im selben Zeitraum inflationsbereinigt aber zirka um den Faktor 1,5 gewachsen.</p><p>3.-5. F\u00fcr eine Vielzahl der Staaten, die in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, bestehen R\u00fcstungsembargos. Ausfuhren an solche L\u00e4nder sind aufgrund der Embargogesetzgebung, welche als Spezialgesetz dem Kriegsmaterialgesetz vorgeht, ausgeschlossen (bspw. Jemen oder Syrien). Daran \u00e4ndert auch die vorgesehene Anpassung der KMV nichts.</p><p>Das Risiko, dass Schweizer Kriegsmaterial in einem bewaffneten Konflikt zum Einsatz kommen k\u00f6nnte, wird im Rahmen der Einzelfallpr\u00fcfung von Ausfuhrgesuchen durch das Seco und das EDA beurteilt. Die Botschaft vor Ort, Kooperationsb\u00fcros und weitere Dienststellen wie der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) k\u00f6nnen bei Bedarf in die Beurteilung involviert werden. Je nach Ergebnis dieser Beurteilung wird ein Ausfuhrgesuch abgelehnt.</p><p>Die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts durch das Bestimmungsland ist bereits heute Bestandteil der Gesuchspr\u00fcfung. Ebenso muss ein Ausfuhrgesuch zwingend abgelehnt werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial an einen unerw\u00fcnschten Endempf\u00e4nger weitergegeben wird. Diese Bewilligungskriterien werden von der vom Bundesrat vorgesehenen Verordnungsanpassung nicht tangiert. An die Seite einer sorgf\u00e4ltigen Gesuchspr\u00fcfung treten im Falle einer Bewilligung schliesslich Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen und Kontrollen vor Ort (Post-shipment Verification, PSV).</p><p>Das Seco hat bereits PSV in L\u00e4ndern, die in interne bewaffnete Konflikte verwickelt sind, durchgef\u00fchrt (z. B. Thailand und Pakistan). Nach L\u00e4ndern mit Konflikten wie derzeit in Syrien und Jemen k\u00f6nnten auch mit der vom Bundesrat vorgesehenen Verordnungsanpassung keine Kriegsmaterialausfuhren bewilligt werden. Entsprechend m\u00fcssen dort auch keine PSV durchgef\u00fchrt werden.</p><p>6. Die Ausfuhr von Kriegsmaterial wird auch nach der geplanten Verordnungsrevision einem restriktiven Bewilligungsregime unterstehen.</p><p>F\u00fcr eine Vielzahl der Staaten, die in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, bestehen R\u00fcstungsembargos. Ausfuhren an solche L\u00e4nder sind aufgrund der Embargogesetzgebung, welche als Spezialgesetz dem Kriegsmaterialgesetz vorgeht, ausgeschlossen (bspw. Jemen oder Syrien).</p><p>Mit Bezug auf das neu zu ber\u00fccksichtigende Bewilligungskriterium kommt eine Bewilligung nur dann infrage, wenn auch alle \u00fcbrigen Bewilligungsvoraussetzungen gem\u00e4ss KMG und KMV erf\u00fcllt sind. So ist bei jedem Ausfuhrgesuch zu pr\u00fcfen, welche Konsequenzen dieses auf die Aufrechterhaltung des Friedens, die internationale Sicherheit und die regionale Stabilit\u00e4t hat. Weiter sind die Situation im Innern des Bestimmungslandes - namentlich die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten -, die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Verhalten des Bestimmungslandes gegen\u00fcber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, und die Haltung der L\u00e4nder, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen, zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Ausfuhrbewilligungen sind ausgeschlossen, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Sie k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nicht erteilt werden, wenn das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Das Gleiche gilt, falls im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial gegen die Zivilbev\u00f6lkerung eingesetzt oder an einen unerw\u00fcnschten Endempf\u00e4nger weitergegeben wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund soll die Aufrechterhaltung einer auf die Bed\u00fcrfnisse der Landesverteidigung ausgerichteten industriellen Kapazit\u00e4t wie alle anderen Bewilligungskriterien Einfluss in die Beurteilung von konkreten Gesch\u00e4ften finden. Die hierzu erforderliche Gesamtw\u00fcrdigung im Lichte der Bewilligungskriterien wird im Einvernehmen mit dem EDA und in gewissen F\u00e4llen auch unter Einbezug weiterer Stellen erfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1537488000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537920000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514545067)\/","SubmissionDate":"\/Date(1536710400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}