{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183750,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183750,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3750","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Verst\u00e4rkte Regulierung der EU im Bereich der internationalen Rheinschifffahrt. Interessenwahrung der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die Entwicklung des Rheinregimes der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt (ZKR), gut zehn Jahre nach Vorlage des Berichtes zur Schifffahrtspolitik des Bundes, mit den damaligen Zielen f\u00fcr die Rheinschifffahrt darstellt. Darin soll der Bundesrat aufzeigen, welche Strategie er - vor dem Hintergrund einer st\u00e4rkeren Regulierung des Binnenschifffahrtsrechts auf EU-Ebene mit der Folge, dass die Schweiz immer mehr zum Drittstaat zur\u00fcckgestuft wird, trotz des v\u00f6lkerrechtlichen Rheinregimes - zur Interessenwahrung der Schweiz f\u00fcr die zuk\u00fcnftige institutionelle Zusammenarbeit mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) verfolgt.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Bildung des europ\u00e4ischen Ausschusses Cesni (Comit\u00e9 europ\u00e9en pour l'\u00e9laboration de standards dans le domaine de la navigation int\u00e9rieure), als Folge der Verwaltungsvereinbarung \u00fcber die Zusammenarbeit zwischen der ZKR und der GD Move der Europ\u00e4ischen Kommission, wurde die gemeinsame Festlegung und Empfehlung von Sicherheitsstandards in der Rheinschifffahrt institutionalisiert. Mit \u00dcbergang einzelner, durch die Mannheimer Akte garantierter Rechtsetzungskompetenzen von der ZKR zur EU wird die Schweiz sowohl im Legislativprozess als auch bei bestimmten Vollzugsaufgaben zum Drittstaat degradiert (sichtbar am Beispiel der Richtlinie (EU) 2017/2397). Der Paradigmenwechsel im Rheinregime, auch feststellbar in Anerkennungsmechanismen nach Zusatzprotokoll 7 der Mannheimer Akte, steht im Widerspruch zu den Bestrebungen des Bundes gem\u00e4ss Bericht zur Schifffahrtspolitik, wonach die Mitwirkung der Schweiz in den internationalen Gremien f\u00fcr die Rheinschifffahrt verst\u00e4rkt und aufmerksam beobachtet werden m\u00fcsste, um der starken Abh\u00e4ngigkeit der Rheinschifffahrt von internationalen Abkommen gerecht zu werden.</p><p>Der Bericht soll folgende Punkte beinhalten:</p><p>1. Auswirkung der \u00c4nderung im Rheinregime (Bereich der Mannheimer Akte) auf wirtschaftlicher und politischer Ebene der Schweiz;</p><p>2. Folgeabsch\u00e4tzung des Einflusses der EU in Kompetenzbereichen der ZKR und damit Vertr\u00e4glichkeit mit der Wahrung der Zugangsrechte der Schweiz aus dem internationalen V\u00f6lkerrechtsvertrag Mannheimer Akte;</p><p>3. Sicherstellung des einheitlichen Vollzugs des bisherigen Rheinschifffahrtsrechts auch f\u00fcr die Schweiz (Verhinderung der R\u00fcckstufung als Drittstaat);</p><p>4. Sicherstellung des Fortbestands und St\u00e4rkung der schweizerischen Mitwirkung in internationalen Gremien zur Rheinschifffahrt (ZKR und EU).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zwischen der Zentralkommission f\u00fcr Rheinschifffahrt (ZKR) und der Europ\u00e4ischen Union (EU) besteht eine langj\u00e4hrige Tradition der Zusammenarbeit. Der Generaldirektor f\u00fcr Mobilit\u00e4t und Verkehr der Europ\u00e4ischen Kommission und der Generalsekret\u00e4r der ZKR hatten sowohl im Jahr 2003 als auch 2013 je eine Verwaltungsvereinbarung zur St\u00e4rkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel besteht in der Gew\u00e4hrleistung eines optimalen Funktionierens des Binnenschifffahrtsmarktes auf gesamteurop\u00e4ischer Ebene und der Beseitigung fortbestehender Hemmnisse.</p><p>Die Konsequenz der unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeiten der ZKR und der EU besteht darin, dass in Europa zwei Rechtssysteme in der Binnenschifffahrt existieren: einerseits auf dem Rhein und andererseits auf allen anderen europ\u00e4ischen Fl\u00fcssen. Die gemeinsame Festlegung von Standards hat zu einer Ann\u00e4herung der beiden Rechtssysteme gef\u00fchrt bei gleichzeitiger Wahrung der jeweiligen Kompetenzen. </p><p>Im Europ\u00e4ischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Cesni) sind die ZKR-Staaten und die interessierten EU-Staaten als Mitglieder sowie Serbien und die Ukraine als Beobachter vertreten. Dank ihrer Mitgliedschaft bei der ZKR nimmt die Schweiz als Vollmitglied bei Cesni teil. Das Sekretariat von Cesni wird von der ZKR gef\u00fchrt, ebenso dessen Betreuung. Die Standards werden mit einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder angenommen. Die Schweiz verf\u00fcgt somit \u00fcber ein Vetorecht. Dadurch ist gew\u00e4hrleistet, dass die Schweiz ihre Interessen wahren kann. Weder ihr Zugang zur Rheinschifffahrt noch ihre Kompetenzen im Gesetzgebungsprozess sind tangiert. Alle in Cesni vertretenen Mitglieder m\u00fcssen die dort erarbeiteten Bestimmungen umsetzen. Der Vollzug bietet bislang keine Probleme. EDA, UVEK und SRH sind diesbez\u00fcglich im Gespr\u00e4ch und \u00fcberzeugt, dass in diesem Rahmen eine f\u00fcr alle Akteure befriedigende L\u00f6sung gefunden werden kann.</p><p>Die im Rahmen von Cesni erarbeiteten rechtlichen Bestimmungen m\u00fcssen in zwei separaten Verfahren sowohl von der Europ\u00e4ischen Kommission als auch von der ZKR parallel genehmigt werden. Die in Cesni vorbereiteten Rechtsbestimmungen k\u00f6nnen sich an EU-Regeln anlehnen, sind aber formalrechtlich auch solche der ZKR. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass gerade im Bereich der schiffbaulichen Vorschriften die neuen europ\u00e4ischen Bestimmungen praktisch vollumf\u00e4nglich denjenigen der ZKR entsprechen. Dass die innerhalb von Cesni geschaffenen Regeln auch vermehrt vom EU-Recht beeinflusst werden, ist zudem nicht a priori von Nachteil. Eine Vereinheitlichung der Regeln in der internationalen Binnenschifffahrt auf europ\u00e4ischer Ebene ist f\u00fcr alle von Nutzen, auch f\u00fcr die Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die tripartite schweizerische Delegation bei der ZKR bew\u00e4hrt hat. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) stellt die Delegationsleitung und ist f\u00fcr politische und rechtliche Belange zust\u00e4ndig. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) betreut die nautisch-technischen Belange, die polizeilichen Schifffahrtsregeln sowie die Umsetzung der ZKR-Regeln in nationales Recht, wo dies notwendig ist. Die Schweizerischen Rheinh\u00e4fen sind zust\u00e4ndig f\u00fcr Berufsbildungs- und Patentfragen sowie f\u00fcr deren rechtskonforme Anwendung. Es besteht aus Sicht des Bundesrates kein Grund, diese Aufgabenteilung zu \u00e4ndern.</p><p>Der Bundesrat erkennt weder auf wirtschaftlicher noch auf politischer Ebene eine \u00c4nderung im Rheinregime. Am 17. Oktober 2018 wurde in Mannheim im Rahmen einer eint\u00e4gigen Jubil\u00e4umsfeier der 150 Jahre der Mannheimer Akte gedacht. S\u00e4mtliche Mitgliedstaaten der ZKR hoben die Bedeutung der Mannheimer Akte f\u00fcr die Rheinschifffahrt hervor und bekr\u00e4ftigten deren uneingeschr\u00e4nkte Anwendung zum Wohl der Rheinschifffahrt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685923200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809677877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1536710400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Verkehr"}}