{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183775,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183775,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3775","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"KVG. Fehlerhafte Rechnungen zulasten der Pr\u00e4mien- und Steuerzahler vermeiden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) derart zu \u00e4ndern, dass bei systematisch zu hohen Rechnungen ein Intransparenzabzug erlassen werden kann. Der Abzug ist zeitlich zu befristen und so abzustufen, dass Wiederholungsf\u00e4lle h\u00e4rter bestraft werden. Die Beschwerdem\u00f6glichkeit ans Verwaltungsgericht soll f\u00fcr die notwendige Rechtssicherheit sorgen.</p>","ReasonText":"<p>Eine neue Studie zeigt, dass die Rechnungen im KVG durchschnittlich um \u00fcber 10 Prozent oder 28 Franken zu hoch ausfallen. Bei 107 Millionen Rechnungen ergibt das den erschreckend hohen Betrag von 3 Milliarden Franken. Bisher gibt es keine Anreize, um auf eine korrekte Rechnungsstellung hinzuwirken. Die hohe Fehlerquote bei den eingegangenen Rechnungen ist wohl zum gr\u00f6sseren Teil mit Fahrl\u00e4ssigkeit als mit unlauteren Absichten verbunden. Sie d\u00fcrfte v. a. darin begr\u00fcndet sein, dass falsche Rechnungen zulasten der Krankenversicherung f\u00fcr die Leistungserbringer keinerlei negative Konsequenzen haben. Selbst gegen schwarze Schafe, die systematisch zu hohe Rechnungen stellen, kann nichts unternommen werden, ausser die Rechnung aufs korrekte Niveau zu korrigieren, was aber wiederum mit hohen administrativen Kosten zulasten der Pr\u00e4mienzahler verbunden ist. Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die Pr\u00e4mien- und Steuerzahler, welche die Kontrolle der fehlerhaften Rechnungen bezahlen m\u00fcssen, sowie die korrekt abrechnenden Leistungserbringer. Solange Leistungserbringer, die systematisch fehlerhafte bzw. \u00fcberh\u00f6hte Rechnungen einreichen, finanziell nur gewinnen k\u00f6nnen, wird sich die Qualit\u00e4t der Rechnungsstellung nicht verbessern. Um die hohe Fehlerquote, mitunter die unlautere Umsatzmaximierung zulasten der Pr\u00e4mien- und Steuerzahler, einzud\u00e4mmen, braucht es deshalb neue Massnahmen im KVG. Das Ziel sollte es sein, dass die fehlerhaften oder systematisch \u00fcberh\u00f6hten Rechnungen bereits durch den pr\u00e4ventiven Charakter der neuen Sanktionsm\u00f6glichkeiten zur\u00fcckgehen, m\u00f6glichst ohne dass diese \u00fcberhaupt angewendet werden m\u00fcssen. Der Abzug k\u00f6nnte z. B. so ausgestaltet werden, dass ab einer bestimmten Fehlerquote w\u00e4hrend sechs Monaten vom korrekten Total zus\u00e4tzlich 10 Prozent der zu hoch in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge abgezogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Zielsetzung, dass die Transparenz bei der Rechnungsstellung erh\u00f6ht und die Rechnungskontrolle verst\u00e4rkt wird. Die Versicherer sind bereits heute gesetzlich verpflichtet, Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen durchzuf\u00fchren. Die geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) stellen ihnen entsprechend ein Instrumentarium zur Verf\u00fcgung; dieses gilt es aber noch besser zu nutzen und zu intensivieren. Das Instrumentarium beinhaltet auch Sanktionsmassnahmen, welche gegen fehlerhaft abrechnende Leistungserbringer ergriffen werden k\u00f6nnen. Nach Artikel\u00a059 Absatz\u00a01 KVG umfassen die bereits bestehenden Sanktionsm\u00f6glichkeiten die Verwarnung (Bst. a), die g\u00e4nzliche oder teilweise R\u00fcckerstattung der Honorare, welche f\u00fcr nichtangemessene Leistungen bezogen wurden (Bst. b), eine Busse (Bst. c) oder im Wiederholungsfall den vor\u00fcbergehenden oder definitiven Ausschluss von der T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bst. d). Ausserhalb des KVG besteht zudem die M\u00f6glichkeit, strafrechtlich gegen absichtlich falsch abrechnende Leistungserbringer vorzugehen. Damit Leistungserbringer, welche systematisch fehlerhaft abrechnen, sanktioniert werden k\u00f6nnen, bedarf es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens aufseiten der Versicherer.</p><p>Das Thema der Rechnungskontrolle wurde in der vom Bundesrat am 14. September 2018 verabschiedeten Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des KVG \"Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung - Paket 1\" aufgenommen, wobei die Pflicht zur Zustellung einer Rechnungskopie an die versicherte Person im Tiers payant vorgeschlagen wird und auf zus\u00e4tzliche gesetzliche Regelungen im Moment verzichtet werden soll. Die Expertengruppe hat in ihrem Bericht vom 24. August 2017 \"Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung\" als Massnahme die Schaffung einer unabh\u00e4ngigen Rechnungskontrollbeh\u00f6rde vorgeschlagen. Davon hat der Bundesrat in einem ersten Schritt abgesehen, dies zugunsten einer Intensivierung der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer in diesem Bereich.</p><p>Das vorgeschlagene Instrument des Intransparenzabzuges ist mit sehr vielen offenen Fragen verbunden. So m\u00fcsste insbesondere gekl\u00e4rt sein, was eine zu hohe Rechnung ist. Aus der vom Motion\u00e4r erw\u00e4hnten Studie geht hervor, dass Rechnungen aus sehr unterschiedlichen Gr\u00fcnden beanstandet werden, weil beispielsweise keine Versicherungsdeckung besteht, eine irrt\u00fcmliche oder fehlerhafte Tarifanwendung erfolgt ist oder weil missbr\u00e4uchlich eine zu hohe Rechnung ausgestellt worden ist. Es droht entsprechend die Gefahr von zahlreichen Umsetzungsschwierigkeiten und Rechtsstreitigkeiten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher als vordringlich, den bestehenden gesetzlichen Rahmen auszusch\u00f6pfen und die St\u00e4rkung und Intensivierung der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle mit den aktuell vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung und der Intensivierung der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer in diesem Bereich zu erreichen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Brand Heinz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102561537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}