{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183790,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183790,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3790","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Umgang mit Trinkgeldern in Zeiten starker Zunahme des Gebrauchs elektronischer Zahlungsmittel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, ob die Rechtssicherheit bez\u00fcglich Trinkgelder in Bezug auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Steuern, Lohnfortzahlung usw. noch gegeben ist oder welcher Handlungsbedarf besteht. Dies vor dem Hintergrund, dass die elektronischen Zahlungsmittel immer mehr zunehmen und sich Fragen stellen, wie in diesen F\u00e4llen mit Trinkgeldern umgegangen werden soll.</p>","ReasonText":"<p>Bisher wurden Trinkgelder, unabh\u00e4ngig ob in der Gastronomie, Hotellerie, Taxi usw., in der Regel in bar f\u00fcr eine gute Dienstleistung gegeben. Die H\u00f6he der Trinkgelder konnte in der Regel nicht genau beziffert werden. Steuer\u00e4mter machten deshalb punktuell bei den Arbeitnehmern, welche in Branchen arbeiten, wo Trinkgelder einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen k\u00f6nnen, eine Aufrechnung anhand eines Erfahrungswertes. In Zukunft wird es immer mehr m\u00f6glich sein, die effektive H\u00f6he der Trinkgelder zu beziffern, da sie auf dem Kreditkartenterminal separat eingegeben werden m\u00fcssen. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass sie dann der Person konkret immer zugeordnet werden k\u00f6nnen. Ich meine, dass die heutige Praxis resp. vorhandene Vorgaben nicht zukunftstr\u00e4chtig sind resp. eine \u00dcberpr\u00fcfung zum heutigen Zeitpunkt sinnvoll ist, weil dann gen\u00fcgend Zeit bleibt, sinnvolle, unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen zu finden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Einkommenssteuern gilt der Grundsatz, dass s\u00e4mtliche einmaligen und wiederkehrenden Eink\u00fcnfte steuerbar sind. Auch Trinkgelder stellen steuerbare Eink\u00fcnfte dar. Dies wird im Bereich der unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit in Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) ausdr\u00fccklich festgehalten und gilt in analoger Weise auch f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit. Dieser Grundsatz wird f\u00fcr die Zwecke der unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit in der Wegleitung der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Ausf\u00fcllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung konkretisiert. Demnach hat der Arbeitgeber auf dem Lohnausweis auch die Trinkgelder zu deklarieren, dies jedoch nur dann, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Die Praxis der kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden, pauschale und branchenspezifische Aufrechnungen in moderater H\u00f6he vorzunehmen, hat sich bew\u00e4hrt, zumal h\u00e4ufig die H\u00f6he der oft bar vereinnahmten Trinkgelder nicht mittels Beleg nachgewiesen werden kann oder auch nicht entsprechend auf dem Lohnausweis aufgef\u00fchrt ist. Der belegm\u00e4ssige Nachweis der H\u00f6he von vereinnahmten Trinkgeldern durch den Steuerpflichtigen steht jedoch nach wie vor offen. </p><p>Die Mehrwertsteuer ist auf den Trinkgeldern dann geschuldet, wenn diese dem Leistungserbringer (Arbeitgeber) zukommen. Soweit das Trinkgeld direkt dem Personal zukommt, unterliegt es der Mehrwertsteuer nicht. Auch dazu hat die ESTV eine entsprechende Praxisanweisung publiziert. </p><p>F\u00fcr die Zwecke der AHV, IV und EO geh\u00f6ren Trinkgelder nur insoweit zum massgebenden Lohn, als sie einen wesentlichen Teil des Lohnes darstellen. Dieser Grundsatz findet sich auf Gesetzesstufe (vgl. Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 3 Abs. 1 IVG und Art. 11 Abs. 1 EOG) und wird sowohl auf Verordnungsstufe wie auch in einer entsprechenden Wegleitung des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen \u00fcber den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO konkretisiert. </p><p>Es ist festzuhalten, dass in s\u00e4mtlichen im Postulat erw\u00e4hnten Bereichen die Benutzung elektronischer Zahlungsmittel dazu f\u00fchren kann, dass Trinkgelder der dienstleistungserbringenden Person genauer zugeordnet, einfacher belegt und besser beziffert werden k\u00f6nnen. Dies ist sowohl f\u00fcr die Zwecke der beteiligten Steuer- und AHV-Beh\u00f6rden wie auch aus Sicht der steuerpflichtigen Personen zu begr\u00fcssen und entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen lassen die Ber\u00fccksichtigung des elektronischen Zahlungsverkehrs bereits heute zu. Die erw\u00e4hnten Wegleitungen und Praxisanweisungen k\u00f6nnen bei Bedarf zudem ohne Weiteres zeitnah und sachgerecht an k\u00fcnftige Entwicklungen angepasst werden. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund des klaren Wortlauts der jeweiligen Regelungen die Rechtssicherheit bei der Behandlung von Trinkgeldern gegeben ist. Er sieht daher keinen Bedarf f\u00fcr eine weiter gehende \u00dcberpr\u00fcfung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1540944000000)\/","SubmittedBy":"Quadranti Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|34|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515279703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537315200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}