{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183796,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183796,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3796","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Breitere Fahrzeuge, gef\u00e4hrlichere Verkehrsverh\u00e4ltnisse","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Norm \"Geometrisches Normalprofil\", die vielen weiteren Normen zugrunde liegt, soll aufgrund der gr\u00f6sseren Fahrzeugbreiten angepasst werden. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass die einzelnen Fahrstreifen bzw. die gesamte Fahrbahn verbreitert werden. Im Siedlungsgebiet bestehen schon heute oft enge Verh\u00e4ltnisse. Eine Anpassung der Fahrbahnbreiten h\u00e4tte erhebliche Auswirkungen, z. B. die Verschm\u00e4lerung der Gehfl\u00e4chen, das Weglassen von Radstreifen, die Enteignung und Beanspruchung von Vorg\u00e4rten, den Abbruch von Geb\u00e4uden und andere mehr. </p><p>Breitere Fahrbahnen haben damit relevante Auswirkungen auf das Ortsbild und damit auf die Aufenthaltsqualit\u00e4t und die Identifikation der Bev\u00f6lkerung mit dem Ort.</p><p>Es ist auch bekannt, dass die Fahrbahnbreite sich auf die gefahrene Geschwindigkeit auswirkt. Auf breiteren Strassen wird schneller gefahren. Damit ergeben sich relevante Verkehrssicherheitsprobleme.</p><p>Viele Fahrzeugk\u00e4uferinnen und Fahrzeugk\u00e4ufer sind sich nicht bewusst, dass sie ein Fahrzeug kaufen, das breiter ist als der Standard gem\u00e4ss \"Geometrisches Normalprofil\", und sie dadurch in verschiedenen Verkehrssituationen eingeschr\u00e4nkt werden. Auf vielen bestehenden Parkfeldern k\u00f6nnen breite Fahrzeuge beispielsweise nicht abgestellt werden, da sie \u00fcber das Parkfeld hinausragen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Sieht er in den breiteren Fahrzeugen im inner\u00f6rtlichen Verkehr einen volkswirtschaftlichen Nutzen?</p><p>2. Wie hoch sind die volkswirtschaftlichen Lasten, wenn in Bund, Kantonen und Gemeinden die Strassen breiter und die Felder der Parkierungsanlagen vergr\u00f6ssert werden m\u00fcssen und daf\u00fcr Land erworben werden muss (Baukosten, Landerwerb, zus\u00e4tzlicher Unterhalt unter anderem)?</p><p>3. Wie viel Land m\u00fcsste in Stadt und Land erworben werden, sollten die Fl\u00e4chen f\u00fcr den motorisierten Verkehr nicht plafoniert sein und wenn mit gleich vielen Fahrspuren gerechnet wird? </p><p>4. Wie beurteilt er die Folgen f\u00fcr die Verkehrssicherheit durch breitere Fahrzeuge?</p><p>5. Mit welchen Auswirkungen ist f\u00fcr den Fuss- und Veloverkehr zu rechnen?</p><p>6. Wie wird sich die Verbreiterung der Strassen auf die Gestaltung des inner\u00f6rtlichen Strassenraums auswirken?</p><p>7. Wie will er der Tendenz nach immer breiteren Fahrzeugen, die nach immer breiteren Strassen rufen, begegnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Druck auf den vorhandenen Strassenraum hat in den vergangenen Jahren u. a. wegen der wachsenden Breite von Personenwagen und neuen Fahrzeugarten zugenommen. Kreuzen und \u00fcberholen ist auf etlichen Strecken konflikttr\u00e4chtiger geworden, namentlich zulasten der Sicherheit der schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer. Experten des Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) sehen darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko.</p><p>Der VSS ist ein Zusammenschluss von landesweit \u00fcber 2000 Fachleuten, Firmen und Institutionen des privaten und des \u00f6ffentlichen Sektors, der sich der Ausarbeitung und Festlegung von auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft beruhenden Standards f\u00fcr Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturanlagen verschrieben hat. Die Normen des VSS beruhen u. a. auf dem geltenden Strassenverkehrsrecht. Sie werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von kantonalem Recht oder von Bundesrecht f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rt werden.</p><p>Der VSS arbeitet zurzeit an einer Revision der Norm f\u00fcr Strassenbreiten, welche eine stringentere Strassenraumgestaltung zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmenden bezweckt. Die Vorschl\u00e4ge werden den interessierten Kreisen vom VSS anschliessend zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die in den letzten Jahrzehnten gewachsenen Fahrzeugbreiten, namentlich in der volumenstarken Mittelklasse, beanspruchen zwar - unter Umst\u00e4nden zulasten der schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer - mehr Strassenraum, haben aber auch zu einer Verbesserung der passiven Sicherheit gef\u00fchrt. Die Fahrzeuge wurden stabiler und konnten unter anderem mit diversen Schutzeinrichtungen - wie Seitenaufprallschutz und Seitenairbags - ausger\u00fcstet werden. Diese Verbesserungen f\u00fchrten zu einem Sicherheitsgewinn f\u00fcr die Fahrzeuginsassen bzw. zu einer Reduktion der Verletzungsschwere und damit zu einem volkswirtschaftlichen Nutzen.</p><p>2./3./6. Die volkswirtschaftlichen Lasten f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden sowie die zuk\u00fcnftige Gestaltung des inner\u00f6rtlichen Strassenraums h\u00e4ngen insbesondere vom Revisionsergebnis der Norm f\u00fcr Strassenbreiten ab. Sie lassen sich zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt nicht absch\u00e4tzen. Eine Verbreiterung steht nicht generell zur Diskussion, sondern nur in besonderen Situationen.</p><p>4./5. Mit der Revision der Norm f\u00fcr Strassenbreiten soll eine stringentere Strassenraumgestaltung zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmenden erzielt werden. Dabei gilt es, sowohl die bestehende Fahrbahn- als auch die Trottoir- und Radstreifenbreite bzw. die Aufteilung zwischen denselben zu ber\u00fccksichtigen. Ein breiterer Strassenraum kann in bestimmten Situationen zu einer Reduktion von Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmenden beitragen, so z. B. auf Strecken, die sowohl vom motorisierten als auch vom nichtmotorisierten Verkehr stark befahren werden. Diese Strecken liegen grossmehrheitlich im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden, da auf den meisten Nationalstrassenkilometern keine schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmer zugelassen sind.</p><p>7. Der Bundesrat erachtet die bestehenden Regelungen zur maximalen Fahrzeugbreite (insb. Art. 9 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01] sowie Art. 64 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 [VRV; SR 741.11]) als gen\u00fcgend. Es besteht daher auf rechtlicher Ebene kein Bedarf, der Tendenz nach breiter werdenden Fahrzeugen zu begegnen, zumal auch breite Personenwagen nicht 2,55 Meter erreichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515099307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537315200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Verkehr"}}