{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183806,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183806,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3806","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zeitgem\u00e4sse Anlagevorschriften zur St\u00e4rkung der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) so anzupassen, dass in Zukunft optimale Verm\u00f6gensertr\u00e4ge aus den angelegten Pensionskassengeldern (\"der dritte Beitragszahler\") m\u00f6glich sind. Dabei sollen die notwendigen Anpassungen im Sinne einer Fokussierung auf die Prudent Investor Rule mit Wegfall der Maximallimiten vorgenommen und die Zusammenarbeit mit den anderen involvierten Playern (Pensionskassen und Asset Manager) intensiviert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler unserer Altersvorsorge. \u00dcber 40 Prozent der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge wurden seit ihrer Gr\u00fcndung mit Verm\u00f6gensertr\u00e4gen gebildet, dem \"dritten Beitragszahler\". Die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge aus den angelegten Pensionskassengeldern stellen f\u00fcr die Versicherten einen erheblichen und unerl\u00e4sslichen Teil der Rentenleistungen dar. Die aktuellen, historisch gewachsenen Anlagevorschriften sind jedoch nicht mehr zeitgem\u00e4ss und verhindern, dass Pensionskassen das volle Anlageuniversum zum Wohle der Versicherten nutzen k\u00f6nnen. </p><p>Um die berufliche Vorsorge zu st\u00e4rken, ist von allen Beteiligten - Pensionskassen, Asset Manager, Revisoren, Bund - Einsatz gefordert. W\u00e4hrend es f\u00fcr die Pensionskassen gilt, ihr Risikomanagement fortlaufend zu optimieren, gilt es f\u00fcr Asset Manager, h\u00f6here Transparenzanforderungen bei Verm\u00f6gensanlagen zu definieren. Schliesslich ist auch der Bund gefordert, die BVV 2 an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Denn nur mit bestm\u00f6glichen und zukunftsgerichteten Rahmenbedingungen kann garantiert werden, dass die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge im Interesse der Destinat\u00e4re optimiert werden k\u00f6nnen. Konkret bedeutet dies: </p><p>1. Regulatorische Anpassungen: Fokussierung auf die Prudent Investor Rule mit Wegfall der Maximallimiten.</p><p>2. Transparenz: Minimalanforderungen an die Transparenz von Verm\u00f6gensanlagen sind Voraussetzung f\u00fcr die Wahrnehmung der Verantwortung unter der Prudent Investor Rule und den Zugang zum gr\u00f6sstm\u00f6glichen Anlageuniversum. </p><p>3. Risikomanagement: Anforderungen an das Risikomanagement m\u00fcssen der Prudent Investor Rule und dem infragekommenden Anlageuniversum gerecht werden.</p><p>Im Bewusstsein um die hohe Relevanz von Anlagen in der beruflichen Vorsorge muss angesichts der demografischen Herausforderungen und der Diskussion um die k\u00fcnftige Altersvorsorge jetzt agiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem Jahre 2000 ist die Prudent Investor Rule in den Anlagevorschriften der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) verankert. Die heutigen Anlagevorschriften sind vergleichsweise liberal, flexibel, kurz und einfach. Es bestehen zwar Limiten, die Vorsorgeeinrichtungen d\u00fcrfen diese jedoch \u00fcberschreiten. Es existieren demnach bereits heute keine Maximallimiten mehr. Die Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssen jedoch, ganz im Sinne des Prudent-Investor-Prinzips, bei \u00dcberschreitung der Limiten abw\u00e4gen, ob die Grunds\u00e4tze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation noch eingehalten sind, und ihr Vorgehen offenlegen. Die Anlagevorschriften betonen die Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen und erm\u00f6glichen ihnen ohne Weiteres eine risiko- und ertragsgerechte Optimierung der Verm\u00f6gensanlagen. Sie verhindern keine Anlagen. Die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen im Gegenteil auch mit den heutigen Vorschriften im Rahmen ihrer Risikof\u00e4higkeit das volle Anlageuniversum nutzen und tun dies auch. F\u00fcr gewisse Risikofaktoren, wie die Fremdmittelaufnahme, braucht es zudem zwingend klare Regeln. Dies dient dem Schutz der Vorsorgeeinrichtung, der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner, der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Dieses Vorgehen hat sich gerade in beiden (Finanzmarkt-)Krisen (2000-2003, 2007/08) bew\u00e4hrt. Die Aufhebung der Limiten w\u00fcrde dieses verantwortungsvolle Vorgehen schw\u00e4chen und k\u00f6nnte bei manchen Vorsorgeeinrichtungen zu unvorsichtigem Verhalten und somit zu h\u00f6heren Anlageverlusten bis zu Insolvenzen f\u00fchren. Nicht jeder Stiftungsrat ist zwingend ein profunder Kenner der Finanzm\u00e4rkte. Ohne Risikolimitierung k\u00f6nnte die Sicherheit nur mit deutlich h\u00f6heren Wertschwankungsreserven gew\u00e4hrleistet werden. Das w\u00e4re jedoch f\u00fcr die meisten Vorsorgeeinrichtungen nicht finanzierbar.</p><p>Eine Verbesserung der Produktetransparenz ist, wie der Motion\u00e4r richtig festh\u00e4lt, f\u00fcr eine gute Anwendung des Prudent-Investor-Prinzips und gerade im Bereich von alternativen Anlagen in jedem Fall notwendig. Hohe Kosten, Informationsasymmetrien, Fehlanreize, Illiquidit\u00e4t und Intransparenz gehen n\u00e4mlich oft Hand in Hand. In erster Linie stehen die Produktanbieter in der Pflicht, diese Anpassungsleistungen zu erbringen. Eine st\u00e4rkere Selbstregulierung der Anbieter oder neue Transparenzbestimmungen w\u00fcrden die sorgf\u00e4ltige Auswahl von Produkten durch die Vorsorgeeinrichtungen erleichtern. Solche Transparenzanforderungen w\u00fcrden allerdings nur die inl\u00e4ndischen Anlageprodukte betreffen und somit angesichts der internationalen Ausrichtung des Asset Managements nur begrenzte Wirkung haben.</p><p>Es gibt bereits heute Vorschriften zum Risikomanagement. So muss die Beurteilung der Sicherheit gem\u00e4ss Verordnung insbesondere in W\u00fcrdigung der gesamten Aktiven und Passiven sowie der Struktur und der zu erwartenden Entwicklung des Versichertenbestandes erfolgen. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben basierend auf diesen Bestimmungen ein vorbildliches Risikomanagement aufgebaut. W\u00fcrden allerdings die Limiten abgeschafft, w\u00e4ren ein erheblicher Ausbau des Risikomanagements und eine Professionalisierung des Stiftungsrates unvermeidlich, damit die Sicherheit nicht beeintr\u00e4chtigt w\u00e4re. Die Risikovorgaben m\u00fcssten spezifiziert und verst\u00e4rkt werden, was f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen hohen Aufwand nach sich ziehen w\u00fcrde. Die Limiten sind ein zudem einfaches Aufsichtsmittel. Demgegen\u00fcber ist z. B. im Risikomanagement die Bestimmung einer ad\u00e4quaten Risikomessung im Bereich der alternativen Anlagen meist hochkomplex. Dasselbe gilt beispielsweise auch f\u00fcr die Bestimmung des Diversifikationseffektes im Krisenfall. Dies w\u00e4re keine \"miliztaugliche\" Aufgabe f\u00fcr einen parit\u00e4tischen Stiftungsrat. Die heutige L\u00f6sung mit Risikomanagement-Anforderungen in allgemeiner Form in Kombination mit Anlagelimiten ist effizienter und kommt im Vergleich zu anderen Finanzmarktdienstleistern mit einer geringeren Regulierungsdichte und wesentlich tieferen Kosten aus, was wiederum tiefere Verm\u00f6gensverwaltungskosten zur Folge hat.</p><p>Das wesentliche Anliegen der Motion ist demnach bereits verwirklicht. Die Vorsorgeeinrichtungen optimieren im Rahmen ihrer Risikof\u00e4higkeit laufend ihre Verm\u00f6gensanlagen. Der Bundesrat ist aber bereit, im Rahmen der derzeit in Vorbereitung befindlichen Revision des BVG die M\u00f6glichkeiten zur Verbesserung der Transparenz gewisser Anlageprodukte und gegebenenfalls einer effizienten St\u00e4rkung des Risikomanagements im Rahmen des bestehenden Systems und damit auch eine St\u00e4rkung des Prudent-Investor-Prinzips zu pr\u00fcfen.</p><p>Zusammengefasst h\u00e4tte eine Aufhebung der heutigen Anlagevorschriften folgende Konsequenzen:</p><p>- H\u00f6here Verm\u00f6gensverwaltungskosten, welche in der mittelfristigen Betrachtung kaum durch h\u00f6here Nettorenditen wettgemacht werden k\u00f6nnen. Diese Kosten w\u00fcrden noch weiter steigen, wenn zum Ausgleich aufwendigere Risikomanagementverfahren durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssten. Tiefere Nettorenditen f\u00fchren zu tieferen Renten.</p><p>- Vermehrt und potenziell hohe Verluste, was zu teuren Sanierungsmassnahmen zulasten der Versicherten und der Arbeitgeber und h\u00f6heren Insolvenzkosten beim Sicherheitsfonds und somit zu h\u00f6heren Beitr\u00e4gen an den Sicherheitsfonds f\u00fchrt. In ihrer Rolle als Arbeitgeber w\u00e4re auch die \u00f6ffentliche Hand betroffen und somit letztlich auch die Steuerzahler.</p><p>- Vertrauensverlust f\u00fcr die berufliche Vorsorge wegen h\u00f6herer Intransparenz, h\u00f6heren Kosten.</p><p>- Tiefere Renten k\u00f6nnen indirekt Mehrkosten in Sozialhilfe und Erg\u00e4nzungsleistungen verursachen.</p><p>- Hohe Anlageverluste, vermehrte Unterdeckungen und Insolvenzen f\u00fchren auch zu einem Legitimit\u00e4ts- und Reputationsverlust f\u00fcr die berufliche Vorsorge als Ganzes, aber auch f\u00fcr die Politik und die Volkswirtschaft Schweiz.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Pezzatti Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514998083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}