{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183816,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183816,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3816","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Optimierung der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge bei der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler unserer Altersvorsorge. \u00dcber 40 Prozent der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge wurden seit ihrer Gr\u00fcndung mit Verm\u00f6gensertr\u00e4gen gebildet, dem sogenannten \"dritten Beitragszahler\". Die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge aus den angelegten Pensionskassengeldern stellen somit f\u00fcr die Versicherten einen erheblichen Teil der Rentenleistungen dar. </p><p>Die aktuellen, historisch gewachsenen Anlagevorschriften scheinen jedoch nicht mehr zeitgem\u00e4ss zu sein. Sie bilden prim\u00e4r eine Hilfestellung f\u00fcr Pensionskassen mit weniger Kapitalmarktkenntnissen. Sie verhindern gem\u00e4ss Experten aber, dass Pensionskassen das volle Anlageuniversum zum Wohle der Versicherten nutzen k\u00f6nnen. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er, dass die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge aus Pensionskassengeldern unter Ber\u00fccksichtigung einer angemessenen Risikoselektion optimiert werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Idee, die Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) dahingehend anzupassen, dass vollumf\u00e4nglich auf das prinzipienbasierte Konzept der Prudent Investor Rule abgest\u00fctzt wird (damit verbunden Wegfall von Maximallimiten und Anlagekatalog)? Welches sind die Chancen und Risiken?</p><p>3. Sieht er andere/weitere M\u00f6glichkeiten, die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge f\u00fcr die Pensionskassen zu steigern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Die Optimierung der Rendite der Vorsorgeeinrichtungen unter Ber\u00fccksichtigung ihrer Risikof\u00e4higkeit liegt in der Verantwortung der parit\u00e4tischen obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen. Die Anlagevorschriften in der beruflichen Vorsorge betonen und unterst\u00fctzen diese Eigenverantwortung ausdr\u00fccklich (z. B. in den Artikeln 49a bis 52 der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [BVV 2; SR 831.441.1]). Eine Steigerung der langfristigen (erwarteten) Verm\u00f6gensertr\u00e4ge ist dann m\u00f6glich, wenn sich die Risikof\u00e4higkeit der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen dies in erster Linie dadurch erreichen, dass sie ihre Wertschwankungsreserven in guten Anlagejahren gezielt st\u00e4rken und die technischen Zinss\u00e4tze senken.</p><p>2. Seit dem Jahre 2000 ist die Prudent Investor Rule in den Anlagevorschriften der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) verankert. Es bestehen zwar Limiten, die Vorsorgeeinrichtungen d\u00fcrfen diese jedoch \u00fcberschreiten. Es existieren demnach bereits heute keine Maximallimiten mehr. Die Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssen jedoch, ganz im Sinne des Prudent-Investor-Prinzips, bei \u00dcberschreitung der Limiten abw\u00e4gen, ob die Grunds\u00e4tze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation noch eingehalten sind. Sie m\u00fcssen zudem ihr Vorgehen transparent machen. Dieses Prinzip des \"Einhaltens oder Erkl\u00e4rens\" (comply or explain) ist in der Aufsicht weitverbreitet und hat sich f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen in beiden (Finanzmarkt-)Krisen (2000-2003, 2007/08) bew\u00e4hrt. Die heutigen Anlagevorschriften sind flexibel, kurz und einfach und vergleichsweise liberal. Sie betonen die Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen und erm\u00f6glichen ihnen ohne Weiteres eine risiko- und ertragsgerechte Optimierung der Verm\u00f6gensanlagen. Sie verhindern keine Anlagen. Die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen im Gegenteil auch mit den heutigen Vorschriften im Rahmen ihrer Risikof\u00e4higkeit das volle Anlageuniversum nutzen und tun dies auch.</p><p>Die Aufhebung der Limiten w\u00fcrde dieses verantwortungsvolle Vorgehen schw\u00e4chen und bei manchen Vorsorgeeinrichtungen zu unvorsichtigem Verhalten und somit zu h\u00f6heren Anlageverlusten bis zu Insolvenzen f\u00fchren. Nicht jeder Stiftungsrat ist zwingend ein profunder Kenner der Finanzm\u00e4rkte. Die Limitierung von gewissen Risikofaktoren, wie der Fremdmittelaufnahme, ist zudem notwendig. Dies wird kaum bestritten. Auch die Abschaffung des Anlagekataloges w\u00e4re nicht sinnvoll. Die Verm\u00f6gensallokation beeinflusst wesentlich die H\u00f6he der Rendite und der Risiken. Dies nicht mehr zu messen w\u00fcrde zum Beispiel die Aufsicht massiv schw\u00e4chen oder das Benchmarking der Vorsorgeeinrichtungen, die Vergleiche des Erfolges der einzelnen Kassen, verunm\u00f6glichen. Die Auswahl von Sammeleinrichtungen durch die Unternehmen w\u00e4re damit stark erschwert. Der Anlagekatalog muss aber gelegentlich an die Entwicklungen der M\u00e4rkte angepasst werden.</p><p>W\u00fcrden die Limiten abgeschafft, w\u00e4ren ein wesentlicher Ausbau des Risikomanagements und eine Professionalisierung des Stiftungsrates unvermeidlich, damit die Sicherheit nicht beeintr\u00e4chtigt w\u00e4re. Die Risikovorgaben m\u00fcssten spezifiziert und verst\u00e4rkt werden, was f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen einen hohen Aufwand nach sich ziehen w\u00fcrde. Die Limiten sind zudem ein einfaches Aufsichtsmittel. Demgegen\u00fcber ist z. B. im Risikomanagement die Bestimmung einer ad\u00e4quaten Risikomessung im Bereich der alternativen Anlagen meist hochkomplex. Dasselbe gilt beispielsweise auch f\u00fcr die Bestimmung des Diversifikationseffektes im Krisenfall. Dies w\u00e4re keine \"miliztaugliche\" Aufgabe f\u00fcr die parit\u00e4tischen Stiftungsr\u00e4te. Die heutige L\u00f6sung mit Risikomanagement-Anforderungen in allgemeiner Form in Kombination mit Anlagelimiten erweist sich als effizient und kommt im Vergleich zu anderen Finanzmarktdienstleistern mit prudenziellen Aufsichtssystemen mit einer geringeren Regulierungsdichte und bedeutend tieferen Kosten und Ressourcen aus. Dies kommt letztlich den Versicherten, Arbeitgebern und Rentnern zugute in Form von tieferen Verwaltungs- und Verm\u00f6gensverwaltungskosten.</p><p>Der Bundesrat ist aber bereit, im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Revision des BVG die M\u00f6glichkeiten zur Verbesserung der Transparenz gewisser Anlageprodukte und gegebenenfalls einer effizienten St\u00e4rkung des Risikomanagements im Rahmen des bestehenden Systems und damit auch eine St\u00e4rkung des Prudent-Investor-Prinzips zu pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Dittli Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544572800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108812660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537833600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}