{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183822,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183822,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3822","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anerkennung der schweizerischen Maturit\u00e4t als Sprachnachweis bei Medizinalberufen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a011c Absatz\u00a02 der Medizinalberufeverordnung (MedBV) dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass die Sprachkenntnisse der universit\u00e4ren Medizinalperson mittels schweizerischen Maturit\u00e4tszeugnisses nachgewiesen werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Seit 1. Januar 2018 ist das revidierte Medizinalberufegesetz (MedBG) in Kraft, welches unter anderem f\u00fcr die Zulassung von Medizinalpersonen den Nachweis von Sprachkenntnissen voraussetzt. Indem die Sprachkenntnisse neu im Medizinalberuferegister zu erfassen sind, wollte der Gesetzgeber im Sinne des Patientenschutzes sicherstellen, dass sich ausl\u00e4ndische, in der Schweiz t\u00e4tige Medizinalpersonen ausreichend verst\u00e4ndigen k\u00f6nnen. Wie sich aber zeigt, erschwert die Umsetzung dieser Regelung in der Schweiz ausgebildeten \u00c4rztinnen und \u00c4rzten den Antritt einer Arbeitsstelle in einer anderen Schweizer Sprachregion. Wer keinen Ausbildungsabschluss oder keine l\u00e4ngere Arbeitserfahrung in der anderen Landessprache vorweisen kann, muss ein international anerkanntes Sprachdiplom Niveau B2 erwerben. Ansonsten darf bspw. eine in Bern ausgebildete \u00c4rztin deutscher Muttersprache ihre Arbeitsstelle in Lausanne nicht antreten, obwohl sie w\u00e4hrend vieler Schuljahre den Franz\u00f6sischunterricht besucht hat. Grund daf\u00fcr ist, dass der Bundesrat die Schweizer Maturit\u00e4t nicht als Sprachnachweis in der Medizinalberufeverordnung (MedBV) auff\u00fchrt. Dies entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers (in den parlamentarischen Beratungen zum MedBG ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die im Maturit\u00e4tszeugnis ausgewiesenen Sprachkenntnisse dem geforderten Niveau entsprechen) und ist in verschiedener Hinsicht problematisch. Einerseits wird damit die Schweizer Maturit\u00e4t entwertet: Die Maturit\u00e4t berechtigt grunds\u00e4tzlich zur Zulassung zum Medizinstudium, und das eidgen\u00f6ssische Arztdiplom berechtigt zur Aus\u00fcbung des Arztberufs in der ganzen Schweiz, unabh\u00e4ngig von der Sprachregion. Andererseits wird der Austausch von Medizinalpersonen zwischen den Sprachregionen behindert, was bildungs- und staatspolitisch unerw\u00fcnscht ist. Die in der Verordnung festgelegten Kriterien f\u00fcr den Sprachnachweis sind deshalb entsprechend zu erg\u00e4nzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr den Bundesrat ist zum Schutze der Patientinnen und Patienten eine gute Verst\u00e4ndigung zwischen der Medizinalperson und ihren Patientinnen und Patienten, aber auch zwischen der Medizinalperson, ihren Mitarbeitenden und den Beh\u00f6rden von zentraler Bedeutung.</p><p>Aus diesem Grund hat der Bundesrat in der Medizinalberufeverordnung (MedBV, SR 811.112.0) das Mindestniveau f\u00fcr die f\u00fcr die jeweilige Berufsaus\u00fcbung notwendigen Sprachkenntnisse definiert und bei den Eintragungsm\u00f6glichkeiten ins Medizinalberuferegister (Medreg) einen Schwerpunkt auf die Sicherstellung der Aktualit\u00e4t der Sprachkenntnisse gelegt. Deren Vorhandensein kann durch die drei in der MedBV namentlich aufgef\u00fchrten Nachweise erbracht werden (Sprachdiplom, Abschluss einer Aus-/Weiterbildung oder Arbeitserfahrung in einem universit\u00e4ren Medizinalberuf in der entsprechenden Sprache). Es wird zudem davon ausgegangen, dass Kenntnisse der Hauptsprache f\u00fcr den Registereintrag gen\u00fcgen (vgl. Art. 11c Abs. 2 und 3 MedBV).</p><p>Das Maturit\u00e4tszeugnis figuriert aus den folgenden Gr\u00fcnden nicht in dieser Liste. Zum einen sind im Gegensatz zu den europ\u00e4ischen Sprachdiplomen die Anforderungen an die Sprachpr\u00fcfungen im Rahmen der Matura nicht standardisiert. Deshalb gew\u00e4hrleistet eine bestandene Matura nicht in jedem Fall, dass die Absolventinnen und Absolventen \u00fcber Sprachkenntnisse des Niveaus B2 verf\u00fcgen. Wegen diesem Qualit\u00e4tsunterschied verlangen beispielsweise die p\u00e4dagogischen Hochschulen von den Maturandinnen und Maturanden ein Sprachdiplom B2. Des Weiteren d\u00fcrfen Sprachdiplome nach der MedBV - damit dem Erfordernis der Aktualit\u00e4t der Sprachkenntnisse Rechnung getragen wird - nicht \u00e4lter als sechs Jahre sein. Das Maturit\u00e4tszeugnis liegt oft bereits beim Berufseinstieg schon l\u00e4nger zur\u00fcck. Es kann somit nicht garantiert werden, dass sich die Sprachkenntnisse noch auf einem gen\u00fcgend hohen Niveau befinden. Bei einer allf\u00e4lligen Aufnahme der schweizerischen Maturit\u00e4t als Nachweism\u00f6glichkeit f\u00fcr den Spracheintrag ins Medreg m\u00fcssten aufgrund des Diskriminierungsverbots auch ausl\u00e4ndische Maturit\u00e4tszeugnisse als Sprachnachweise zugelassen werden. Dort w\u00fcrde sich die fehlende Standardisierung der Anforderung an die Sprachkenntnisse noch verst\u00e4rken.</p><p>Arbeitgebende und Kantone sind verpflichtet, die Sprachkenntnisse zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ein entsprechender Eintrag der Sprachkenntnisse im Medreg dient dabei als Anhaltspunkt. Die Medizinalberufekommission ist f\u00fcr diesen Spracheintrag an die obengenannten Nachweism\u00f6glichkeiten von Artikel\u00a011c MedBV gebunden. Es steht den Arbeitgebenden und den Kantonen frei, auch andere Nachweise zu akzeptieren.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt daher die Aufnahme des Maturit\u00e4tszeugnisses als Nachweism\u00f6glichkeit von Sprachkenntnissen, welche mindestens dem Sprachniveau B2 entsprechen, f\u00fcr den Eintrag der Sprachkenntnisse im Medreg f\u00fcr nicht opportun.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Sauter Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2831|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514483467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537833600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Kultur|Gesundheit"}}