{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183845,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183845,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3845","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unb\u00fcrokratische Zwischennutzungen erm\u00f6glichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden Gesetze dahingehend zu \u00e4ndern, dass Grundst\u00fccke, die seit mehr als einem Jahr ungenutzt sind und bei denen die Eigent\u00fcmerschaft keine Nutzung geltend macht, vor\u00fcbergehend durch Dritte genutzt werden k\u00f6nnen, bis die Eigent\u00fcmerschaft den Nachweis einer Nutzung erbringt.</p>","ReasonText":"<p>\u00dcber Jahre leerstehende Grundst\u00fccke sind angesichts von Wohnungsnot f\u00fcr die Allgemeinheit ein \u00c4rgernis. Heute besteht allerdings keine legale M\u00f6glichkeit, solche Grundst\u00fccke zwischenzunutzen. Durch eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung soll leerstehender Wohn- und Gewerberaum verhindert und eine unb\u00fcrokratische Zwischennutzung erm\u00f6glicht werden. Der Eigent\u00fcmer kann sein Grundst\u00fcck jedoch jederzeit wieder nutzen, sofern er eine Nutzung geltend machen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat kann in dem Sinne Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Motion aufbringen, als er in Zeiten von Wohnungsnot im langfristigen Leerstand von Geb\u00e4uden keinen optimalen Zustand sieht. Generell wird das Anstreben einer effizienten Ressourcenverteilung als sinnvoll erachtet.</p><p>Gleichwohl geniesst das Privateigentum im Schweizer Rechtssystem einen sehr hohen Stellenwert. F\u00fcr das Verh\u00e4ltnis des Einzelnen zum Staat ist auf das verfassungsm\u00e4ssige Grundrecht der Eigentumsgarantie zu verweisen (Art. 26 BV). F\u00fcr privatrechtliche Verh\u00e4ltnisse sind insbesondere die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches anzuf\u00fchren, die den Eigent\u00fcmern und den Besitzern von Grundst\u00fccken verschiedene Schutzm\u00f6glichkeiten gegen ungerechtfertigte Einwirkungen Dritter einr\u00e4umen. Zu denken ist etwa an die Eigentumsfreiheitsklage in Artikel\u00a0641 Absatz\u00a02 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches oder an die Regeln zum Besitzesschutz (Art. 926ff. ZGB). Bei Grundst\u00fccken zeigt sich die Bedeutung des Eigentums aber auch in der \u00e4usserst eingeschr\u00e4nkten Ersitzungsm\u00f6glichkeit (Art. 661ff. ZGB). Hinzu kommen strafrechtliche Normen wie etwa der Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB), welche unter gewissen Umst\u00e4nden auch den Eigent\u00fcmer sowie das Institut des Grundeigentums sch\u00fctzen. Eine Aneignung von Grundst\u00fccken - im Sinne einer Inbesitznahme mit der Absicht, sp\u00e4ter Eigentum zu erwerben - l\u00e4sst das aktuelle Rechtssystem h\u00f6chstens bei herrenlosen Grundst\u00fccken zu (Art. 658 ZGB).</p><p>Aufgrund der Bedeutsamkeit des Privateigentums und der bestehenden Schutznormen erachtet der Bundesrat eine Legalisierung eigenm\u00e4chtiger Zwischennutzungen von Grundst\u00fccken auch dann nicht als mit dem gesetzgeberischen Willen vereinbar, wenn der Eigent\u00fcmer \u00fcber ein Jahr auf deren Nutzung verzichtet hat. Gerade in der Phase nach einem Eigent\u00fcmerwechsel und vor Baubeginn k\u00f6nnen f\u00fcr einen Verzicht auf eine Zwischennutzung nachvollziehbare Gr\u00fcnde vorliegen, wie zum Beispiel vernachl\u00e4ssigte Instandhaltungen und die damit m\u00f6gliche Werkeigent\u00fcmerhaftung (Art. 58 Abs. 1 OR) w\u00e4hrend langwieriger Baubewilligungsverfahren. Kommt hinzu, dass das Parlament den Bundesrat mit Annahme der Motion Feller 15.3531 am 11. September 2017 damit beauftragt hat, die Bedingungen (insbesondere Fristen) zu lockern, unter denen sich die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von unrechtm\u00e4ssig besetzten Liegenschaften ihres Eigentums wieder bem\u00e4chtigen d\u00fcrfen (Art. 926 ZGB). Beide R\u00e4te haben sich daher erst k\u00fcrzlich f\u00fcr eine Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Besitzesschutzes und damit im Grundsatz f\u00fcr die bestehende Regelung ausgesprochen, auf welche sich der Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks wohlgemerkt auch bei leerstehendem Wohn- und Gewerberaum berufen kann.</p><p>Im Weiteren bestehen f\u00fcr den Bundesrat gegenw\u00e4rtig ausreichend rechtliche M\u00f6glichkeiten, um eine Zwischennutzung von Wohn- oder Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen mit zumutbarem Aufwand vertraglich zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang sind besonders die Gebrauchsleihe und die Miete zu nennen.</p><p>F\u00fcr den Abschluss derartiger Vertragsverh\u00e4ltnisse bestehen auf Eigent\u00fcmerseite denn auch gen\u00fcgend Anreize. Beide Vertragstypen erm\u00f6glichen dem Eigent\u00fcmer eine gen\u00fcgende Planungsflexibilit\u00e4t. Das Mietverh\u00e4ltnis kann auf den Zeitpunkt des Baubeginns oder auf den Erhalt der Baubewilligung befristet werden und damit die Erstreckungsm\u00f6glichkeit des Zwischennutzers (Mieters) ausgeschlossen werden (Art. 272a Abs. 1 Lit. d OR). Bei der Gebrauchsleihe ist die Erstreckung gesetzlich nicht vorgesehen, und es kann eine zeitliche mit einer inhaltlichen Beschr\u00e4nkung der Leihdauer kombiniert werden (z. B. Leihe der Wohnung X als Zwischennutzung bis zum Beginn des Bauprojekts Y). Die beiden Vertragstypen gew\u00e4hren dem Eigent\u00fcmer auch das Fortbestehen gewisser Einnahmequellen, bei der Miete in Form des Mietzinses. Bei der Gebrauchsleihe, die grunds\u00e4tzlich unentgeltlich ist, k\u00f6nnen dem Zwischennutzer (Entlehner) die Nebenkosten und Kosten f\u00fcr den gew\u00f6hnlichen Unterhalt \u00fcbertragen werden. Dar\u00fcber hinaus bietet sich eine Zwischennutzung f\u00fcr den Eigent\u00fcmer an, um die Attraktivit\u00e4t zu erhalten, Geb\u00e4udesch\u00e4den zu minimieren oder sich vor Vandalismus und illegaler Besetzung zu sch\u00fctzen.</p><p>Sofern die Motion darauf ausgerichtet sein sollte, in Zeiten von Wohnungsnot einen verbesserten Zugang zu preisg\u00fcnstigen \u00dcbergangswohnungen f\u00fcr einkommensschwache Personen zu gew\u00e4hrleisten, verweist der Bundesrat auf die bestehenden Instrumente f\u00fcr die Sicherung l\u00e4ngerfristiger Wohnsituationen, wie namentlich die F\u00f6rderung preisg\u00fcnstigen Wohnungsbaus, die Wohnbegleitung oder die Gew\u00e4hrung finanzieller Garantien. Ebenfalls in Betracht kommen raumplanerische Massnahmen, wobei dies in erster Linie die Aufgabe der Kantone w\u00e4re.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1541548800000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600214400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514037043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}