{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183847,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183847,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3847","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entwicklung des Leistungskatalogs der OKP seit dem Inkrafttreten des KVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kostenentwicklung in der Krankenpflegeversicherung basiert auf einem Preis- und einem Mengeneffekt. Beim Mengeneffekt geht es nicht nur um die mengenm\u00e4ssige Zunahme von bestehenden Leistungen, es geht auch um die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog.</p><p>Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist keine Positivliste, in welcher alle anerkannten Leistungen aufgelistet werden. Trotzdem gibt es gesetzliche Anpassungen, welche de facto zu neuen Leistungen zulasten der OKP f\u00fchren. Dies ist zum Beispiel bei Anpassungen der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) und deren Anh\u00e4nge der Fall. Diese Anpassungen der gesetzlichen Leistungsgrundlagen haben Auswirkungen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche neuen Leistungen zulasten der OKP wurden seit Inkrafttreten des KVG anerkannt (genaue Liste der Leistungen pro Jahr)?</p><p>2. Wie hoch sind die jeweiligen Mehrkosten, welche dadurch j\u00e4hrlich seit der Einf\u00fchrung des KVG verursacht wurden?</p><p>3. Welche Leistungen zulasten der OKP wurden seit Inkrafttreten des KVG gestrichen (genaue Liste der gestrichenen Leistungen pro Jahr seit der Einf\u00fchrung des KVG)?</p><p>4. Wie hoch sind die jeweiligen Einsparungen, welche dadurch pro Jahr erreicht werden konnten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht verschiedene Arten der Regulierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vor. F\u00fcr die \u00e4rztlichen Leistungen besteht kein abschliessender \"Leistungskatalog\" aller Pflichtleistungen, sondern es gilt das Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte Leistungen erbringen, die den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen. Nur hinsichtlich der WZW-Kriterien umstrittene Leistungen werden gepr\u00fcft, und der jeweilige Entscheid des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) zur Leistungspflicht wird im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) festgehalten. Abschliessende Positivlisten werden bei Arzneimitteln, Laboranalysen, Mitteln und Gegenst\u00e4nden, zahnmedizinischen Leistungen sowie auch \u00e4rztlichen Leistungen der Pr\u00e4vention und Mutterschaft gef\u00fchrt.</p><p>Die vonseiten des Interpellanten gew\u00fcnschten Aufstellungen von neuen und gestrichenen Leistungen sowie Angaben \u00fcber Mehrkosten und Einsparungen zulasten der OKP \u00fcber den ganzen Zeitraum seit Inkrafttreten des KVG sind in dieser Form nicht verf\u00fcgbar. Bei der Bezeichnung der Leistungen geht es in der Regel nicht um ein einfaches Ja oder Nein in Bezug auf die Kosten\u00fcbernahme, sondern um die Formulierung pr\u00e4ziser Voraussetzungen der Leistungspflicht. Auch f\u00fchrt die Einf\u00fchrung neuer Leistungen dazu, dass bisherige Leistungen weniger oder mit der Zeit gar nicht mehr angewendet werden, ohne dass diese explizit als Nichtpflichtleistungen bezeichnet werden. Arzneimittel werden zudem monatlich auf die Spezialit\u00e4tenliste (SL) aufgenommen, aber auch wieder gestrichen. Eine derart umfassende, wie in der Interpellation gew\u00fcnschte Zusammenstellung liegt aufgrund der dargelegten Umst\u00e4nde nicht vor. Es k\u00f6nnen jedoch partielle Informationen zum Themenbereich angegeben werden.</p><p>Im Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle \"Bestimmung und \u00dcberpr\u00fcfung \u00e4rztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung\" vom 21. August 2008 wurde festgestellt, dass im Zeitraum 1996-2007 insgesamt 195 Gesch\u00e4fte der Eidgen\u00f6ssischen Leistungskommission vorgelegt worden waren. In 53 F\u00e4llen vertagte die Kommission das Gesch\u00e4ft und verlangte zus\u00e4tzliche Unterlagen. In den \u00fcbrigen 142 F\u00e4llen sprach die Kommission Empfehlungen aus, die sich im Anhang 1 KLV niederschlugen. In rund zwei Dritteln dieser F\u00e4lle empfahl die Kommission grunds\u00e4tzlich eine Aufnahme in die Leistungspflicht, beim restlichen Drittel dagegen empfahl sie eine Ablehnung der Leistungspflicht. Bei den grunds\u00e4tzlich positiven Empfehlungen wurden aber fast immer Einschr\u00e4nkungen bzgl. Indikationen und/oder Leistungserbringer getroffen, oder es wurde eine befristete Aufnahme mit Evaluationspflicht empfohlen.</p><p>2.-4. Eine Analyse des BAG im Jahr 2016 zu den Leistungsanpassungen zwischen 2010 und 2015 ergab im Bereich der KLV und Anhang 1 26 Neuaufnahmen und 25 Anpassungen von bestehenden Eintr\u00e4gen mit zus\u00e4tzlichen Kosten von rund 100 Millionen Franken, im Bereich der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (Migel) 21 Neuaufnahmen, 16 Anpassungen und 4 Streichungen mit insgesamt Kosteneinsparungen von rund 20 Millionen Franken sowie im Bereich Analysenliste (AL) 30 Neuaufnahmen, 15 Anpassungen und 70 Streichungen mit Zusatzkosten von rund 5 Millionen Franken.</p><p>Im Bereich der Arzneimittel wurden von 2012 bis 2014 alle rund 2800 auf der SL aufgef\u00fchrten Arzneimittel \u00fcberpr\u00fcft, wobei durch Senkungen der Preise \u00fcber 600 Millionen Franken eingespart werden konnten. In den Jahren 2015 und 2016 fand infolge eines Bundesgerichtsurteils keine \u00dcberpr\u00fcfung statt. Im Jahr 2017 wurde die j\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung von in der Regel einem Drittel der in der SL gef\u00fchrten Arzneimittel wiederaufgenommen, und seither wurden weitere rund 190 Millionen Franken eingespart.</p><p>Im Rahmen des im Jahr 2015 gestarteten \"Health Technology Assessment\"-Programms wurden bisher neun Themen bearbeitet, wovon ein Bericht ver\u00f6ffentlicht ist und ein weiterer Bericht demn\u00e4chst abgeschlossen wird. Weitere Themen sind in Vorbereitung. Ab 2019 sollen pro Jahr sechs bis acht Berichte in Auftrag gegeben werden.</p><p>Auch ist seit Ende 2015 eine Revision der Migel im Gange, in der bis Ende 2019 alle Positionen auf die Erf\u00fcllung der WZW-Kriterien \u00fcberpr\u00fcft werden. Bisher wurden bei rund 300 von insgesamt 550 Positionen \u00c4nderungen vorgenommen, wobei mit Kosteneinsparungen von insgesamt 16 Millionen Franken gerechnet wird.</p><p>Im Bereich der AL laufen aktuell Arbeiten zur \u00dcberpr\u00fcfung der gesamten Liste hinsichtlich obsoleter Analysen. Per 1. September 2018 wurden 83 Positionen gestrichen und teilweise durch neue ersetzt. Bei weiteren 36 Positionen erfolgten inhaltliche oder tarifliche Anpassungen. Insgesamt wird mit Kosteneinsparungen von 5 Millionen Franken gerechnet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514077047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}