{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183852,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183852,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3852","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gegen Ungleichbehandlungen und Handelshemmnisse bei CO2-Emissionsvorschriften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die CO2-Abgaben auf Importen von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen, die \u00fcber keine EG-Gesamtgenehmigung verf\u00fcgen, gleichgestellt werden mit den Abgaben f\u00fcr Fahrzeuge, die \u00fcber eine EG-Gesamtgenehmigung verf\u00fcgen bzw. f\u00fcr die ein Klein- oder Nischenherstellerziel beantragt wurde.</p>","ReasonText":"<p>Jeder Importeur hat eine f\u00fcr seine Neuwagenflotte spezifische CO2-Zielvorgabe einzuhalten (bei Klein- oder Einzelimporteuren ist es die fahrzeugspezifische Zielvorgabe). Die geltenden CO2-Emissionsvorschriften f\u00fchren jedoch beim Import von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen zu einer Ungleichbehandlung bei der CO2-Abgabe: </p><p>- Fahrzeuge, die \u00fcber eine EG-Gesamtgenehmigung (EG-GG) verf\u00fcgen bzw. f\u00fcr die ein Klein- oder Nischenherstellerziel (KNHZ) beantragt wurde, profitieren von einem Spezialziel, das Importeure auch in der Schweiz geltend machen k\u00f6nnen.</p><p>- In der EU m\u00fcssen Fahrzeuge, die \u00fcber keine EG-GG verf\u00fcgen und unter einer nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigung zugelassen werden, keinen Zielwert erf\u00fcllen und sind von Sanktionen ausgenommen. Entsprechend werden f\u00fcr solche Fahrzeuge ohne EG-GG auch keine KNHZ vergeben. Da in der Schweiz keine solche Regelung besteht, fallen die Fahrzeuge unter die regul\u00e4ren CO2-Zielwerte und werden entsprechend belastet. Diese Regelung f\u00fchrt zu einem Handelshemmnis und zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr Schweizer Automobilimporteure beim Import von Fahrzeugen ohne EG-GG. Bspw. sind f\u00fcr einen Ferrari mit einem CO2-Ausstoss von 280 Gramm und einem Preis von 300 000 Schweizerfranken in der Schweiz keine CO2-Abgaben zu entrichten, da f\u00fcr diese Fahrzeuge ein KNHZ beantragt wurde. Indes fallen beim Import eines Wagens der Marke Dodge zum Preis von 40 000 Schweizerfranken mit einem CO2-Ausstoss von 280 Gramm CO2-Abgaben von etwa 15 000 Schweizerfranken an. </p><p>Die geltende CO2-Regelung f\u00fchrt dazu, dass abh\u00e4ngig vom Vorliegen einer EG-GG mit Bezug auf den CO2-Ausstoss vergleichbare Fahrzeuge beim Import unterschiedlich belastet werden. Dies ist angesichts des Lenkungszwecks der Abgabe nicht zu rechtfertigen und ist durch eine Anpassung der CO2-Emissionsvorschriften zu beseitigen, z. B. durch die Vergabe separater schweizerischer KNHZ f\u00fcr Fahrzeuge ohne EG-GG oder durch die Ausnahme dieser Fahrzeuge von den CO2-Emissionsvorschriften.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz gelten seit Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften, die im Wesentlichen von den EU-Vorschriften \u00fcbernommen wurden. Neue Personenwagen d\u00fcrfen seit 2015 im Durchschnitt noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, ab 2020 wird dieser Zielwert, wie im Energiegesetz vorgesehen und im Einklang mit der europ\u00e4ischen Regelung, auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt. Verfehlt der Importeur das Ziel, muss er eine Sanktion entrichten, die vom CO2-Ausstoss der zugelassenen Fahrzeuge abh\u00e4ngig ist.</p><p>In der Schweiz werden - anders als in der EU und wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Walliser 16.3411, \"Marktbehinderung durch ungleiche Behandlung von Fahrzeugen im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften\", erkl\u00e4rt - nicht die Flotten der Autohersteller, sondern diejenigen der Importeure reguliert. Somit fallen hierzulande auch Fahrzeuge ohne sogenannte EG-Gesamtgenehmigung, vorwiegend hubraumstarke Modelle grosser amerikanischer Hersteller, unter die CO2-Emissionsvorschriften und werden gleich behandelt wie die Fahrzeuge der grossen Hersteller mit EG-Gesamtgenehmigung. Von einer zus\u00e4tzlichen Festlegung von Schweizer Spezialzielen f\u00fcr solche Fahrzeuge wurde abgesehen; dies, weil typischerweise f\u00fcr den US-Markt zugelassene Modelle sich auch bei Vorliegen einer EG-Gesamtgenehmigung gem\u00e4ss den EU-Vorgaben nicht f\u00fcr Nischenherstellerziele qualifizieren w\u00fcrden. Weiter w\u00fcrden Schweizer Spezialziele zu zus\u00e4tzlichen Ungleichbehandlungen gegen\u00fcber vergleichbaren Fahrzeugen etwa von grossen EU-Premiumherstellern, wie auch gegen\u00fcber den f\u00fcr den EU-Markt genehmigten Modellpendants desselben Herstellers, f\u00fchren. W\u00fcrden Fahrzeuge ohne EG-Gesamtgenehmigung mit den in der Motion angeregten \u00c4nderungen von der Verpflichtung zur CO2-Reduktion befreit, w\u00fcrde dies zudem den Zielen der Schweizer Klimapolitik zuwiderlaufen.</p><p>Im Vollzug zeigt sich, dass parallel und direkt importierte US-Modelle ohne EG-Gesamtgenehmigung praktisch ausschliesslich in Flotten von Grossimporteuren inklusive CO2-B\u00f6rsen abgerechnet werden. Der teilweise sehr hohe CO2-Ausstoss der betroffenen Modelle wird dadurch mit effizienteren Fahrzeugen gemittelt. Bisher wurden f\u00fcr US-amerikanische Fahrzeuge ohne EG-Gesamtgenehmigung keine Sanktionen f\u00fcr Einzelfahrzeuge f\u00e4llig. Der Anteil dieser Fahrzeuge an allen Importen, die in den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften fallen, betrug in den vergangenen Jahren rund 0,2 Prozent.</p><p>Angesichts der grossen Bedeutung der Absenkung der CO2-Emissionen in der Schweiz, der vorhandenen Flexibilit\u00e4ten f\u00fcr die Branche wie Pooling, CO2-B\u00f6rsen oder die M\u00f6glichkeit zur Bildung von Emissionsgemeinschaften sowie der Erfahrungen aus dem Vollzug erachtet es der Bundesrat als angezeigt, an der bisherigen Regelung festzuhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Walliser Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104600563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Verkehr|Umwelt"}}