{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183854,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183854,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3854","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kosten\u00fcbernahme der Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen eines qualit\u00e4tsgesicherten Darmkrebs-Fr\u00fcherkennungsprogramms durch die OKP","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass ein kosteng\u00fcnstiger, effizienter, niederschwelliger, gesamtschweizerisch harmonisierter und qualit\u00e4tskontrollierter Zugang zu Darmkrebs-Fr\u00fcherkennung sinnvoll ist?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Apotheken f\u00fcr diesen einfachen Zugang eine wichtige Rolle spielen und das Resultat in jedem Fall durch eine kompetente Fachperson \u00fcbermittelt wird? </p><p>3. Weshalb ist die Kosten\u00fcbernahme der Leistungen der Apotheker im Rahmen eines qualit\u00e4tsgesicherten Darmkrebs-Fr\u00fcherkennungsprogramms durch die OKP nicht m\u00f6glich, wenn:</p><p>a. diese Leistungen nachweislich die WZW-Kriterien erf\u00fcllen und zur Kostend\u00e4mpfung beitragen? </p><p>b. die Apotheker einen klar definierten Teil der interprofessionell organisierten Dienstleistungskette \u00fcbernehmen und sich dabei an dieselben einheitlichen und gesamtschweizerischen Vorgaben und Standards halten wie die Haus\u00e4rzte und Gastroenterologen?</p><p>c. im Rahmen von anderen \u00e4rztlich geleiteten Programmen mit Pauschalverg\u00fctung auch Leistungen von nicht\u00e4rztlichen Leistungserbringern eingeschlossen werden k\u00f6nnen, die im geltenden rechtlichen Rahmen nicht genannt sind?</p><p>d. es die Krankenversicherer begr\u00fcssen w\u00fcrden, wenn diese Dienstleistung \u00fcber eine Pauschale im Rahmen eines Tarifvertrags verg\u00fctet werden k\u00f6nnte?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die aktuelle Situation zu \u00e4ndern? </p><p>5. Welche gesetzlichen Grundlagen m\u00fcssten angepasst werden, damit die Leistungen der Apotheker im Rahmen von organisierten Fr\u00fcherkennungsprogrammen durch die OKP bezahlt werden k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>Frauen und M\u00e4nner zwischen 50 und 69 Jahren sollen einen einfachen Zugang zu qualit\u00e4tskontrollierter Darmkrebsvorsorge im Rahmen von organisierten Fr\u00fcherkennungsprogrammen erhalten. Das fordert die Nationale Strategie gegen Krebs 2018-2020. </p><p>Die Gesellschaft f\u00fcr Gastroenterologie, der Verband Schweizer Haus- und Kinder\u00e4rzte, Pharmasuisse, Swiss Cancer Screening und die Krebsliga Schweiz bekennen sich in ihrer gemeinsamen Charta insbesondere zur interprofessionellen Zusammenarbeit und Einhaltung nationaler Qualit\u00e4tsstandards im Rahmen von organisierten Programmen.</p><p>In einigen Kantonen ist diese interprofessionelle Umsetzung nun blockiert, da die vorgesehenen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen dieser Programme nicht von der Grundversicherung \u00fcbernommen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.<b></b>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin in dem Sinne, dass eine niederschwellig zug\u00e4ngliche Dickdarmkrebs-Fr\u00fcherkennung mit gew\u00e4hrleisteter hoher Qualit\u00e4t sinnvoll ist. So werden auch die Fr\u00fcherkennungsuntersuchungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernommen, und eine Befreiung dieser Leistungen von der Franchise ist m\u00f6glich, falls sie im Rahmen eines Programms erbracht werden, das die wesentlichen Eigenschaften eines kantonalen oder nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms aufweist.<b></b></p><p>2.<b></b>Die Dickdarmkrebs-Fr\u00fcherkennung wird national und international in unterschiedlichen Organisationsformen durchgef\u00fchrt. Apotheken k\u00f6nnen in solchen Programmen durchaus eine Rolle \u00fcbernehmen. Dabei muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die Information und Beratung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker erfolgt, die oder der f\u00fcr diese Leistungen kompetent ist.</p><p>3./5.<b></b>Gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) in seiner aktuellen Fassung k\u00f6nnen die Apotheker und Apothekerinnen Aufgaben zulasten der OKP \u00fcbernehmen. Diese beschr\u00e4nken sich laut Wortlaut des Gesetzes explizit auf Leistungen in Zusammenhang mit der Abgabe von \u00e4rztlich verordneten Arzneimitteln. Falls sie im Rahmen der Dickdarmkrebs-Fr\u00fcherkennung auch die Abkl\u00e4rung der Ein- und Ausschlusskriterien f\u00fcr die Fr\u00fcherkennungsuntersuchung und die Information \u00fcber die n\u00e4chsten Abkl\u00e4rungsschritte bei allf\u00e4lligem positivem Screeningbefund bei Personen, die keinen Hausarzt haben, \u00fcbernehmen sollen, ist eine Anpassung des KVG notwendig. Diese Art der T\u00e4tigkeit liegt eindeutig ausserhalb des vom Gesetzgeber gesetzten Rahmens f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Apotheker und Apothekerinnen im Rahmen der OKP.</p><p>F\u00fcr die Apotheker und Apothekerinnen gilt demgegen\u00fcber, dass sie nur auf \u00e4rztliche Anordnung f\u00fcr die soziale Krankenversicherung t\u00e4tig werden sollen. Im Rahmen von \u00e4rztlich geleiteten ambulanten Rehabilitationsprogrammen mit Pauschalverg\u00fctungen werden zwar auch gewisse Leistungen \u00fcbernommen, die als Einzelleistungen nicht verg\u00fctungsf\u00e4hig sind. Diese d\u00fcrfen aber im Rahmen dieser Programme nur einen geringen Anteil haben und m\u00fcssen in ihrer Funktion zur Erf\u00fcllung des Rehabilitationszieles dienen. Der Eintritt in ein Programm bedarf in jedem Fall einer \u00e4rztlichen Indikationsstellung und Behandlungsplanung.</p><p>4.<b></b>Im Rahmen des bestehenden Gesetzes sieht der Bundesrat keine M\u00f6glichkeit, auf Verordnungsebene die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Dickdarmkrebs-Fr\u00fcherkennung derart zu \u00e4ndern, dass Apotheken eine wesentliche Rolle in der Dickdarmkrebs-Fr\u00fcherkennung zulasten der OKP \u00fcbernehmen k\u00f6nnen. </p><p>Der Bundesrat hat sich mit seinem Antrag zur Annahme der Motion der SGK-N 18.3387, \"Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG erm\u00f6glichen\", bereiterkl\u00e4rt zu pr\u00fcfen, wie das KVG angepasst werden kann, sodass im Rahmen von organisierten und qualit\u00e4tsgesicherten Programmen zur Fr\u00fcherkennung und Pr\u00e4vention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nicht\u00e4rztlichen Leistungserbringer weiter gehende Leistungen zulasten der OKP erbringen k\u00f6nnen, als dies bei der selbstst\u00e4ndigen Leistungserbringung ausserhalb von Programmen derzeit vorgesehen ist. Dieser strikte Rahmen soll eine bessere Kontrolle der Mengen von erbrachten Leistungen und somit eine bessere Kostenkontrolle erm\u00f6glichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Graf-Litscher Edith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513838437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}