{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183857,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183857,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3857","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtssicherheit betreffend Aufzeichnungen bei Anh\u00f6rungen mit der Kesb oder Beist\u00e4nden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es gibt Betroffene von Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb), welche sich \u00fcber unsachliche T\u00f6ne, drohende oder n\u00f6tigende \u00c4usserungen seitens der Beh\u00f6rden bzw. amtlich eingesetzten Beist\u00e4nde beschweren. Um in einem Folgegespr\u00e4ch oder gar juristischen Verfahren \u00fcber die entsprechenden Beweismittel zu verf\u00fcgen, zeichnen sie dieses auf, oftmals ohne vorg\u00e4ngige Einwilligung der Amtsperson. Aus einer Anfrage im Z\u00fcrcher Kantonsrat (KR-Nr. 229/2014 vom 12. November 2014) geht hervor, dass selbst Sitzungen der Gemeindevorsteherschaft (Gemeinderat/Stadtrat) von einem seiner Mitglieder straflos aufgezeichnet werden d\u00fcrfen. </p><p>Oftmals ersuchen Kesb-Betroffene die Beh\u00f6rde um Einwilligung zur Aufzeichnung, was diese zuweilen mit Drohung von Strafanzeigen gegen ihre Verbeist\u00e4ndeten und Schutzbed\u00fcrftigen quittieren. </p><p>Zahlreiche F\u00e4lle sind bekannt, in denen die Betroffenen die Anh\u00f6rung auf Tontr\u00e4ger aufgezeichnet haben, ohne zuvor die Amtspersonen zu informieren. In diesen F\u00e4llen wurde seitens der Kesb bzw. des Beistandes jeweils Strafanzeige eingereicht, die jedoch - soweit ersichtlich - immer mit einer Einstellung (oder Nichtanhandnahme) endete. </p><p>Ausgehend von der Annahme, dass seitens der Kesb bzw. des Beistandes ausschliesslich sachbezogene \u00c4usserungen zum Fall gemacht werden und es sich immer um Gespr\u00e4che aus \u00f6ffentlich-rechtlicher Verpflichtung (also kein privates Gespr\u00e4ch im Sinne des StGB) handelt, ersuche ich den Bundesrat um Kl\u00e4rung der rechtlichen Situation im Sinne eines (kurzen) Rechtsgutachtens bzw. einer Rechtsauskunft. </p><p>- Ist die Aufzeichnung durch die betroffene Privatperson ohne vorg\u00e4ngige Ank\u00fcndigung strafbar? Wenn ja, welches Rechtsgut wird mit der Strafbarkeit gesch\u00fctzt, und welches ist die Geheimsph\u00e4re der Amtspersonen?</p><p>- Sind bisher Verurteilungen ergangen?</p><p>Rechtsanwalt Bernhard Maag behauptet auf <a href=\"http://www.caselaw.ch/?p=1344\">http://www.caselaw.ch/?p=1344</a>, im Kanton Z\u00fcrich seien Aufnahmen der Gespr\u00e4che bei der Kesb gest\u00fctzt auf Paragraf 132 GOG nicht erlaubt, und verweist betreffend Ahndung auf das Gesetz betreffend die Ordnungsstrafen (LS 312), das jedoch gem\u00e4ss Paragraf 1 auf Mitglieder der Verwaltungsstellen und Gerichte anwendbar ist.</p><p>1. Wie ist die Rechtslage im Kanton Z\u00fcrich?</p><p>2. Ist die Rechtslage in den Kantonen unterschiedlich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ob eine heimliche Aufzeichnung strafbar ist oder nicht, entscheiden die zust\u00e4ndigen Gerichte in Anwendung der anwendbaren Normen und unter Ber\u00fccksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls. Auch die Beurteilung der Anwendung kantonalen Rechts ist Sache der Gerichte. Der Bundesrat beschr\u00e4nkt sich deshalb auf allgemeine Bemerkungen.</p><p>Nach einem Entscheid des Bundesgerichtes aus dem Jahre 1982 (BGE 108 IV 161) machte sich eine Person nach Artikel\u00a0179ter des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) (Unbefugtes Aufnehmen von Gespr\u00e4chen) nicht strafbar, die durch die Polizei befragt wurde und das Gespr\u00e4ch auf Tonband aufnahm. Das Gericht kam zum Schluss, polizeiliche Befragungen geh\u00f6rten nicht zum Privatbereich der am Gespr\u00e4ch teilnehmenden Personen. Das Tatbestandsmerkmal des zum privaten Bereich geh\u00f6renden Gespr\u00e4chs war somit nach Ansicht des Gerichtes nicht gegeben, sodass der Betroffene von der Anschuldigung des unbefugten Aufnehmens von Gespr\u00e4chen im Sinne von Artikel\u00a0179ter StGB freizusprechen sei. Der Entscheid wurde im Schrifttum teilweise kritisiert und l\u00e4sst sich nicht unbesehen auf andere Sachverhalte \u00fcbertragen. Sind durch eine Aufnahme eigene Geheimhaltungsinteressen des Staates betroffen, kommen gegebenenfalls Artikel\u00a0293 StGB (Ver\u00f6ffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) oder als Sonderdelikt Artikel\u00a0320 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses) zur Anwendung.</p><p>Sollte ein breites Bed\u00fcrfnis bestehen, Gespr\u00e4che im Zusammenhang mit Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb) aufzuzeichnen, s\u00e4he der Bundesrat die L\u00f6sung jedenfalls nicht darin, heimliche Aufnahmen zu erlauben. Solche Aufnahmen k\u00f6nnen n\u00e4mlich auch negative Folgen haben. Das Bundesgericht wies im obenerw\u00e4hnten Entscheid z. B. darauf hin, dass ein \"Verbot von Tonbandaufnahmen bei Einvernahmen ... im Interesse der ungest\u00f6rten Verhandlungsf\u00fchrung und der unbeeinflussten Rechtsfindung gerechtfertigt sein\" kann.</p><p>Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung w\u00e4re vielmehr, Transparenz herzustellen und daf\u00fcr zu sorgen, dass solche Gespr\u00e4che konsequent und offiziell aufgezeichnet oder schriftlich protokolliert werden. Der Bundesrat hat allerdings keine Anhaltspunkte f\u00fcr ein systematisches Problem. Zur Notwendigkeit gar einer w\u00f6rtlichen Protokollierung in Verfahren vor der Kesb hat er sich deswegen in seiner Stellungnahme zur Motion Walliser 16.3436, \"Kesb. Rechtsgarantie\", ablehnend ge\u00e4ussert.</p><p>Wichtiger scheint dem Bundesrat, darauf hinzuweisen, dass sich eine Person bei einem Treffen mit einer Beh\u00f6rde wohl in allen Kantonen von einem Anwalt, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson vertreten und damit auch begleiten lassen kann - nicht nur, wenn sie unsachliche oder gar strafbare Verhaltensweisen von Beh\u00f6rdenmitgliedern bef\u00fcrchtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513755580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}